Da ich neu hier bin, möchte ich erst mal alle hier begrüßen.
Nun zu meinem Problem. Ich war bis Ende 2007 in den Tarifen VS600 und VSZ2 versichert und wollte dann in den neuen AktivMed AM P90P wechseln. Nachdem man mir neben dem schon bekannten Tarifstrukturzuschlag auch noch einen Risikozuschlag aufbürden wollte, habe ich mit der Allianz vereinbart, dass die Mehrleistungen für meine Vorleiden ausgeschlossen werden und ich damit keinen RZ bezahlen muss.
2009 kamen wieder einige Rechnungen und ich musste nun feststellen, dass ich neben der Selbstbeteiligung (10% max. 500 Euro) zusätzlich die Selbstbeteiligung aus dem Tarif VS600 (330 Euro) bezahlen soll?! Ich habe mir das auch schriftlich bestätigen lassen, weil ich es nicht glauben konnte.
2007 habe ich mir genau auflisten lassen auf welche Mehrleistungen ich verzichten muss. Von einer erhöhten SB war nie die Rede.
Was sagt Ihr dazu?
Allianz will mehr Selbstbeteiligung von mir. Geht das?
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Das ganze Thema ist ja heiß umstritten, speziell der Tarifstrukturzuschlag wird derzeit vor Gericht behandelt. Auch ob ein niedrigerer Selbstbehalt überhaupt als Mehrleistung anzusehen ist, ist aus versicherungsmathematischer Sicht eher fragwürdig (aber ich wüßte von keinem höchstgerichtlichen Urteil, das diese Frage entschiede). Ohne Klage wird der Versicherer seine Politik aber wohl nicht aufgeben.
Im konkreten Fall würde ich mir erst einmal ansehen, was für ein Selbstbehalt genau berechnet wird. Sind es 330 Euro plus 10% (insgesamt maximal 830 Euro), oder sind es 330 Euro plus 10% vom 3300 Euro übersteigenden Betrag bis 5000 Euro (insgesamt maximal 500 Euro)? Ersteres ließe sich auch mit der Versichereransicht zur Mehrleistung niedrigerer Selbstbehalt kaum vereinbaren.
Im konkreten Fall würde ich mir erst einmal ansehen, was für ein Selbstbehalt genau berechnet wird. Sind es 330 Euro plus 10% (insgesamt maximal 830 Euro), oder sind es 330 Euro plus 10% vom 3300 Euro übersteigenden Betrag bis 5000 Euro (insgesamt maximal 500 Euro)? Ersteres ließe sich auch mit der Versichereransicht zur Mehrleistung niedrigerer Selbstbehalt kaum vereinbaren.
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