Krankenversicherungspflicht nach Auslaufen von ALGI

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Lupo
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Krankenversicherungspflicht nach Auslaufen von ALGI

Beitragvon Lupo » 23.01.2008, 16:04

Guten Tag zusammen,

ich bin ab dem 10.0108 arbeitslos gemeldet. Vorher war ich in der PKV krankenversichert. Ich hätte ja jetzt die Möglichkeit, mich wegen der Arbeitslosigkeit wieder in einer GKV anzumelden und ggf. eine Zusatzversicherung über weiter gehende Leistungen abzuschließen.

Ich rätsele aber jetzt, was günstiger wäre im Hinblick auf die Zeit nach ALG I. Da ich in der Wahl meines Gatten einigermaßen vorausschauend war, wird es nach ALG I kein ALG II geben :wink: . Mein Mann ist Beamter. Wäre ich also, wenn ich kein eigenes Einkommen mehr habe, durch ihn beihilfeberechtigt und bräuchte nur noch eine Zusatzversicherung, um díe Beträge abzudecken, die von der Beihilfe nicht übernommen werden?

Was ist, wenn ich Rente beziehe? Dann ist mein Einkommen ja höher als der für die Beihilfeberechtigung zugrundliegende Maximalbetrag (zumindest nach heutiger Sicht der Dinge, man weiß ja nie, was noch passiert 8)). Muss ich mich dann wieder komplett selber versichern und das ggf. auch noch in der PKV, sollte ich diese jetzt weiterlaufen lassen?

Wäre es also unter dem Aspekt Rente günstiger, die Gelegenheit zu nutzen, und jetzt in die GKV zu wechseln?

Ich würde das sehr ungern tun, da ich derzeit mitten in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung sitze, bei der ich von einer GKV nicht so gute Leistungen bekäme wie von der PKV. Aber lieber jetzt mal auf nen Urlaub verzichten für die Zähne als im Alter auf einer teuren KV sitzen zu bleiben?

Denke ich zu kompliziert?
Wäre für einen Tipp, was für meinen Fall die beste Entscheidung wäre und auch wo ich ggf. eine neutrale Beratung erhalten könnte, sehr dankbar.

Gruß
Lupo, das derzeit recht zahnlose Monster :)

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Re: Krankenversicherungspflicht nach Auslaufen von ALGI

Beitragvon DKV-Service-Center » 23.01.2008, 19:21

Hallo Lupo, heißt das nicht Wolf ?

[quote]ich bin ab dem 10.0108 arbeitslos gemeldet. Vorher war ich in der PKV krankenversichert. Ich hätte ja jetzt die Möglichkeit, mich wegen der Arbeitslosigkeit wieder in einer GKV anzumelden und ggf. eine Zusatzversicherung über weiter gehende Leistungen abzuschließen.[/quote]

nö so nicht :-)
wenn Sie noch keine 55 sind werden Sie versicherungspflichtig und müssen in die gesetzliche, es sei denn Sie haben die Möglichkeit sich von der Pflicht befreien zu lassen.

[quote]Ich rätsele aber jetzt, was günstiger wäre im Hinblick auf die Zeit nach ALG I. Da ich in der Wahl meines Gatten einigermaßen vorausschauend war, wird es nach ALG I kein ALG II geben :wink: . Mein Mann ist Beamter. Wäre ich also, wenn ich kein eigenes Einkommen mehr habe, durch ihn beihilfeberechtigt und bräuchte nur noch eine Zusatzversicherung, um díe Beträge abzudecken, die von der Beihilfe nicht übernommen werden?[/quote]

Die Wahl mit dem Gatten haben Sie richtig gemacht :-)
So erhalten Sie ca 70 % Beihilfe und benötigen nur noch eine Restkostenversicherung so z.B als Hausfrau!

[quote]Was ist, wenn ich Rente beziehe? Dann ist mein Einkommen ja höher als der für die Beihilfeberechtigung zugrundliegende Maximalbetrag (zumindest nach heutiger Sicht der Dinge, man weiß ja nie, was noch passiert 8)). Muss ich mich dann wieder komplett selber versichern und das ggf. auch noch in der PKV, sollte ich diese jetzt weiterlaufen lassen?

