Krankenversicherung 2010 steuerlich absetzbar --> PKV S.b

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t.p.
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Krankenversicherung 2010 steuerlich absetzbar --> PKV S.b

Beitragvon t.p. » 17.09.2009, 10:37

Hallo, ich und meine beiden Kinder sind in der PKV.
Ich selbst habe einen Tarif mit sehr hohem Eigenanteil/Selbstbeteiligung. Macht es Sinn für das nächste jahr diese Selbstbeteilung aufzugeben, da ja die Beiträge steuerlich absetzbar seien sollen.

Wie verhält sich das ganze? Wer weiss Bescheid?

Gruß t.p.

GS
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Re: Krankenversicherung 2010 steuerlich absetzbar --> PKV

Beitragvon GS » 18.09.2009, 01:18

Hallo t.p.

Da wären eigentlich noch viele Fragen zu stellen und zu beantworten. Für den Anfang will ich's kurz machen:

Wenn sich die Reduzierung/Aufhebung des Selbstbehaltes "vor 2010" überhaupt nicht rechnet - das wird wohl so sein? -, wird sie sich auch "ab 2010" nicht rechnen, jedenfalls nicht für Dich.

Wage ich mal zu behaupten und bin gespannt auf weitere Meinungen.

Gruß von
Gerhard

E.Kacmaz
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Re: Krankenversicherung 2010 steuerlich absetzbar --> PKV

Beitragvon E.Kacmaz » 18.09.2009, 09:40

t.p. hat geschrieben:Hallo, ich und meine beiden Kinder sind in der PKV.
Ich selbst habe einen Tarif mit sehr hohem Eigenanteil/Selbstbeteiligung. Macht es Sinn für das nächste jahr diese Selbstbeteilung aufzugeben, da ja die Beiträge steuerlich absetzbar seien sollen.

Wie verhält sich das ganze? Wer weiss Bescheid?

Gruß t.p.


Hallo t.p.,

die Betrachtung ist leider sehr viel kmplexer und die Informationslage ist nach Deinem Posting auch nicht allzu üppig.

Um beurteilen zu können, ob es sich lohnt, sind viele Faktoren ausschlaggebend.
Ich nenne Dir nur einige.

1) Dein Einkommen, damit man sehen kann, was Du überhaupt an Steuern zahlst.

2) Der Umfang des von Dir gewählten Versicherungsschutzes.
Einige Leistungen werden nicht angerechnet und sind somit nicht absetzbar und werden dann pauschal von der Prämie abgezogen (z.B. Heilpraktiker, 1 Bett-Zimmer usw)

3) Dein Gesundheitszustand (Beitragsrückerstattungen).
Der kann sich zwar ändern, aber für eine Momentaufnahme kann man diesen auch für eine Betrachtung heranziehen

4) Dein Status (Angestellt/Selbständig)

5) Die höhe Deiner SB und der Mehbeitrag des Tarifes mit geringerer SB.

und noch so einige andere Dinge...

Grüße

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.09.2009, 14:56

Nicht zu vergessen, dass tatsächlich anfallende Eigenanteile bzw. Selbstbeteiligungen wiederum als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Das Thema ist sehr komplex.

t.p.
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Beitragvon t.p. » 21.09.2009, 10:07

Hallo,

was ist denn eine Einschätzung bei:

a.
Einkommen 80.000€

b.
PKV Mann 350€ inc. 1300€ SB
Kind 1 130€ GKV
Kind2 130€ GKV
Frau (kein einkommen) 330€ GKV ( Hausfrauentarif!!)

c.
Angestellter

d.
Gesundheitszustand ist gut, bin in den letzten zwei Jahren nicht über 1300€ Selbstbehalt gekommen.

GS
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Na ja, versuchen wirs mal, ohne Gewähr natürlich

Beitragvon GS » 21.09.2009, 22:58

t.p. hat geschrieben:Einkommen 80.000€

zu versteuern "Vor Krankenversicherung": geschätzte 70.000 € (ab Kinderfreibeträge, Werbungskosten, zu Kindergeld)
b.
PKV Mann 350€ inc. 1300€ SB

Frage 2) von E. Kacmaz leider nicht beantwortet, abzugsfähiger Anteil daher nur zu schätzen, hier 70% = 245 €. Zusammen mit
Kind 1 130€ GKV
Kind2 130€ GKV
Frau (kein einkommen) 330€ GKV ( Hausfrauentarif!!)

macht das zusammen 835 € monatlich, abzuglich steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse 309 € (ab 2010) = 526 € abzugsfähiger Arbeitnehmeranteil, also ca. 6.300 € p.a.
Zu versteuern annahmegmäß ca. 63.700 € bei derzeitigem Versicherungsschutz und abgesehen von sonstigen KV-unabhängigen Einflüssen auf die Steuer.

