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Hilfe-Ablehnung Kostenübernahme Ohrkorrektur Kind-LKH
Verfasst: 24.05.2009, 17:37
von baerbelbaby
Hallo, meine Tochter ist gerade 6 Jahre geworden und wir haben ein ärztliches Attest, dass eine Ohrkorrektur(Otoplexie) zwingend notwendig ist aufgrund eines fehlgebildeten Anthelix-Knorpels und dadurch einem Abstehen der Ohren von über 30 Prozent. Hatte mich bereits vorher erkundigt, das diese OP aufgrund psychischer Belastung des Kindes bis zur Pubertät grundsätzlich von den (gesetzlichen) Kassen übernommen wird. Die OP findet im Juli 09 unter Vollnarkose stationär statt. Meine Tochter ist bei der LKH Landeskrankenhilfe versichert (180TH,380,AKV,PVB Kind, BHE10), mit Beihilfeberechtigung. Ich habe der LKH eine Mail geschickt, um eine vorherige Kostenübernahme klarzustellen. Sie wollten den ärztlichen Befund per Fax nicht mal und haben mir jetzt schriftlich sinngemäß geantwortet, dass keine Krankheit im eigentlichen Sinne vorliegt und wenn psychologische Probleme zu erwarten sind, soll ich mit dem Kind doch zum Psychiater gehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich werde nach der OP die Kosten einfach einreichen und bei Ablehnung natürlich in Widerspruch gehen und die Versicherung kündigen. Gibt es in so einem Fall mit den anderen privaten KK auch Probleme? Bitte Hilfe...
Viele Grüße
Berit

Verfasst: 24.05.2009, 19:13
von Frank
Hallo Berit,
erstmal eine Sache vorweg: Keine Versicherung kündigen, wenn du keine neue in der Tasche hast. Eine Ohrkorrektur wäre weniger ein Problem aber eine psychologische Behandlung, wie angeraten, wäre ein großes Problem für eine neue Versicherung.
Hast du schon bei der Beihilfestelle wegen der Kostenübernahme angefragt?
Gruß
Frank
Verfasst: 24.05.2009, 22:03
von DKV-Service-Center
Hallo Berit,
ich hoffe ich trete jetzt nicht ins Fettnäpfchen.
Ich kann die Aussage der LKH nur so interpretieren,
das Kind hat Segelohren und deren Korrektur ist eine Schönheits OP und es liegt keine Erkrankung bzw. Heilbehandlung vor.
Erste wichtige Schritt wie oben erwähnt mit der Beihilfe sprechen. Wenn diese leistet nochmals an die LKH ran .
Gruß
Verfasst: 25.05.2009, 08:35
von baerbelbaby
Hallo, danke für die Antworten, meine Anfrage bei der Beihilfe habe ich schon gestartet, habe aber noch keine Antwort. Es handelt sich im Grunde genommen um eine Schönheits-OP. die Ohren stehen jedoch soweit ab, dass die Ohrläppchen permanent einreißen. Ich werde mit meinem Kind keine psychologische Behandlung brauchen, deswegen mache ich mir wegen einer neuen Versicherung keine Sorgen. Ansonsten sind wir beide völlig"risikolos" und haben außer Routine-Untersuchgen und Erkältungen nie Leistungsansprüche geltend gemacht.....
Viele Grüße
Berit
Verfasst: 25.05.2009, 20:41
von DKV-Service-Center
Hi Berit,
Das Einreißen ist allerdings eine Erkrankung, mM nach besteht dadurch die medizinische Notwendigkeit einer OP. Das sollte der Behandelnde Arzt nochmals deutlich machen.
Gruß
Beihilfestelle hat genehmigt
Verfasst: 02.07.2009, 17:27
von baerbelbaby
Hallo, meine Beihilfestelle hat nun (endlich) die Kostenübernahme incl. Begleitperson ins Krankenhaus genehmigt. Da müsste die Private KV nun auch zahlen, oder?
MFG
Berit
Verfasst: 02.07.2009, 19:58
von DKV-Service-Center
Hi Berit,
muss , aber hat ja abgelehnt. Also nochmal Antrag stellen Atest des Behandlers beifügen das Einreizen unbedingt erwähnen , Die Zusage der Beihilfe beifügen, dann sollte es klappen.
Gruß