hallo gerhard,
danke für deine antwort.
habe noch ein paar anmerkungen bzw. fragen dazu, siehe unten. wenn du diese noch beantworten könntest?
GS hat geschrieben:Hast Du die AU schon bei Deiner PKV angezeigt? Wenn nicht, sofort nachholen, notfalls auch per Fax usw. jetzt am Wochenenende. Und telefonieren geht ja auch mit Gipsarm.
klar hab ich schon erledigt, habe auch schon von der pkv den vordruck erhalten, den der arzt dann abzeichnen muss. ebenso bekam ich die aufforderung kopien der letzten 12 lohnabrechnungen einzusenden.
GS hat geschrieben:Klar, hast Du hoffentlich im Tagessatz berücksichtigt. Normalerweise reichen dafür 6-10 € extra am Tag, da ja nur die Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV gestrichen werden.
ja wurde seiner zeit beim abschluß berücksichtigt.
GS hat geschrieben:Nein, 80% vom Gesamtbeitrag, zurzeit maximal rd. 860 €. Den zahlst Du allein. Kein Problem für Dich, wenn Du das mit ca. 25-30 € pro Tag ebenfalls im Tagessatz berücksichtigt hast. Ansonsten - zahlen musst Du nur, wenn Du bei der Rentenversicherung (früher BfA/LVA) einen Antrag dazu stellst. Am besen mal dort anfragen oder hingehen.
wenn ich dich nun richtig verstanden habe, dann "darf" ich entscheiden ob ich dir beiträge zu rentenvers. "einzahle" oder nicht? sollte dem so sein, dann lege ich die kohle lieber auf ein festgeldkonto o.ä. an, ist imho effektiver

GS hat geschrieben:War es denn ein Arbeits- oder Wegeunfall? Nehme jetzt mal "nein" an, in diesem Fall vergiss es, Beiträge zahlt ohnehin der Arbeitgeber.
ja es handelt sich dabei um einen wegeunfall, stehe diesbezüglich mit der bg bereits in kontakt.
hat ein wegeunfall irgendwelche auswirkungen auf das kt der pkv?
GS hat geschrieben:Lohnsteuer: Fallen auf das Krankentagegegeld nicht an. Du musst aber nächstes Jahr bei der Steuererklärung - zu Steuern fragst Du natürlich auch einen Steuererxperten! - die Zeiten angeben, in denen du kein Gehalt, sondern Lohnersatz bezogen hast. Mach Dir darum jetzt aber keinen Kopp, schon garnicht, wenn Dir in dem Zusammenhang irgendwann einmal der so genannte Progressionsvorbehalt begegnen sollte. Wenn Dein Krankentagegeldsatz richtig bemessen ist - siehe oben, inklusive Beitragszahlung an KV/PV/RV - ist alles ok.
ob richtig bemessen wurde? davon gehe ich mal aus, seiner zeit diente beim kt als basis ein komplettes jahresgehalt inkl. boni, weihnachtsgeld, überstunden etc. ich habs mir mal durchgerechnet müsste alles passen, es sei denn es käme noch irgendwelche steuern oder sonstiger schnickschnack, aber dem scheint ja nicht so.
GS hat geschrieben:Gute Besserung wünscht
Gerhard
danke und gruß
roland