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PKV für "alten" Neu-Beamten
Verfasst: 21.02.2009, 19:00
von wolerin
Hallo,
wenn alles klappt, werde ich (w.) evtl. zum 1.11.09 verbeamtet. Mitte November werde ich 44. Ich bin alleine und habe 3 Kinder, 17, 15, 13 Jahre alt. Ich steh dem Dschungel der KV noch relativ hilflos gegenüber und wäre daher für Tipps Tricks und Empfehlungen dankbar.
Gruß und danke vorab,
w.
Verfasst: 22.02.2009, 19:20
von DKV-Service-Center
Hallo wolerin,
jetzt kommt Mathematik ins Spiel
Durch Beihilfeanspruch benötige ich für 4 Personen eine Restkostenversicherung ( angebot kann jede
Versicherung machen.
allternativ GKV, das ganze wird erst ab ca 2700
Euro Brutto interessant. Also preisfrage was verdienen Sie ab 1.11.
mfg
R.Maaß
Verfasst: 22.02.2009, 21:14
von wolerin
25% von E9, was bedeutet inkl. allem ein Bruttogehalt von 753,--. Laut Aussage der Personalverwaltung ist die PKV Pflicht, eine Möglichkeit in der Gesetzlichen zu verbleiben besteht nicht. Ich befürchte, dass die PKV nahezu die Hälfte ausmachen wird. Also entweder verbeamtet und arm, oder eben nicht verbeamtet und dann aufgrund von Alter auch nicht mehr verbeamtet werden...
Gruß und danke vorab, W.
Verfasst: 22.02.2009, 21:19
von DKV-Service-Center
Hi wolerin ,
wo sind Sie jetzt versichert ?
wenn ich davon ausgehe das Sie gesetzlich versichert sind ist die Aussage Falsch.
Gruß
Verfasst: 22.02.2009, 21:21
von wolerin
Ich bin derzeit gesetzlich bei der BKK versichert. Was meinen Sie mit falsch? Ich hatte mich bei 2 Stellen erkundigt, beide meinten übereinstimmend dass ab 01.01.2009 die PKV Pflicht ist für Beamte.
Verfasst: 22.02.2009, 21:26
von DKV-Service-Center

)
Lustig lassen Sie sich Bitte sagen in welchen
Sozialgesetzbuch das steht un unter welchen §
Keine Angst wenn es soweit ist melden Sie sich bei Ihrer BKK und führen Ihre Bestehende Versicherung weiter (freiwillig) z.Z 15,5 % Beitragssatz
Gruß
Verfasst: 22.02.2009, 21:27
von wolerin
Danke, das werde ich sofort nochmal eruieren!
Verfasst: 22.02.2009, 21:30
von wolerin
Ich hab mal nach dem neuen, ab 01.07.2009 geltenden Beamtenrecht gegoogelt. Da steht Folgendes:
Ab dem 1. Juli 2009 sind dann alle Beamte die sich noch nicht ergänzend versichert haben gesetzlich verpflichtet, bei einer privaten Krankenversicherung einen Beihilfekonformen Vertrag abzuschließen. Dies gilt ebenfalls für Pensionäre, die dann ihren bei 30 Prozent liegenden Eigenanteil privat absichern müssen. Und gerade für Pensionäre hat das finanzielle Folgen, weil das Eintrittsalter bei der privaten Krankenversicherung maßgeblich für die Höhe der Versicherungsprämie ist. Des weiteren muss der Vertrag die Leistungen des Beihilfeträgers auf den festgelegten Mindestumfang ergänzen. Dies wiederum hat zur Folge, dass Beamte und Pensionäre wenig Spielraum haben um zu entscheiden, welche Versicherung für sie sinnvoll ist. Ein Versicherungsvergleich ist trotzdem eine gute Methode um die besten Anbieter herauszufiltern und sollte deswegen auf jeden Fall durchgeführt werden.
Verfasst: 22.02.2009, 22:13
von dij
Die Seite, von der das kommt, fällt nicht gerade unter „seriöse Quelle“.
Abgesehen davon, daß sie das Datum falsch hat (1. Januar, nicht 1. Juli), kann die Versicherungspflicht natürlich auch durch eine Versicherung in der GKV erfüllt werden.
Verfasst: 22.02.2009, 23:50
von GS
wolerin hat geschrieben:25% von E9, was bedeutet inkl. allem ein Bruttogehalt von 753,--. Laut Aussage der Personalverwaltung ist die PKV Pflicht, eine Möglichkeit in der Gesetzlichen zu verbleiben besteht nicht.
Also entweder hat die "Personalverwaltung" von nichts eine Ahnung oder dort sitzt jemand, der nebenbei und in der Dienstzeit vermittelt auf Teufel komm raus.
Jemanden, der > 40 ist, 753 brutto verdient, zurzeit gesetzlich versichert ist und vier Kinder familienversichert hat, aus der GKV rauslotsen zu wollen, das wäre schon kriminell, gelinde gesagt.
Wolerin, du kannst Deine Mitgliedschaft in der BKK auch als Beamtin freiwillig fortsetzen. 5 Personen für insgesamt 124 € (mit Pflege) zu versichern, das ist auch ohne Arbeitgeberzuschuss für die KV konkurrenzlos günstig.
Schätze, dass die Personalverwaltung ihren Irrtum eingesehen hat. Hat sie sich wenigstens entschuldigt?
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 23.02.2009, 09:22
von wolerin
Ich bin erst am Do. wieder in der Arbeit, werde dann aber umgehend berichten. Vielen Dank vorab erstmal für all Eure Mühen!
Verfasst: 23.02.2009, 16:57
von Rossi
Da kann man mal wieder sehen, was so alles an Informationen verbreitet wird.
Meines Erachtens ist es klipp und klar geregelt. Logisch, ab dem 01.01.2009 gibt es auch eine Versicherungpflicht in der priv. Kv. Dieses ist in § 193 Abs. 3 VVG geregelt. Aber es gibt hier insgesamt 4 Ausnahmegruppen, die keine Verpflichtung haben, sich in der PKV zu versichern.
Und die erste Personengruppe, ist diejenige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Sei es dann frewillig (und das kann Wolerin machen), pflicht-, oder familienversichert.
Wolerin würde niemals versicherungspflichtig in der PKV, weil vorher die sog. Kralle im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V zuschlägt, da er zuletzt gesetzlich versichert war.
Verfasst: 23.02.2009, 20:29
von DKV-Service-Center
ich will ja niemanden auf die Füße treten aber
""Laut Aussage der Personalverwaltung ist die PKV Pflicht"""
klingt als ob da jemand von einem großen deutschen Beamtenversicherer sitzt
