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Definition Zahnersatz / Zahnbehandlung

Verfasst: 14.04.2009, 21:40
von Datenreisender
Meine private Krankenvollversicherung (DBV) hat unterschiedliche Erstattungssätze für Zahnbehandlung (100 %) und Zahnersatz (80 %).

Die Krankenversicherung vertritt den Standpunkt, der Ersatz einer Amalgamfüllung durch ein Keramikinlay falle unter "Zahnersatz" und will nur 80 % der Kosten erstatten.

Der Zahnarzt vertritt den Standpunkt dass alles, was dem Erhalt eines natürlichen Zahnes dient, eine Zahnbehandlung darstellt und Zahnersatz erst dann zum Tragen kommt, wenn der natürliche Zahn nicht mehr zu retten ist (Krone, Brücke, Implantat).

Was ist denn nun richtig?

Die Versicherung akzeptiert übrigens eine Zahnfüllung mit einem durch den Zahnarzt hergestellten Füllstoff (Amalgam oder Kompositfüllung) als Zahnbehandlung und Zahnfüllungen, die der Zahnarzt von einem Labor anfertigen lassen muss (Inlays) nur als Zahnersatz.

Verfasst: 14.04.2009, 22:31
von dij
Richtig ist, was im Versicherungsvertrag (Tarifbedingungen) steht. Die DBV hat sowohl Tarife, bei denen Inlays als Zahnersatz gelten, wie auch solche, bei denen Inlays als Zahnbehandlung eingestuft werden.

Verfasst: 15.04.2009, 11:12
von Experte_24
Zahnbehandlung ist das Honorar des Zahnarztes. Inlays macht das Zahnlabor, daher fällt es lt. Definition der DBV unter Zahnersatz.