Hallo,
Ich habe einige Fragen bzgl. meinen Schwiegereltern.
Zur Situation:
Beide sind über 55 und aus Thüringen.
Mitte der 90ger Jahr wurde für die Firma (ich glaube GmbH) Konkurs angemeldet. Den Privatbereich betraf dieser Konkurs nicht. Allerdings sind alle Gelder inkl. die Rücklagen fürs Alter weg.
Schwiegervater (56) war danach in einem Einzelunternehmen (eher erfolglos) selbständig, bis zu einer dauerhaft schweren Krankheit.
Er ist jetzt Harz 4 Empfänger und dadurch seit 2008 wieder in die GKV gerutscht.
Schwiegermutter (56) hat einen kleinen Laden, der aber nicht genügend abwirft, um auch nur annähernd die PKV zu bezahlen, geschweige denn davon zu leben.
Für Ihre PKV zahlt Sie wohl monatlich ca. 500€.
Theoretisch würde Sie auch Harz 4 bekommen, wenn da nicht der Immobilienbesitz wäre.
Ich hatte jetzt überlegt, wie man die monatliche Belastung runterbekommt. Leider lassen Sie sich nicht richtig in die Karten schauen, schaffen es aber auch nicht mehr, selbst was zu unternehmen.
Ich kenne also keine Details zu Versicherungsbedingungen.
Mein erster Gedanke war, den Laden selber zu betreiben und Sie als Verkäuferin anzustellen, damit Sie in die GKV wechseln kann.
Da sie aber über 55 ist, funktioniert das leider nicht.
Bei weiteren Überlegungen fehlen mir aber einiges Wissen zu den PKV. Deshalb jetzt meine Fragen:
1)
Ich habe jetzt einiges zum Basistarif gelesen. Allerdings ist dieser ja auch über 500€ und deshalb nicht günstiger. Nun hatte ich noch die Worte Sozialklausel und OST-Tarif gefunden, kann aber nichts richtiges damit anfangen. Was sind die Voraussetzungen? Wie weit könnte man den Beitrag senken.
2.)
Irgendwo im Internet hatte ich auch einen Vergleichsrechner für den Basistarif gefunden, was jemand bezahlt, der Selbständig tätig ist, bzw. angestellt.
Davon abgesehen, dass das von-bis Beträge waren und keine konkrekte PKV, war der Beitrag beim Angestellten mit Abstand günstiger, als beim Selbständigen. Ist es also doch sinnvoll die Schwiegermutter anzustellen?
(Günstiger Nebeneffekt wäre noch die Einzahlung in die AV und die RV.)
3.)
Kann man irgendwie trotzdem versuchen in die GKV zu kommen, obwohl die 55 überschritten ist? Z.B. mit der Aussicht auf Anstellungsverhältnis?
Vielleicht kann mir ja jemand zu einer oder mehreren Fragen helfen.
Danke
Möglichkeiten für über 55 Jährige ohne ausreichend Verdienst
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Es gibt kompliziertere und langwierigere Wege, aber hier ist es ja wirklich ganz einfach, in die GKV zu kommen. Sobald sie ihre hauptberufliche Selbständigkeit aufgibt und ihr Einkommen entsprechend niedrig ist, ist sie drin, über die Familienversicherung mit ihrem Mann.
Das liegt daran, daß der Arbeitgeber bis zur Hälfte des Beitrags als Zuschuß zahlen muß ...
tneub hat geschrieben:der Beitrag beim Angestellten mit Abstand günstiger, als beim Selbständigen. Ist es also doch sinnvoll die Schwiegermutter anzustellen?
Das liegt daran, daß der Arbeitgeber bis zur Hälfte des Beitrags als Zuschuß zahlen muß ...
Angeblich haben Sie gegenüber der AOK etwas unterzeichnet, dass Sie nie über die Familienversicherung zurück in die GKV wechseln will.
Wie der genauer Text lautet. Keine Ahnung?
Warum? Ebenfalls keine Ahnung.
Leider hat der Schwiegervater bisher alle Geldgeschäfte in der Hand gehabt und so auch diese Entscheidung allein gefällt.
Durch seine Krankheit sind seine Entscheidungen sehr fragwürdig geworden.
Allerdings sieht er das bisher selber noch nicht so.
Man könnte jetzt noch was zun um Ihre zukünftigen Probleme zu minimieren, sie wollen ihre Probleme aber immer erst dann sehen, wenn diese in großen Massen vor der Tür stehen.
Wie der genauer Text lautet. Keine Ahnung?
Warum? Ebenfalls keine Ahnung.
Leider hat der Schwiegervater bisher alle Geldgeschäfte in der Hand gehabt und so auch diese Entscheidung allein gefällt.
Durch seine Krankheit sind seine Entscheidungen sehr fragwürdig geworden.
Allerdings sieht er das bisher selber noch nicht so.
Man könnte jetzt noch was zun um Ihre zukünftigen Probleme zu minimieren, sie wollen ihre Probleme aber immer erst dann sehen, wenn diese in großen Massen vor der Tür stehen.
Öhm, habe diesen Thread erst gerade gelesen.
So etwas habe ich noch nie gehört. Allerdings, nichts soll unmöglich sein.
Widerspricht allerdings den Grundsätzen der Familienversicherung.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht nämlich kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ergibt sich schon aus dem 1. Satz des § 10 SGB V. Famlienversichert sind ....
Jetzt muss man zusehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Bislang scheiterte es an der hauptberuflichen Selbständigkeit der Schwiegermutter.
Also Gewerbe der Schwiegermutter abmelden und Familienversicherung anzeigen, dann läuft es.
Angeblich haben Sie gegenüber der AOK etwas unterzeichnet, dass Sie nie über die Familienversicherung zurück in die GKV wechseln will.
So etwas habe ich noch nie gehört. Allerdings, nichts soll unmöglich sein.
Widerspricht allerdings den Grundsätzen der Familienversicherung.
Der Anspruch auf Familienversicherung entsteht nämlich kraft Gesetzes wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ergibt sich schon aus dem 1. Satz des § 10 SGB V. Famlienversichert sind ....
Jetzt muss man zusehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Bislang scheiterte es an der hauptberuflichen Selbständigkeit der Schwiegermutter.
Also Gewerbe der Schwiegermutter abmelden und Familienversicherung anzeigen, dann läuft es.
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