Nachfolgende Frage habe ich aus einem andren Bereich hierher verschoben - ging leider nicht anders
Medikamente Bezuschussung
Beitrag von ManfredKRenner » 15.09.2026, 10:25
Hallo, ich habe eine Frage zur Erstattung von Medikamenten. Ich muss schon lange ein Medikament nehmen Cholesterin. Habe schon vor Jahren mit Inegy begonnen.Diese waren relativ teuer ca. 260€. Habe dann eine Alternative wegen sehr hohen Kosten genommen. Kosten ca. 50€. Habe diese erst sehr spät gemerkt dass ich diese nicht vertrage. Muss mehrere Tabletten einnehmen. Ich stieg dann nach Rücksprache mit meiner Ärztin wieder um auf die Originale Inegy. Von den ca. 260€ übernimmt die KVB nur einen Festbetrag von 77€. Rest bleibt bei mir. Habe heute mit der KVB Rosenheim telefoniert und die haben mir gesagt das nur der Festbetrag bezahlt wird. Ist das so korrekt. Habe ich eine Option? Ärztliche Bescheinigung. Gerne erwarte ich eine Antwort. Danke im Voraus.
Leistungen Medikamente bei der KVB
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Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
Geht es um die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten?
Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
Hallo,
wie er im Beitrag geschrieben hat und auch der Beitrag selbst, also die Problembeschreibung, vermuten lässt - ja um die geht es?
Vielleicht meldet er sich dazu noch.
Gruss
Czauderna
wie er im Beitrag geschrieben hat und auch der Beitrag selbst, also die Problembeschreibung, vermuten lässt - ja um die geht es?
Vielleicht meldet er sich dazu noch.
Gruss
Czauderna
Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
Ich gehe Mal davon aus, dass meine Vermutung stimmt. Dann handelt es sich nicht um eine private Krankenversicherung.
Eine kurze Google-Recherche hat ergeben, dass es bei der KVB wie bei der GKV bei Medikamenten Festbeträge gibt, mehr wird nicht erstattet.
In Absprache mit dem Arzt kann man vielleicht ein anderes Generikum nehmen. Bei den meisten Wirkstoffen gibt es ja mehrere Hersteller.
Eine kurze Google-Recherche hat ergeben, dass es bei der KVB wie bei der GKV bei Medikamenten Festbeträge gibt, mehr wird nicht erstattet.
In Absprache mit dem Arzt kann man vielleicht ein anderes Generikum nehmen. Bei den meisten Wirkstoffen gibt es ja mehrere Hersteller.
Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
@Waldpfad, du bist auf dem Holzweg. Da gehörst du offenbar auch hin.
Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
GS hat geschrieben:@Waldpfad, du bist auf dem Holzweg. Da gehörst du offenbar auch hin.
Der Benutzer wurde gelöscht - vielen Dank für den Hinweis.
Gruss
Czauderna
Re: Leistungen Medikamente bei der KVB
Im ersten Schritt stimmt das, so heißt es etwa:
Tarifstelle 4, Nr. 4.1 Satz 2: "Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel, für die ein Festbetrag nach § 35
SGB V festgesetzt wurde, sind nur bis zur Höhe des Festbetrages zuschussfähig."
Es ist allerdings, meiner Kenntnis nach, möglich eine Erstattung des Betrags über den Festbetrag hinaus zu erreichen. Dafür müssen aber regelmäßig alle "Festbetrag-definierten" verfügbaren Arzneimittel entweder erhebliche Nebenwirkungen verursachen, die über "bloße Unannehmlichkeiten" hinausgehen und /oder einen Krankheitswert haben bzw. nachgewiesenermaßen keine Wirkung haben. Da benötigt man also tatkräftige Unterstützung vom Arzt. Keine Gewähr, aber soweit ich mich erinnere.
Tarifstelle 4, Nr. 4.1 Satz 2: "Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel, für die ein Festbetrag nach § 35
SGB V festgesetzt wurde, sind nur bis zur Höhe des Festbetrages zuschussfähig."
Es ist allerdings, meiner Kenntnis nach, möglich eine Erstattung des Betrags über den Festbetrag hinaus zu erreichen. Dafür müssen aber regelmäßig alle "Festbetrag-definierten" verfügbaren Arzneimittel entweder erhebliche Nebenwirkungen verursachen, die über "bloße Unannehmlichkeiten" hinausgehen und /oder einen Krankheitswert haben bzw. nachgewiesenermaßen keine Wirkung haben. Da benötigt man also tatkräftige Unterstützung vom Arzt. Keine Gewähr, aber soweit ich mich erinnere.
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