Moin, ich hoffe, ich bin hier richtig und möchte gern wissen, ob die PKV die Übernahme der Krankenhaus-Kosten verweigern kann, wenn in der Entlassungsanzeige 'gegen ärztlichen Rat beendet' steht? (was im übrigen nicht stimmt). Weiss hier jemand Näheres? Vielen Dank.............
beste Grüsse aus Hamburg
KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich einer unserer PKV-Experten/innen dazu bald zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
sicher wird sich einer unserer PKV-Experten/innen dazu bald zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
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