GKV und PKV Vollversicherungen gleichzeitig möglich?

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Strato
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GKV und PKV Vollversicherungen gleichzeitig möglich?

Beitragvon Strato » 01.06.2008, 13:30

Hallo,
bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und hätte gleich mal eine Frage.

Der Titel klingt ja schonmal seltsam. :-k

Wäre trotzdem toll wenn jemand eine Antwort wüßte:

Ist es theoretisch möglich (also gesetzlich), dass man neben einer GKV auch eine PKV abschließt (beides sogenannte Vollversicherungen)?
Ich befüchte nämlich, das sich diese Situation bei mir (ungewollt) einstellen könnte.

mfg

Frank
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Beitragvon Frank » 01.06.2008, 14:33

Hallo,

guck mal hier
viewtopic.php?t=100&highlight=doppelversicherung

Gruß
Frank

fwilke
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Beitragvon fwilke » 01.06.2008, 14:37

Hallo Strato,

klar können sie das machen. Außer doppelter Beitragszahlung bringt das aber nix. Sie müssen dem Behandler entweder die GKV-Versichertenkarte aushändigen oder sich als Selbstzahler outen. Als GKV-Patient bekommen sie keine Rechnung, die sie der PKV einreichen können, und als Selbstzahler bekommen Sie eine Rechnung, die sich (in den allermeisten Fällen) nicht bei der GKV einreichen können.

Die GKV entlässt Sie aus ihren Fängen nur dann, wenn Sie die Folgeversicherung nachweisen. Die PKV entlässt Sie bei GKV-Versicherungspflicht bis zu zwei Monate rückwirkend, danach monatlich.

Davon abgesehen: Ich kann mir keinen Grund vorstellen, in dem die Doppelversicherung nicht abwendbar ist. Welcher Grund ist es denn?

Frank Wilke

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Beitragvon Strato » 01.06.2008, 15:24

fwilke hat geschrieben:Hallo Strato,

klar können sie das machen. Außer doppelter Beitragszahlung bringt das aber nix. Sie müssen dem Behandler entweder die GKV-Versichertenkarte aushändigen oder sich als Selbstzahler outen. Als GKV-Patient bekommen sie keine Rechnung, die sie der PKV einreichen können, und als Selbstzahler bekommen Sie eine Rechnung, die sich (in den allermeisten Fällen) nicht bei der GKV einreichen können.

Die GKV entlässt Sie aus ihren Fängen nur dann, wenn Sie die Folgeversicherung nachweisen. Die PKV entlässt Sie bei GKV-Versicherungspflicht bis zu zwei Monate rückwirkend, danach monatlich.

Davon abgesehen: Ich kann mir keinen Grund vorstellen, in dem die Doppelversicherung nicht abwendbar ist. Welcher Grund ist es denn?

Frank Wilke


Vielen Dank schonmal für die schnellen Antworten.

Es ist so, dass ich einen Wahltarif (selbsbehalt) bei einer GKV abgeschlossen habe ohne mich über die geänderten Kündigungsbedingungen informiert zu haben. #-o
Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html

Mit diesem Unwissen habe ich mir einige Zeit später ein Angebot einer bekannten PKV machen lassen und es angenommen. Jedoch weigert sich die GKV den Vertrag zu kündigen und hat recht lange gebraucht um mir das mitzuteilen.
Dem Makler der PKV habe ich darüber informiert und er wollte sich persönlich mit der GKV auseinander setzen. Jetzt kommt es mir so vor, als wolle der Makler der PKV Zeit schinden um zu verhindern, dass ich den Vertrag widerufen kann.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 01.06.2008, 15:37

Strato hat geschrieben:Dem Makler der PKV habe ich darüber informiert und er wollte sich persönlich mit der GKV auseinander setzen. Jetzt kommt es mir so vor, als wolle der Makler der PKV Zeit schinden um zu verhindern, dass ich den Vertrag widerufen kann.


Hallo,

was will der Makler denn machen? Auf legalem Weg geht da eigentlich nichts. Widerrufen Sie umgehend (heute per Fax) den Vertrag und verweisen darauf, dass die GKV Sie nicht raus lässt.

