HanseMerkur ASZG - Fragen zum Beitragsrückerstattungssystem
Verfasst: 08.10.2009, 20:43
Hallo zusammen,
nächstes Jahr werde ich mich privat versichern können (Angestellter, 27 Jahre).
Ich habe nun mit zwei MAklern schon zusammengessen und beide haben mir die HanseMerkur empfohlen zw. in die engerne Auswahl gestellt.
Da viele Arbeitskollegen auch schon lange dort sind, jedoch in alten Tarifen, und immer zufireden waren, werde ich mich wohl auch für die Gesellschaft entscheiden.
Nur mit den Tarifen bin ich mir nicht so einig.
Zur Auswahl stehen der ASZG oder der KVE2 mit 300SB.
Der ASZG reizt natürlich schon mit seiner immensen Beitragsrückerstattung. Aber so richtig verstanden habe ich das noch nicht richtig.
Klar wenn man Leistung in Anspruch nimmt, muss man zwei Jahre den vollen Beitrag zahlen.
Aber was passiert bei den folgenden Fällen:
Nehmen wir an ich würde 06.2010 Rechnungen einreichen. Das würde bedeuten, dass ich ab 07.2012 wieder die Rückerstattung bekommen bzw. den günstigeren Beitrag zahlen würde. Was passiert aber, wenn ich 2011 nochmal eine Rechnung einreichen würde? Wann würde ich dann die Beitragsrückerstattung wieder bekommen? 07.2013?
Des Weiteren steht dort beschrieben, dass wenn man in einen anderen Tarif wechselt und in dem ersten Jahr dann eine Rechnung einreicht, man noch die vollen halben tariflichen Leistungen von dem ASZG sofort bezahlen muss. Würde das heißen, dass wenn der Tarif 400€ kosten (Arbeitnehmer + -geber) ich nochmal 24x200€ sofort zahlen müsste?
Ich hoffe, einer von euch kann mir das etwas transparenter machen (vielleicht auch mit mehreren Beispielen).
Ansonsten würde noch der Tarif KVE2 mit VKEH in Frage kommen. Ich denke mit den Einschränkungen im Zahnbereich auf 5000€ und 90% für Heil und Hilfsmittel könnte ich auch leben. Nur das Primärarzt Prinzp stört mich was.
Was denkt ihr?
Grüße und Danke für eure Hilfe!
Fabian
nächstes Jahr werde ich mich privat versichern können (Angestellter, 27 Jahre).
Ich habe nun mit zwei MAklern schon zusammengessen und beide haben mir die HanseMerkur empfohlen zw. in die engerne Auswahl gestellt.
Da viele Arbeitskollegen auch schon lange dort sind, jedoch in alten Tarifen, und immer zufireden waren, werde ich mich wohl auch für die Gesellschaft entscheiden.
Nur mit den Tarifen bin ich mir nicht so einig.
Zur Auswahl stehen der ASZG oder der KVE2 mit 300SB.
Der ASZG reizt natürlich schon mit seiner immensen Beitragsrückerstattung. Aber so richtig verstanden habe ich das noch nicht richtig.
Klar wenn man Leistung in Anspruch nimmt, muss man zwei Jahre den vollen Beitrag zahlen.
Aber was passiert bei den folgenden Fällen:
Nehmen wir an ich würde 06.2010 Rechnungen einreichen. Das würde bedeuten, dass ich ab 07.2012 wieder die Rückerstattung bekommen bzw. den günstigeren Beitrag zahlen würde. Was passiert aber, wenn ich 2011 nochmal eine Rechnung einreichen würde? Wann würde ich dann die Beitragsrückerstattung wieder bekommen? 07.2013?
Des Weiteren steht dort beschrieben, dass wenn man in einen anderen Tarif wechselt und in dem ersten Jahr dann eine Rechnung einreicht, man noch die vollen halben tariflichen Leistungen von dem ASZG sofort bezahlen muss. Würde das heißen, dass wenn der Tarif 400€ kosten (Arbeitnehmer + -geber) ich nochmal 24x200€ sofort zahlen müsste?
Ich hoffe, einer von euch kann mir das etwas transparenter machen (vielleicht auch mit mehreren Beispielen).
Ansonsten würde noch der Tarif KVE2 mit VKEH in Frage kommen. Ich denke mit den Einschränkungen im Zahnbereich auf 5000€ und 90% für Heil und Hilfsmittel könnte ich auch leben. Nur das Primärarzt Prinzp stört mich was.
Was denkt ihr?
Grüße und Danke für eure Hilfe!
Fabian