Hallo Forum,
was meint ihr, ist es sinnvoll, vor einer geplanten Schwangerschaft in die PKV zu wechseln? Zweck ist vor allem, möglichst gute Leistungen zu bekommen, z.B., wenn es Komplikationen gibt. Es soll auf jeden Fall eine vorgeburtliche eingehende genetische Untersuchung wegen Vorbelastung und dann Notfalls eine Abtreibung gemacht werden...
Ansonsten gefällt uns bis jetzt das Angebot von der R+V (AGIL premium) am Besten, die Leistungen dort scheinen bei akzepablen Preis sehr gut im Vergleich zu den Wettbewerbern zu sein. Beitragsstabilität und Beschwerdequote sind außerdem sehr gut. Was sagen die Experten?
Viele Grüße
Lomes
Schwangerschaft und R+V Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
der R+V Tarif AGIL-Premium ist erst seit dem 01.01.2009 geöffnet.
Über Beitragsstabilität der Vergangenheit kann daher zumindest zu diesem Tarif nichts ausgesagt werden.
Außerdem sind gute Beitragsverläufe und Beschwerdezahlen der Vergangenheit eben KEINE Garantie für zukünftige Entwicklungen und sagen zudem nichts über die Leistungsinhalte eines PKV-Tarifs aus.
Welche Angebote haben Sie den miteinander verglichen?
der R+V Tarif AGIL-Premium ist erst seit dem 01.01.2009 geöffnet.
Über Beitragsstabilität der Vergangenheit kann daher zumindest zu diesem Tarif nichts ausgesagt werden.
Außerdem sind gute Beitragsverläufe und Beschwerdezahlen der Vergangenheit eben KEINE Garantie für zukünftige Entwicklungen und sagen zudem nichts über die Leistungsinhalte eines PKV-Tarifs aus.
Welche Angebote haben Sie den miteinander verglichen?
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Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen, sondern das Risiko zunächst über Zusatzversicherungen abdecken - idealerweise stationär mit Einbettzimmer und einer Pflegezusatzversicherung.
Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!) und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)
In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar.
Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten.
Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!) und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)
In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar.
Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten.
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@knackwurst
zu Ihren Ausführungen:
"Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen,"
So wie ich das gelesen habe geht die Frage von Lomes dahin, ob es sinnig ist eine PKV abzuschließen wenn man vorraussichtlich in 1 oder 2 Jahren Kinder bekommen will. Diese Frage kann natürlich nur von Ihr selbst beantwortet werden, nachdem alle Vor- und auch Nachteile bekannt sind.
" sondern das Risiko zunächst über Zusatzversicherungen abdecken - idealerweise stationär mit Einbettzimmer und einer Pflegezusatzversicherung. "
Vielleicht hat sich Lomes über die generellen Systemunterschiede zwischen PKV und GKV informiert und danach bewusst für eine private KrankheitskostenVOLLversicherung entschieden? Außerdem ist eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV nicht das gleiche.
"Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. "
Den sog. Kontrahierungszwang (Verpflichtung zur Annahme von Neugeborenen ohne Risikoprüfung) gibt es bei den meisten Tarifen nur unter bestimmten Vorraussetzungen (Vorversicherungszeiten / nur gleichwertiger Schutz). Ob der Versicherungsschutz wie sie sagen "gut" ist oder nicht, sollte wohl derjenige entscheiden, welcher diesen Versicherungsschutz kaufen will.
Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
???
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!)
Warum das?
und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)
Man könnte ja auch einen Versicherungsschutz wählen, welcher angeborene Gebrechen, Krankheiten und Anomalien des Kindes mitversichert.
In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar.
Die Dauer von Fristen sind im Vertragswerk geregelt und betragen oftmals zwei Jahre anstatt einem Jahr. Zudem ist zu unterscheiden, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr gleichgestellt ist.
Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten.
Das kommt speziell auf den jeweiligen Fall an und kann pauschal so auch nicht in den Raum geworfen werden.
Schöne Grüße
Thomas Schösser
zu Ihren Ausführungen:
"Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen,"
So wie ich das gelesen habe geht die Frage von Lomes dahin, ob es sinnig ist eine PKV abzuschließen wenn man vorraussichtlich in 1 oder 2 Jahren Kinder bekommen will. Diese Frage kann natürlich nur von Ihr selbst beantwortet werden, nachdem alle Vor- und auch Nachteile bekannt sind.
" sondern das Risiko zunächst über Zusatzversicherungen abdecken - idealerweise stationär mit Einbettzimmer und einer Pflegezusatzversicherung. "
Vielleicht hat sich Lomes über die generellen Systemunterschiede zwischen PKV und GKV informiert und danach bewusst für eine private KrankheitskostenVOLLversicherung entschieden? Außerdem ist eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV nicht das gleiche.
"Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. "
Den sog. Kontrahierungszwang (Verpflichtung zur Annahme von Neugeborenen ohne Risikoprüfung) gibt es bei den meisten Tarifen nur unter bestimmten Vorraussetzungen (Vorversicherungszeiten / nur gleichwertiger Schutz). Ob der Versicherungsschutz wie sie sagen "gut" ist oder nicht, sollte wohl derjenige entscheiden, welcher diesen Versicherungsschutz kaufen will.
Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
???
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!)
Warum das?
und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)
Man könnte ja auch einen Versicherungsschutz wählen, welcher angeborene Gebrechen, Krankheiten und Anomalien des Kindes mitversichert.
In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar.
Die Dauer von Fristen sind im Vertragswerk geregelt und betragen oftmals zwei Jahre anstatt einem Jahr. Zudem ist zu unterscheiden, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr gleichgestellt ist.
Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten.
Das kommt speziell auf den jeweiligen Fall an und kann pauschal so auch nicht in den Raum geworfen werden.
Schöne Grüße
Thomas Schösser
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"Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen,"
So wie ich das gelesen habe geht die Frage von Lomes dahin, ob es sinnig ist eine PKV abzuschließen wenn man vorraussichtlich in 1 oder 2 Jahren Kinder bekommen will. Diese Frage kann natürlich nur von Ihr selbst beantwortet werden, nachdem alle Vor- und auch Nachteile bekannt sind.
Ich habe es anders gelesen und kann keine Aussage zur zeitlichen Planung erkennen.
" sondern das Risiko zunächst über Zusatzversicherungen abdecken - idealerweise stationär mit Einbettzimmer und einer Pflegezusatzversicherung. "
Vielleicht hat sich Lomes über die generellen Systemunterschiede zwischen PKV und GKV informiert und danach bewusst für eine private KrankheitskostenVOLLversicherung entschieden? Außerdem ist eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV nicht das gleiche.
Es lässt sich der Mail von Lomes nicht entnehmen, inwieweit Sie sich bereits vorab informiert hat. Ich teile Ihre Auffassung, dass eine GKV mit Zusatzversicherungen nicht das gleiche ist wie eine PKV - um so wichtiger, nichts zu überstürzen. Aus der GKV mit Zusatzversicherungen kann sie noch immer in die PKV wechseln, umgekehrt jedoch nicht. Außerdem entfällt vermutlich nach dem Wechsel die Familienversicherung für das Neugeborene (und eventuelle Geschwister). Also von daher nochmals - Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen.
"Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. "
Den sog. Kontrahierungszwang (Verpflichtung zur Annahme von Neugeborenen ohne Risikoprüfung) gibt es bei den meisten Tarifen nur unter bestimmten Vorraussetzungen (Vorversicherungszeiten / nur gleichwertiger Schutz). Ob der Versicherungsschutz wie sie sagen "gut" ist oder nicht, sollte wohl derjenige entscheiden, welcher diesen Versicherungsschutz kaufen will.
Der Kontrahierungszwang ergibt sich zunächst einmal aus dem Gesetz, nämlich aus § 198 VVG. Da wir hier im Forum keine Beratung zu einzelnen Tarifen vornehmen, unterstelle ich, dass sich Lomes vernünftig beraten lässt. Und dann passt die Nachversicherung.
Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
???
Was ist daran unklar? Wenn die Geburt gut gelaufen ist, können die Zusatzversicherungen bei Bedarf wieder gekündigt werden. Diese Flexibilität besteht bei einem Wechsel in die Vollversicherung nicht. Der Versicherungsschutz muss bedarfsgerecht sein, also bitte nicht ohne weiteres zur Voll-PKV anraten.
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!)
Warum das?
Weil Schwangere für gewöhnlich im Krankenhaus entbinden. Wenn man das also vorher weiß, kann man die GKV-Zuzahlungen und sonstige Kosten mittels KHT abdecken. Danach wird der Tarif wieder gekündigt.
"und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)"
Man könnte ja auch einen Versicherungsschutz wählen, welcher angeborene Gebrechen, Krankheiten und Anomalien des Kindes mitversichert.
Darum geht es doch hier nicht. Sollte ein ärztlicher Kunstfehler vorliegen, wird Geld benötigt, um die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. In diesem Fall empfiehlt sich eine RSV, die man im Folgejahr wieder kündigt. Das Thema Krankenversicherung für angeborene Gebrechen haben wir doch schon oben angesprochen (§ 198 VVG)
"In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar."
