Kostenübernahmezusage bindend??
Verfasst: 19.05.2008, 14:55
Hallo an Alle,
als Neuling habe ich direkt eine Frage:
Ist eine von der privaten Krankenkasse schriftlich abgegebene Kostenübernahmezusage für die Kasse bindend?
Oder kann sie sich mit dem Argument: "Wir prüfen erneut nach Eingang der einzelnen Rechnungen" ... aus der Affäre ziehen???
Konkreter Fall: Mein "Esszimmer" bedurfte einer "Renovierung", sprich umfangreiche Restaurationsarbeiten an den Zähnen waren fällig.
Habe den Heil- und Kostenplan der Kasse eingereicht, mit dem Ergebnis, dass eine (fast) 90%ige Übernahme zugesagt wurde.
So, jetzt ist die Behandlung abgeschlossen, alle Rechnungen eingereicht und ... die Erstattung beträgt nur ca 45 %.
Der Clou, kein Schreiben, keine Erklärung, keine Aufstellung, was jetzt erstattet wurde und was nicht.
Wer hat einen guten Rat für mich und eventuell Fundorte entsprechender Rechtsvorschriften oder Gerichtsurteile???
als Neuling habe ich direkt eine Frage:
Ist eine von der privaten Krankenkasse schriftlich abgegebene Kostenübernahmezusage für die Kasse bindend?
Oder kann sie sich mit dem Argument: "Wir prüfen erneut nach Eingang der einzelnen Rechnungen" ... aus der Affäre ziehen???
Konkreter Fall: Mein "Esszimmer" bedurfte einer "Renovierung", sprich umfangreiche Restaurationsarbeiten an den Zähnen waren fällig.
Habe den Heil- und Kostenplan der Kasse eingereicht, mit dem Ergebnis, dass eine (fast) 90%ige Übernahme zugesagt wurde.
So, jetzt ist die Behandlung abgeschlossen, alle Rechnungen eingereicht und ... die Erstattung beträgt nur ca 45 %.
Der Clou, kein Schreiben, keine Erklärung, keine Aufstellung, was jetzt erstattet wurde und was nicht.
Wer hat einen guten Rat für mich und eventuell Fundorte entsprechender Rechtsvorschriften oder Gerichtsurteile???