Moin, ich hoffe, ich bin hier richtig und möchte gern wissen, ob die PKV die Übernahme der Krankenhaus-Kosten verweigern kann, wenn in der Entlassungsanzeige 'gegen ärztlichen Rat beendet' steht? (was im übrigen nicht stimmt). Weiss hier jemand Näheres? Vielen Dank.............
beste Grüsse aus Hamburg
KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich einer unserer PKV-Experten/innen dazu bald zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
sicher wird sich einer unserer PKV-Experten/innen dazu bald zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
hallo weirdo,
hast du bei der stationären Aufnahme deine "Klinik-Card" - vorausgesetzt, du hast eine solche - vorgelegt, und wenn ja, wurde diese auch vom Krankenhaus akzeptiert?
hast du bei der stationären Aufnahme deine "Klinik-Card" - vorausgesetzt, du hast eine solche - vorgelegt, und wenn ja, wurde diese auch vom Krankenhaus akzeptiert?
Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
Hallo, danke für Antwort und nein, meine Karte ist schon lange abgelaufen; die Krankenkasse ha keine neue geschickt; befürchte nun, dass ich evtl.
auf der Rechnung sitzenbleibe, ist das rechtlich korrekt? Ich bräuchte dringend juristischen Rat, bin aber ratlos, was einen Anwalt pro Patienten betrifft.
auf der Rechnung sitzenbleibe, ist das rechtlich korrekt? Ich bräuchte dringend juristischen Rat, bin aber ratlos, was einen Anwalt pro Patienten betrifft.
Re: KH-KOSTENÜBERNAHME BEI Entlassung entgegen ärztlichem Rat
@weirdo, Dein Fall ist möglicherweise doch etwas komplexer.
Wie auch immer - vorgelegt hast du sie bei Behandlungsantritt ja offenbar nicht.Daher noch drei weitere Fragen erorderlich:
1) Hast du die Krankenhausbehandlung deiner PKV innerhalb von 10 Tagen ab deren Beginn angezeigt?
2) Verzichtet dein Versicherer grundsätzlich auf diese Anzeige innerhalb von 10 Tagen?
3) Handelt es sich um ein Krankenhaus, das nicht auch stationäre Kuren und dergleichen im Angebot hat?
Was stimmt denn nun? Übrig bliebe dann "Behandlung auf Veranlassung der Klinik gegen deinen Willen beendet", vulgo auch als Rauswurf zu verstehen? Wie ist das genau abgelaufen?ob die PKV die Übernahme der Krankenhaus-Kosten verweigern kann, wenn in der Entlassungsanzeige 'gegen ärztlichen Rat beendet' steht? (was im übrigen nicht stimmt).
Vielleicht liegt da ja ein Missverständnis vor: Auf meiner Karte ist kein Ablaufdatum vermerkt, vielmehr ein Ausgabedatum MM/20JJ. In diesem Fall läuft die Karte erst ab, wenn der damit dokumentierte Versicherungsschutz so nicht mehr besteht. Schau bitte nach, ob das auf deiner Karte so oder anders ist.und nein, meine Karte ist schon lange abgelaufen; die Krankenkasse hat keine neue geschickt; befürchte nun, dass ich evtl.
auf der Rechnung sitzenbleibe, ist das rechtlich korrekt?
Wie auch immer - vorgelegt hast du sie bei Behandlungsantritt ja offenbar nicht.Daher noch drei weitere Fragen erorderlich:
1) Hast du die Krankenhausbehandlung deiner PKV innerhalb von 10 Tagen ab deren Beginn angezeigt?
2) Verzichtet dein Versicherer grundsätzlich auf diese Anzeige innerhalb von 10 Tagen?
3) Handelt es sich um ein Krankenhaus, das nicht auch stationäre Kuren und dergleichen im Angebot hat?
Juristischen Rat kannst du hier im Forum wohl nicht erwarten, das wäre m.E. nicht erlaubt. Und ohne Jurist zu sein: Einen Gebühren kostenden Anwalt braucht du allenfalls dann, wenn die PKV die tarifliche Kostenerstattung der Krankenhausrechnung ablehnt (hängt aber auch von den Antworten auf die Fragen 1)-3) ab.Ich bräuchte dringend juristischen Rat, bin aber ratlos, was einen Anwalt pro Patienten betrifft.
Zurück zu „Krankenvollversicherung“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