Die Dauer von Fristen sind im Vertragswerk geregelt und betragen oftmals zwei Jahre anstatt einem Jahr. Zudem ist zu unterscheiden, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr gleichgestellt ist.
Ja und das habe ich doch geschrieben. Nochmals: Erstes Jahr: 01.12.09 - 31.12.09, Zweites Jahr: 01.01.10 - 31.12.10, daher Kündigung zum 01.01.11. Wenn die Fristen dem Kalenderjahr gleichgestellt werden, ist die Kündigung i.d.R. zum Jahresablauf möglich, folglich dem 01.12.10 - also noch früher.
"Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten."
Das kommt speziell auf den jeweiligen Fall an und kann pauschal so auch nicht in den Raum geworfen werden.
Wenn die Familienversicherung vorher besteht, gilt das auch nach der Entbindung noch. Ausnahmefälle mag es geben, diese halte ich aber für nicht wirklich relevant.
Nochmals: Ich würde nicht ohne weiteres in die PKV wechseln. Im Falle der geplanten Schwangerschaft würde ich - falls die Entscheidung nicht gut durchdacht und von Maklerseite beraten entschieden wurde, wie folgt vorgehen:
Abschluß einer passenden stationären Zusatzversicherung, passendes Krankenhaustagegeld, Wechsel in die Kostenerstattung nach § 13 SGB V mit passender Restkostenversicherung. Wenn dann noch zu gegebener Zeit ein guter Zahntarif gewählt wird, hat Lomes den heute (!) bestmöglichen Krankenversicherungsschutz - besser als mit dem Agil Premium.
Ohne hier auf Lomes Bedarf einzugehen: Unterstellen wir die Kombination Arag 182 ambulant, Arag 261 stationär und CSS flexi ZB + ZE top besteht insgesamt ein höhreres Niveau als eine Voll-PKV.
Denn den paar Nachteile (keine Privatkliniken und nur 60% Erstattung, wenn die GKV nicht vorleistet) stehen ein perfekter Hilfsmittelkatalog (den allerdings die R+V auch bietet), Kuren, Reha, unbegrenzte Psychotherapie, Haushaltshilfe (!!!!), Erstattung für Zahnersatz bis 90% u.v.m. gegenüber.
Dem Risiko einer zukünftigen Leistungsreduzierung in der GKV begegnet Lomes mit einem Optionstarif, meinetwegen bei der R+V und schaut sich die Frage der Gestaltung des Versicherungsschutzes in Ruhe an!
So wie ich das gelesen habe geht die Frage von Lomes dahin, ob es sinnig ist eine PKV abzuschließen wenn man vorraussichtlich in 1 oder 2 Jahren Kinder bekommen will. Diese Frage kann natürlich nur von Ihr selbst beantwortet werden, nachdem alle Vor- und auch Nachteile bekannt sind.
Ich habe es anders gelesen und kann keine Aussage zur zeitlichen Planung erkennen.
" sondern das Risiko zunächst über Zusatzversicherungen abdecken - idealerweise stationär mit Einbettzimmer und einer Pflegezusatzversicherung. "
Vielleicht hat sich Lomes über die generellen Systemunterschiede zwischen PKV und GKV informiert und danach bewusst für eine private KrankheitskostenVOLLversicherung entschieden? Außerdem ist eine Zusatzversicherung als Ergänzung zur GKV nicht das gleiche.
Es lässt sich der Mail von Lomes nicht entnehmen, inwieweit Sie sich bereits vorab informiert hat. Ich teile Ihre Auffassung, dass eine GKV mit Zusatzversicherungen nicht das gleiche ist wie eine PKV - um so wichtiger, nichts zu überstürzen. Aus der GKV mit Zusatzversicherungen kann sie noch immer in die PKV wechseln, umgekehrt jedoch nicht. Außerdem entfällt vermutlich nach dem Wechsel die Familienversicherung für das Neugeborene (und eventuelle Geschwister). Also von daher nochmals - Ich würde einen Wechsel in die PKV nicht von einer geplanten Schwangerschaft abhängig machen.
"Durch die Kindernachversicherung (ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung) besteht dann ein guter Versicherungsschutz, falls dem Kind etwas passiert. "
Den sog. Kontrahierungszwang (Verpflichtung zur Annahme von Neugeborenen ohne Risikoprüfung) gibt es bei den meisten Tarifen nur unter bestimmten Vorraussetzungen (Vorversicherungszeiten / nur gleichwertiger Schutz). Ob der Versicherungsschutz wie sie sagen "gut" ist oder nicht, sollte wohl derjenige entscheiden, welcher diesen Versicherungsschutz kaufen will.