Wäre es also unter dem Aspekt Rente günstiger, die Gelegenheit zu nutzen, und jetzt in die GKV zu wechseln?[/quote]

um da einen Tip zu geben müssen Sie mich in die Bücher schauen lassen :-) ich müsste Ihr Alter erfahren Ihre Rentenverlauf kennen und und und...

Gruß

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 19:21

Wie lange bist Du vor dem ALG I privat versichert gewesen?!?

Lupo
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Beitragvon Lupo » 23.01.2008, 21:20

seit 1988

und was das Alter angeht, ich bin 53 Jahre alt

und ich habe in der Tat die Möglichkeit, mich von der gesetzlichen KV-Pflicht befreien zu lassen

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Beitragvon Rossi » 23.01.2008, 21:43

Okay, da Du mehr als 5 Jahre privat versichert gewesen bist, kannst Du dich auf Antrag von Versicherungspflicht befreien lassen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Du weiterhin auch eine private Restkostenversicherung für den nicht gedeckten Beihilfeanteil nachweisen kannst.

Für diese Restversicherung müsste die Agentur Dir auch noch zusätzlich einen Beitragszuschuss während des ALG I-Bezuges gewähren.

Na ja, was ist nachher günstiger?

Nehmen wir mal an; Du wirst versicherungspflichtig. Dann hast Du nach einem 12-monatigen ALG I-Bezug (Achtung Du darfst dir keine Säumniszeit einfangen) die Möglichkeit freiwillig zu versichern. Die Beitraghöhe richtet sich dann aber auch nach dem Einkommen des Ehemannes. Gehe mal davon aus, dass Du dann mindestens 200,00 Euro monatlich zahlen musst.

In die spätere Pflichtversicherung der Rentner (ganz günstige Variante). d.h durch die Zahlung der Rente, wirst Du nicht kommen. Du bist nämlich vermutlich nicht in der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen. Also musst Du dich dann auch als Rentner freiwillig versichern; kannst aber einen Beitragszuschuss beim Rententräger beantragen.

Na ja, ist ein Zahlenspiel, je nachdem wie hoch die Rente nachher ist.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 23.01.2008, 23:35

Puh 20 Jahre privat versichert und dann sowas!

Mein Tip meine persönliche Meinung!
Ich würde jetzt ersteinmal die versicherungspflicht annehmen, also nicht widersprechen.
Dann würde ich meine bestehende Vollversicherung umwandeln in eine ambulante/ Zahn,- und eine stationäre Zusatzversicherung möglicherweise mit Option wieder auf die Vollversicherung, wenn möglich , abhängig von der Gesellschaft und die Tarife.
Dann nach bezug von ALG 1 nochmal drüber nachdenken was wird ,
ist der Gatte wirklich so gut ? :-)
Gruß

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Beitragvon Lupo » 24.01.2008, 08:10

Danke für die schnellen Antworten.

Rossi - ich verstehe das also richtig, dass ich bei Rentenbeginn nicht weiter über meinen Mann Beihilfe berechtigt wäre sondern mich weiterhin privat versichern müsste.

DKV-Service-Center: Und verstehe ich das auch richtig, dass ich bereits bei Bezug von ALG I Beihilfe berechtigt wäre, oder wie ist dieser Satz gemeint
**Voraussetzung ist allerdings, dass Du weiterhin auch eine private Restkostenversicherung für den nicht gedeckten Beihilfeanteil nachweisen kannst.
**

Mein erster Plan war, mich von der GKV befreien zu lassen, weiterhin die PKV zumindest während des Bezuges von ALG I weiterlaufen zu lassen und sobald dieses ausgelaufen ist eine Restversicherung zur Beihilfe abzuschließen. Gibt es da nicht bestimmte Zuverdienstgrenzen? Ich meine so etwas im Hinterkopf zu haben, finde aber auf Anhieb nix Genaues.

Und dann hab ich eben die Frage, was wird, wenn ich dann in Rente gehe. Dann müsste ich also wieder eine volle PKV abschließen? - keine Chance auf weiterhin Beihilfe und Zusatzversicherung?

Und wie ist das mit dem Gatten genau gemeint :) - welche anderen Optionen hätte ich denn nach ALGI außer über meinen Mann versichert zu sein?