Gruß
CM

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Beitragvon Strato » 01.06.2008, 15:44

Cassiesmann hat geschrieben:
Strato hat geschrieben:Dem Makler der PKV habe ich darüber informiert und er wollte sich persönlich mit der GKV auseinander setzen. Jetzt kommt es mir so vor, als wolle der Makler der PKV Zeit schinden um zu verhindern, dass ich den Vertrag widerufen kann.


Hallo,

was will der Makler denn machen? Auf legalem Weg geht da eigentlich nichts. Widerrufen Sie umgehend (heute per Fax) den Vertrag und verweisen darauf, dass die GKV Sie nicht raus lässt.

Gruß
CM


Theoretisch wäre ein Ausstieg schon möglich, da es da im Gesetzestext eine Ausnahme gibt:

"Die Satzung hat für Tarife ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen vorzusehen"

Jedoch verweißt die Satzung der GKV widerum auf diesen §, also weiss man nicht wie denn nun die Bedingungen für eine Sonderkündigung sind
(wenn ich alles richtig verstanden habe).

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 01.06.2008, 17:04

Strato hat geschrieben:
Theoretisch wäre ein Ausstieg schon möglich, da es da im Gesetzestext eine Ausnahme gibt:

"Die Satzung hat für Tarife ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen vorzusehen"



Und warum sollten Sie ein Härtefall sein, wenn Sie 50000€ verdienen (versicherungsfrei sind)? Vergessen Sie es und widerrufen den Vertrag!

fwilke
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Beitragvon fwilke » 01.06.2008, 21:26

Ganz klare Sache: Das sehe ich genauso. Sie weisen der PKV nach, dass die Vorversicherung nicht gekündigt werden kann, und fertig.

Aber danke für das klare Beispiel, dass Wahltarife zwar nett sind, aber auch ein fetter Klotz am Bein sein können!

Frank Wilke

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Beitragvon Strato » 01.06.2008, 21:35

Cassiesmann hat geschrieben:
Strato hat geschrieben:
Theoretisch wäre ein Ausstieg schon möglich, da es da im Gesetzestext eine Ausnahme gibt:

"Die Satzung hat für Tarife ein Sonderkündigungsrecht in besonderen Härtefällen vorzusehen"



Und warum sollten Sie ein Härtefall sein, wenn Sie 50000€ verdienen (versicherungsfrei sind)? Vergessen Sie es und widerrufen den Vertrag!


Danke nochmal für die Antworten.
Härtefall ist ein ziemlich schwammiger Begriff wie ich finde. Wie auch immer. Werde wohl den Vertrag widerrufen müssen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 01.06.2008, 22:06

Strato hat geschrieben:Danke nochmal für die Antworten.
Härtefall ist ein ziemlich schwammiger Begriff wie ich finde. Wie auch immer. Werde wohl den Vertrag widerrufen müssen.


Klar ist "Härtefall" ein schwammiger Begriff. Wir bewegen uns aber hier im Sozialversicherungsrecht, da wird kein Richter rührend zugegen, dass bei 50.000€+X Jahreseinkommen 2400€ Beitragsersparnis bei der Krankenkasse ein Härtefall wäre (zu Recht!).

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Beitragvon VSV » 11.06.2008, 15:35

Sofern sie den Makler vorab über diesen Wahltarif und die damit verbundene Vertragsbindung informiert haben, hat er in meinen Augen eine schlechte Beratung durchgeführt. Von einem Makler würde ich erwarten das er sie der Thematik bewusst ist und in diesem Fall zumindest vorerst von einer PKV absieht.

Ansonsten bleibt nicht mehr als den Anderen zu zustimmen. PKV sofern noch möglich sofort widerrufen.

Ggf. besteht auch die Möglichkeit die abgeschlossene PKV vorerst in eine Anwartschaft umzuwandeln bzw. sich mit dem Versicherer auf eine Beginnverlegung zu verständigen. Ob das sinnvoll ist weiß ich nicht, da ich nicht weiß wie lange sie noch an den Wahltarif und somit die GKV gebunden sind.


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