Der Kontrahierungszwang ergibt sich zunächst einmal aus dem Gesetz, nämlich aus § 198 VVG. Da wir hier im Forum keine Beratung zu einzelnen Tarifen vornehmen, unterstelle ich, dass sich Lomes vernünftig beraten lässt. Und dann passt die Nachversicherung.
Andernfalls kann man die Deckungen wieder kündigen (wobei sie ohnehin m.E. sinnvoll sind)
???
Was ist daran unklar? Wenn die Geburt gut gelaufen ist, können die Zusatzversicherungen bei Bedarf wieder gekündigt werden. Diese Flexibilität besteht bei einem Wechsel in die Vollversicherung nicht. Der Versicherungsschutz muss bedarfsgerecht sein, also bitte nicht ohne weiteres zur Voll-PKV anraten.
Auch überlegenswert ist eine Krankenhaustagegeldversicherung (weil die Frau ja ohnehin in KH kommt - aber anschl. definitiv kündigen!)
Warum das?
Weil Schwangere für gewöhnlich im Krankenhaus entbinden. Wenn man das also vorher weiß, kann man die GKV-Zuzahlungen und sonstige Kosten mittels KHT abdecken. Danach wird der Tarif wieder gekündigt.
"und eine Rechtsschutzversicherung (der Streitwert bei Geburtsschäden und damit die Anwaltskosten sind enorm)"
Man könnte ja auch einen Versicherungsschutz wählen, welcher angeborene Gebrechen, Krankheiten und Anomalien des Kindes mitversichert.
Darum geht es doch hier nicht. Sollte ein ärztlicher Kunstfehler vorliegen, wird Geld benötigt, um die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. In diesem Fall empfiehlt sich eine RSV, die man im Folgejahr wieder kündigt. Das Thema Krankenversicherung für angeborene Gebrechen haben wir doch schon oben angesprochen (§ 198 VVG)
"In diesem Fall geht es um ein spezielles Risiko, welches ein besondere Vorsorge rechtfertigt. Wenn der Vertragsbeginn der 01.12.09 ist, besteht die nächste Kündigungsmöglichkeit spätestens zum 01.01.2011, ist also überschaubar."
Die Dauer von Fristen sind im Vertragswerk geregelt und betragen oftmals zwei Jahre anstatt einem Jahr. Zudem ist zu unterscheiden, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr gleichgestellt ist.
Ja und das habe ich doch geschrieben. Nochmals: Erstes Jahr: 01.12.09 - 31.12.09, Zweites Jahr: 01.01.10 - 31.12.10, daher Kündigung zum 01.01.11. Wenn die Fristen dem Kalenderjahr gleichgestellt werden, ist die Kündigung i.d.R. zum Jahresablauf möglich, folglich dem 01.12.10 - also noch früher.
"Außerdem bleibt dann die kostenlose Familienversicherung erhalten."
Das kommt speziell auf den jeweiligen Fall an und kann pauschal so auch nicht in den Raum geworfen werden.
Wenn die Familienversicherung vorher besteht, gilt das auch nach der Entbindung noch. Ausnahmefälle mag es geben, diese halte ich aber für nicht wirklich relevant.
Nochmals: Ich würde nicht ohne weiteres in die PKV wechseln. Im Falle der geplanten Schwangerschaft würde ich - falls die Entscheidung nicht gut durchdacht und von Maklerseite beraten entschieden wurde, wie folgt vorgehen:
Abschluß einer passenden stationären Zusatzversicherung, passendes Krankenhaustagegeld, Wechsel in die Kostenerstattung nach § 13 SGB V mit passender Restkostenversicherung. Wenn dann noch zu gegebener Zeit ein guter Zahntarif gewählt wird, hat Lomes den heute (!) bestmöglichen Krankenversicherungsschutz - besser als mit dem Agil Premium.
Ohne hier auf Lomes Bedarf einzugehen: Unterstellen wir die Kombination Arag 182 ambulant, Arag 261 stationär und CSS flexi ZB + ZE top besteht insgesamt ein höhreres Niveau als eine Voll-PKV.
Denn den paar Nachteile (keine Privatkliniken und nur 60% Erstattung, wenn die GKV nicht vorleistet) stehen ein perfekter Hilfsmittelkatalog (den allerdings die R+V auch bietet), Kuren, Reha, unbegrenzte Psychotherapie, Haushaltshilfe (!!!!), Erstattung für Zahnersatz bis 90% u.v.m. gegenüber.
Dem Risiko einer zukünftigen Leistungsreduzierung in der GKV begegnet Lomes mit einem Optionstarif, meinetwegen bei der R+V und schaut sich die Frage der Gestaltung des Versicherungsschutzes in Ruhe an!
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