Hallo!
Meine PKV weigert sich den Schwangerschaftsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik zu erstatten. Sie berufen sich darauf, dass dies nicht medizinisch notwendig wäre. Von allen anderen habe ich gehört dass dies erstattet wurde. Auch die Hebammenpraxis war überrascht. Nach mehreren Briefen mit meiner Kasse hab ich gemerkt dass sie sich um Kopf und Kragen reden. Erstattet haben sie trotzdem nicht. Weis jemand ob ich im Recht bin darauf zu besetehen? Gibt es Gesetztestexte dazu? Versuche diesen Weg, bevor ich zum Anwalt gehe.
Vielen Dank schonmal
PKV verweigert die Erstattung der Hebammenleistung
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Als Hebammenleistung wird bei PKV eigentlich Entbindung bzw. Hilfe bei der Entbindung angesehen. Leistung die eine Hebamme selbst erbringt. Schwangerschaftsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik kann PKV aus Kulanz übernehmen oder es steht in den Tarifbedingungen ausdrücklich drin. Wenn das nicht drinsteht, dann muss PKV die Kosten nicht erstatten.
Bei meinem Versicherer steht es z.B. so:
Schwangerschaftsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik gehört nicht dazu.
Bei meinem Versicherer steht es z.B. so:
Bei Hausentbindung werden zusätzlich die Hebammenkosten ersetzt.
Bei Entbindungen werden zusätzlich die Kosten für Hebammen, Beleghebammen, Entbindungspfleger und Belegentbindungspfleger ersetzt.
Schwangerschaftsvorbereitungskurs und die Rückbildungsgymnastik gehört nicht dazu.
Hi Grundsätzlich ist das in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
Dort heißt es in § 1 (2) : Versichert sind ... Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung.
Wenn in Ihrem Tarif Hebammen ohne weitere Einschränkungen, bzw. Erläuterungen zu den Leistungen versichert sind (in den AVB sind Hebammen übrigens <b>nicht</b> aufgeführt), kanns also nur daran liegen, dass die Central diese Kurse nicht als medizinisch notwendige Behandlung ansieht.
Ob dem so ist, wird unterschiedlich gesehen (je nach Unternehmen), allerdings zahlt wohl der Großteil der Unternehmen solche Sachen nicht.
Schöne Grüße, Bernhard
Dort heißt es in § 1 (2) : Versichert sind ... Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung.
Wenn in Ihrem Tarif Hebammen ohne weitere Einschränkungen, bzw. Erläuterungen zu den Leistungen versichert sind (in den AVB sind Hebammen übrigens <b>nicht</b> aufgeführt), kanns also nur daran liegen, dass die Central diese Kurse nicht als medizinisch notwendige Behandlung ansieht.
Ob dem so ist, wird unterschiedlich gesehen (je nach Unternehmen), allerdings zahlt wohl der Großteil der Unternehmen solche Sachen nicht.
Schöne Grüße, Bernhard
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Ich habe auch von den meisten gehört, dass sie diese Kurse erstattet bekommen haben. Sogar die gesetztlichen zahlen diese. Und es gibt ja sogar eine medizinische Notwendigkeit dafür. Ich habe mich im übrigen darauf berufen, dass sie die anderen gesamten Kosten der Hebamme schließlich auch bezahlt haben. Daraufhin hat mir die Central geschrieben dass dies ja nur aus Kulanz passiert wäre. Das ist doch Schwachsinn, oder was meint ihr? In meinen Unterlagen steht ausdrücklich sämtliche Hebammenkosten. Und ich habe noch nie erlebt dass meine Kasse irgenetwas aus Kulanz bezahlt hätte. Kann man denn nichts machen wenn die Kasse sich auf "nicht medizinisch notwendig" bezieht?
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