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Tarifwechsel PKV

Verfasst: 16.06.2008, 19:08
von Suse 2008
Hallo,

ich versuche seit geraumer Zeit bei meiner PKV (DKV) einen Tarifwechsel durchzusetzen.

Bisher:
AM0 / ZM3/ SD2
Ziel:
Vollmed M4BR4

Die Aufnahme in den von mir gewünschten Tarif wurde aus "gesundheitlichen Gründen" abgelehnt.

Ein Leistungsausschluss für die Mehrleistungen (Ein- statt Zweibettzimmer, 5 % mehr bei Zahnsersatz) oder ein entsprechender Risikozuschlag wurde ebenfalls abgelehnt da der LA beim Wechsel von einem Baustein- in einen Kompakttarif nicht möglich sei bzw. ein Risikozuschlag über 30 % erhoben werden müsste. Ausserdem sei die Leistungsabgrenzung bei HWS Syndrom zu schwierig.

Hat jemand Erfahrung mit dem Tarifwechsel in den Vollmed der DKV?

Vielen Dank im Voraus!

Suse

Verfasst: 16.06.2008, 19:42
von DKV-Service-Center
Hallo Suse,
es gibt sogenannte Aufnahmerichtlinien, diese gehen davon aus das ab RZ 30 % kein Wechsel in den M4 möglich ist.

Gruß

Verfasst: 16.06.2008, 20:23
von Frank
Hallo Suse,

guckst du hier
http://www.bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__204.html

"Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart."

Die Mehrleistungen können ausgeschlossen werden.

Gruß
Frank

Re: Tarifwechsel PKV

Verfasst: 16.06.2008, 22:49
von dij
Suse 2008 hat geschrieben:ich versuche seit geraumer Zeit bei meiner PKV (DKV) einen Tarifwechsel durchzusetzen.


Mit wieviel Nachdruck? Der Einsatz eines geeigneten Anwalts, der eine glaubhafte Drohkulisse ("Oh, die könnten klagen!") aufbaut, könnte das Verfahren beschleunigen. Denn auch die DKV kennt sicherlich die Rechtslage genau.

Daß der Wechsel sinnvoll ist, ist damit noch nicht gesagt. Mit Leistungsausschluß ist der neue Tarif ja nicht wirklich der Vollmed M4BR4, sondern nur ein Teil davon (die Schnittmenge mit den bisherigen Tarifen). Das bedeutet außer den genannten Punkten (stationäre Unterbringung, Anteil beim Zahnersatz) beispielsweise noch:
- Psychotherapie maximal 30 Sitzungen, zu 80% (statt bisher 30 zu 100%, danach unbegrenzt zu 80%/70%)
- Logopädie eingeschärnkt, nur "Stimmbildung" (statt bisher "Stimm-, Sprech- und Sprachübungsbehandlung")
- Kieferorthopädie für Erwachsene nur nach Unfall (statt bisher immer).

Verfasst: 17.06.2008, 09:42
von Frank
Ich habe letzte Woche noch mit einer Kollegin einer anderen großen Gesellschaft gesprochen. Die verstoßen vorsätzlich gegen das VVG in dem sie auch aus tariflichen Gründen einen Leistungsausschluss verweigern. Der Kunde muss sich erst einen Anwalt nehmen oder sich beim Bafin beschweren. Diese Praxis ist leider nicht unüblich.

Verfasst: 19.06.2008, 12:37
von Suse 2008
Hallo Zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, ich denke dass ein Tarifwechsel unter Ausschluss der Mehrleistungen auf jeden Fall gewährt werden muss.

Ich werde mich jetzt wohl leider mal an einen genauen Tarifvergleich machen müssen um zu sehen, welche Mehrleistungen ausgeschlossen werden müssen bzw. was meine bisherigen Tarife an Mehrleistung haben auf die ich im Falle eines Wechsel ja verzichten müsste.

Vermutlich bleibt mir nichts anderes übrig als zunächst mal einen Ombudsmann einzuschalten - vielleicht bleibt mir damit wenigstens der Gang zum Rechtsanwalt erspart.

Die Art und Weise wie mit wechselwilligen Versicherten umgegangen wird (Vorenthalten von Informationen, rechtswidrige Ablehungen) finde ich doch sehr bedauerlich, scheint aber wohl kein Einzelfall zu sein.

Viele Grüsse und nochmal vielen Dank!

Suse