Wieviel von Deinen 350 € gehen ins Krankentagegeld (0% abzugsfähig) bzw. in den Pflegepflichttarif (100% abzugsfähig)? Hast Du die verbleibende Krankheitskostenversicherung in einem Tarif oder in mehrern Tarifen, wenn letzteres, bitte benennen und beziffern.

So, jetzt noch bitte Fragen 2 und 5 von E. Kacmaz beantworten (wichtig!), weil es sonst nicht weitergehen kann.

Und schon wären wir mitten im Eingemachten ...

Aber bevor Ich's vergesse: Das hier ist natürlich keine Steuerberatung, das kann ein Steuerexperte viel besser. Es wird sich sicher gleich einer zu Wort melden. -nö-

Gruß von
Gerhard

t.p.
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Beitragvon t.p. » 22.09.2009, 15:42

Aha.....

2.)
Universa A1360, ZA100, ST2/100/KT43/PVN = 370€/Monat
KT43=28€ (Krankenhaustagegeld)
PVN22€(Pflegeversicherung)

5.)
SB=1360 / pro Jahr
Mehrkosten für SB=150 --> ca.100€/Monat --> insgesammt 470€/Monat.

Anzumerken ist das ich dieses und die nächsten drei Jahre mit Sicherheit Arztkosten von ca. 2000€ pro Jahr haben werde.

Ansonsten schon mal besten Dank...Ich bekomme ja langsam schon mal eine Vorstellung wie sich das ganze Rechnet....Danke !!!

GS
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Allmählich lichtet sich ...

Beitragvon GS » 22.09.2009, 23:43

t.p. hat geschrieben:Universa A1360, ZA100, ST2/100/KT43/PVN = 370€/Monat
KT43=28€ (Krankenhaustagegeld)
PVN22€(Pflegeversicherung)
der Nebel.
Von Deinen nunmehr 420 € Monatsbeitrag schätze ich - für den genauen Betrag müsste man die Einzelbeiträge A/ZA/ST2 kennen - 299 € als (primär) abzugsfähig ein. Zusammen mit den ebenfalls (primär) abzugsfähigen 590 € der Family wären es damit 889 € - abzüglich 309 €Arbeitgeberzuschüsse, also ca. 580 € monatlich oder 6960 € jährlich abzugsfähigem KV-Beitrag.

Damit wären ca. (70.000-6.960) also ca. 63.000 € zu versteuern.

t.p. hat geschrieben:SB=1360 / pro Jahr
Mehrkosten für SB=150 --> ca.100€/Monat --> insgesamt 470€/Monat.

Also ca. 1.200 € Mehrbeitrag gegen exakt 1.210 €weniger Selbstbehalt. Auf den 1. Blick kein Geschäft für Dich, was aber mit
t.p. hat geschrieben:Anzumerken ist, dass ich dieses und die nächsten drei Jahre mit Sicherheit Arztkosten von ca. 2000 € pro Jahr haben werde.
besser aussehen könnte. Aber: Gelten die (nur) 100 € Mehrbeitrag auch im Lichte der nach Deinen Worten 3x2000 Mehrkosten in den kommenden Jahren, oder handelt es sich da um Kosten, die die Universa aus dem bisherigen Vertragsverlauf nicht einschätzen konnte? Wäre das der Fall, könnten m.E. beim konkreten Antrag auf den Wechsel in den niedrigeren Selbstbehalt durchaus andere Mehrbeiträge zum Vorschein kommen als die jetzt im Raum stehenden 100 € mtl..

Kannst Du das abklären? Soviel sei aber schon mal mitgegeben: Bliebe es tatsächlich bei nur 1.200 € mehr Jahresbeitrag (davon 1.164 € abzugsfähig!) wäre es ein Schnäppchen etwa in in Höhe der Steuerersparnis aus diesen zusätzlich abzugsfähigen 1.164 €.

Gruß von
Gerhard

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 23.09.2009, 08:12

Hallo,
ich machs mal kurz. Die Umstellung macht Sinn, da erstens Erschwernissneutral und zweitens dazu führt das deutlich mehr Altersrückstellungen gebilder werden.
Gruß
Philipp

t.p.
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Beitragvon t.p. » 23.09.2009, 17:00

Ja top. so sieht es aus.

Hatte mich allerdings ein wenig vertan.

von SB1360 auf SB310 --> 104€/Monat mehr. das habe ich schriftlich.

und da ich ca. 30% von der steuer wieder bekomme macht es schon sinn und die Altersrückstellungen hatte ich gar nicht berücksichtigt.

Besten Dank für die schönen nützlichen Info's.


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