Realistischerweise gehe ich nicht wirklich davon aus, nochmal einen Job zu bekommen - in meinem Alter - lache bitte keiner, was ich im Moment bei Bewerbungen erlebe ist a) alles andere als komisch und b) hier nicht relevant.

Lupo, zahnlos und uralt :)

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Beitragvon Rossi » 24.01.2008, 20:05

Öhm, bezüglich der Beihilfeberechtigung gibt es unterschiedliche Regelungen. Es ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die meisten Beihilfenverordnungen haben aber eine Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung des Ehegattens. D. h., wenn Dein Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, bekommst Du keine Beihilfe mehr. Da solltest Du dich zunächst bei der Beihilfestelle des Holden erkundigen, wo diese Grenze liegt.


NRW hat z. B. nachfolgendes geregelt:


1. Beihilfefähig sind Aufwendungen, die erwachsen

in Krankheitsfällen

a) für den Beihilfeberechtigten selbst,

b) für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin der oder des Beihilfeberechtigten, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) – bei Rentenbezug zuzüglich der Differenz zwischen dem steuerlichen Ertragsanteil und dem Bruttobetrag - des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin im Kalenderjahr vor der Antragstellung 18.000 Euro nicht übersteigt; bei Überschreitung dieser Grenze sind die Aufwendungen insoweit beihilfefähig, als der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner trotz ausreichender Krankenversicherung für bestimmte Krankheiten von den Leistungen ausgeschlossen ist oder die Leistungen auf Dauer eingestellt worden sind; für einen getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner oder für eine getrennt lebende eingetragene Lebenspartnerin werden Beihilfen nur gewährt, wenn dieser oder diese einen Unterhaltsanspruch gegen den Beihilfeberechtigten hat,


Jetzt musst Du selber rechnen, wie hoch das ALG und evtl. die spätere Rente ist.

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Beitragvon Lupo » 24.01.2008, 21:49

danke rossi, Du hast mir sehr geholfen

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Beitragvon Rossi » 24.01.2008, 23:18

Mein persönlicher Tipp, gehe in die gesetzliche KV. DKV-Service-Center - als Fachmann für private KV´s - hat es Dir auch schon geraten.

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Beitragvon Lupo » 25.01.2008, 07:25

Ich hoffe, ich nerve jetzt nicht, wenn ich nochmal nachfrage.

Was wäre jetzt der Vorteil einer GKV, wenn ich doch als Renter sowieso nicht gesetzlich versichert sein kann (wo es ja sicher einen finanziellen Vorteil hätte), da ich in der Tat in der 2. Hälfte meines Erwerbslebens nicht 90% gesetzlich versichert war.

Und solange ich a) nicht Renter bin und b) kein eigenes Einkommen (bzw. höchtens was auf Minijobbasis) habe, halte ich die Beihilfe und Zusatzversicherung für attraktiver.

Mache ich einen Denkfehler?

Salut à tous et à toutes - Lupo

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Beitragvon Rossi » 25.01.2008, 19:27

Ist halt ne Kostenfrage, was günstiger ist.

Klar, wenn Dein Renteneinkommen unterhalb der Beihilfegrenze liegt, dann musst Du dich nur noch privat restversichern. Aber im Alter können doch schnell Risikozuschläge kommen, oder?!?

Eins ist klar, jetzt in diesem Moment hast Du noch die Wahl und kannst ins Lager der gesetzlichen KV wechseln. Danach nicht mehr; der Zug ist dann abgefahren. Ein möglicher Zug wäre evtl. noch, wenn Du ne Arbeit bekommst, die Unterhalb der JAEG liegt, dann bist Du nämlich auch versicherungspflichtig.

Ich denke mal, es wäre zunächst einmal günstig, während des ALG I-Bezuges pflichtversichert zu sein. Gleichzeitig eine Anwartschaftversicherung für die private KV und dann mal sehen, wohin die Reise geht.

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Lupo » 25.01.2008, 21:43

Danke rossi, habe kapiert

Du hast mir sehr geholfen - wat trinkste? :)

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Beitragvon Rossi » 25.01.2008, 21:53

Ne Kiste Erdinger Weizenbier! :lol:


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