Brauche Rat zur Versicherungspflichtbefreiung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Game-Boy
Beiträge: 1
Registriert: 29.01.2008, 21:29

Brauche Rat zur Versicherungspflichtbefreiung

Beitragvon Game-Boy » 29.01.2008, 21:42

Hallo,
brauche dringend Rat.

Ich (43, ledig) bin seit 2002 in der PKV. Nun bekam ich vom Arbeitgeber ein Schreiben, dass ich im Jahr 2008 die (in 2008 erhöhte) besondere JAEG nicht mehr erreichen werde, und ich mir deshalb eine GKV suchen muß. Alternativ kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Damit habe ich so meine Probleme, weil das ja ziemlich endgültig ist und ich nicht weiß was hier in diesem Staat mit den KVs und PKVs mal in Zukunft sein wird. :(
- Würdet ihr mir zu diesem Schritt raten?
- Kann die PKV irgendwann auch von sich aus kündigen, so dass ich dann ohne KV dastehe?
- Was ist z.B. bei Teilzeitarbeit bzw. Berufsunfähigkeit?
- Was wird 2009 passieren mit den Beiträgen passieren, bis jetzt ist mein Beitrag über die Jahre ziemlich stabil geblieben (250€ Selbstbehalt)
- Ich vefehle die besondere JAEG um ca.7€/Monat. Gibt es da noch andere Möglichkeiten, die besondere JAEG zu erreichen?

Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Micha

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Re: Brauche Rat zur Versicherungspflichtbefreiung

Beitragvon Cassiesmann » 03.02.2008, 23:12

Hallo!
Game-Boy hat geschrieben:Hallo,

- Würdet ihr mir zu diesem Schritt raten?

Das hängt von den Begleitumständen (z.B.:Perspektive beruflich, Beitrag).

- Kann die PKV irgendwann auch von sich aus kündigen, so dass ich dann ohne KV dastehe?


Eine ordentliche Kündigung ist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§206 VVG neu, alt §178XY) ausgeschlossen. Ausnahme natürlich Späßchen wie Beitragsrückstand, vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung usw.

- Was ist z.B. bei Teilzeitarbeit bzw. Berufsunfähigkeit?

Sie kommen in die GKV, wenn dies auf einem anderen Grund, als der, der zur Befreiung führte, entsteht. Teilzeit also nicht (Einkommensabsenkung), gesetzliche Renten in welcher Form auch immer schon (wenn die sonstigen Gründe bestehen)


- Was wird 2009 passieren mit den Beiträgen passieren, bis jetzt ist mein Beitrag über die Jahre ziemlich stabil geblieben (250€ Selbstbehalt)


Glaskugel!


- Ich vefehle die besondere JAEG um ca.7€/Monat. Gibt es da noch andere Möglichkeiten, die besondere JAEG zu erreichen?


Ich sehe keine mehr!

Gruß
CM

sct
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 119
Registriert: 15.01.2010, 13:48
Wohnort: Bulettentown

Beitragvon sct » 15.01.2010, 14:17

Wenn Du als Angestellter arbeitslos wirst, dann bist Du wieder versicherungspflichtig. Das wird die wahrscheinlichste aller Möglichkeiten sein.

Außerdem gilt die Befreiung auch nur für diesen einen Job. Wechselst Du den AG und liegst Du unterhalb der JAEG bist Du wieder in der GKV.

Alles ist natürlich solange möglich bis Du noch nicht 55 Jahr alt bist. Danach gilt nix mehr.

Ich hatte 2010 dasselbe Problem und habe mich befreien lassen aus dem grund des Überholens der JAEG an meinem Gehalt. Wenn man sich aus nur diesem Grund befreien lässt kann nichts passieren. Solange man noch nicht 55 ist, reicht ein Wechsel des AG oder der Bezug von nur einen Tag ALG-I aus um wieder in der GKV zu landen. Ein beliebter Trick um mit Anfang 50 wieder in der GKV zu landen, wenn die PKV zu teuer wurde. Wenn man Anfang 50 und angestellt ist hat man meist die letzten Jahre lange bei einem einzigen AG gearbeitet. Man kennt sich ja, redet miteinander und lässt sich kündigen und einen Monat später wieder einstellen. Geht auch bei Befreiung. Du kannst auch den Job wechseln.

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 15.01.2010, 18:54

sct hat geschrieben:Außerdem gilt die Befreiung auch nur für diesen einen Job. Wechselst Du den AG und liegst Du unterhalb der JAEG bist Du wieder in der GKV.

Aua, eine solche Falschaussage tut weh. Die Befreiung ist unabhängig vom Arbeitgeber!

Ich hatte 2010 dasselbe Problem und habe mich befreien lassen aus dem grund des Überholens der JAEG an meinem Gehalt.


2010, ist klar!




Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 62 Gäste