diode hat geschrieben:auch wenn es um einen volltarif geht, die begrenzung für psychotherapie gibt es nicht, danach werden leistungen anteilig erstattet, bzw. freiwillige leistungen eventuell gewährt....
und wer eine pkv wegen psycho abschließt, der scheint wirklich probleme zu haben....
ihre aussage ist einfach falsch
Hallo Diode,
das sind die Leistungsaussagen der HUK:
c) Psychotherapie
Aufwendungen für ambulante Psychotherapie werden nur erstattet,
so weit sie von einem Arzt oder einem im Arztregister eingetragenen
approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Aufwen -
dungen werden nur erstattet, wenn sie gemäß der jeweiligen Gebüh -
renordnung berechnet werden und die jeweiligen Höchst sätze nicht
überschreiten. Aufwendungen für Psychotherapie werden höchstens
für 30 Behandlun gen bzw. bei stationärem Krankenhausaufenthalt
für 30 Behandlungs tage je Kalenderjahr erstattet
Ich weiß jetzt nicht, wie Sie das deuten würden, aber für mich steht da, dass stationäre Psychotherapie nur 30 Tage erstattet werden.
Von anteilig und freiwillig und eventuell sehe ich da nix.
Und wenn es sowieso bezahlt wird, wieso schreibt man sowas da rein?
Zumal es ja bei den meiten anderen Versicherern ja nicht da steht...
Und eventuelle, freiwillige Leistungen sind genau das, worauf man sich bei einer Krankenversicherung verlassen sollte.
Ich glaube Sie wollten einfach mal zu einem Thema etwas schreiben, von dem Sie keinen blassen Schimmer haben.
Vom Fach können Sie ja nicht sein.
Wie schauts jetzt mit der bereits überfälligen Entschuldigung aus?
Grüße