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Wechsel GKV nach PKV nach Elternzeit?

Verfasst: 04.02.2008, 17:55
von Anna72
Hallo,

ich habe seit 2001 immer ein höheres Einkommen als die Versicherungspflichtgrenze gehabt war aber dennoch freiwillig gesetzlich versichert.

Auf Grund meiner Schwangerschaft habe ich seit November 2007 einen Teilzeitvertrag, komme aber mit meinem Gesamteinkommen für 2007 immer noch über die Versicherungspflichtgrenze. Bin jetzt aber wegen meines Teilzeitvertrages wieder gesetzlich pflichtversichert. Im Januar 2008 habe ich einen halben Monat gearbeitet und bin seit dem im Mutterschutz.

Ich möchte auf jeden Fall nach der Geburt ein Jahr ganz in Elternzeit gehen und danach wieder arbeiten. Vielleicht werde ich noch für ein weiteres Jahr Teilzeit in Elternzeit nehmen. Das wäre dann ab März 2009 bis Februar 2010.

Nun meine Frage: Falls ich nur ein Jahr in Elternzeit gehe, kann ich mich nach dem einen Jahr privat versichern lassen, wenn ich nachweisen kann, dass mein zukünftiges Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird? Wie wird das Jahr Elternzeit verrechnet? Unklar ist mir im Moment was für ein Einkommen ich offiziell für 2008 habe, mit meinem Monatsgehalt von Januar. Falls ich noch ein Jahr Teilzeit in Elternzeit dranhänge, wie sieht es dann aus?

Des Weiteren überlege ich mich nach der Elternzeit ggf. selbstständig zu machen. Was gilt dann? Kann ich mich dann sofort privat versichern lassen?

Vielen Dank,

Anna

Verfasst: 04.02.2008, 18:04
von DKV-Service-Center
Hi,
Nein. für die Angestellte Tätigkeit
Ja für die Selbstständigkeit :-)
Gruß

Re: Wechsel GKV nach PKV nach Elternzeit?

Verfasst: 04.02.2008, 19:15
von Cassiesmann
Anna72 hat geschrieben:Des Weiteren überlege ich mich nach der Elternzeit ggf. selbstständig zu machen. Was gilt dann? Kann ich mich dann sofort privat versichern lassen?



JA!