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Basistarif

Verfasst: 16.11.2009, 20:59
von Johann
Hallo zusammen,

ich habe Fragen zum Basistarif :

Werden angesammelte Altersrückstellungen beim Wechsel in den Basistarif dort voll angerechnet ?

Kann bei (anzunehmendem) nicht kostendeckenden Verlauf des Basistarifs der Versicherer meinen aus den Altersrückstellungen resultierenden Abschlag über die Jahre reduzieren ?

Gruß Jo

Verfasst: 16.11.2009, 21:31
von Rossi
Tja, Johann, was soll ich Dir posten.

Hier gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen der priv. Kvén!

Ich habe einen Kunden, der seit 1982 in der priv. Kv. ist; er hat Altersrückstellungen von schlappen 49.000,00 Euro gebildet.

Er hat sich jetzt, da seine Rente nicht so hoch ist, ein Angebot über den Basistarif machen lassen.

Der Basistarif ist begrenzt auf derzeit 569,82 Euro, dass wissen wir alle hier.

In dem derzeitigen Normaltarif fließen ihm ca. 250,00 Euro aus der Altersrückstellung zur Senkung des Beitrages zu.

Ei der daus habe ich mir gedacht; wenn der Beitrag im Basistarif begrenzt ist und die Altersrückstellungen portabel sind, dann rechne ich einfach den Höchstbeitrag von 569,82 Euro abzüglich der Altersrückstellungen von ca. 250,00 Euro.

Puste Kuchen; die involiverte priv. Kv. rechnet ganz anders.

Er soll trotz Altersrückstellungen von 49.000,00 Euro noch den vollen Beitrag im Basistarif - will heissen 569,82 Euro . löhnen.

Eine Beschwerde bei der BaFin läuft seit 1 Monat. Sorry, er wird beklaut!

Auf der anderen Seite weiß ich aus meiner Praxis, dass andere priv. Kv.én wohl anders rechnen.

So macht es auch Sinnn, denn die Altersrückstellungen sind gem. § 204 VVG beim Wechsel in den Basistarif zu transportieren.

Aber na ja, macht die priv. Kv. hier im Einzelfall noch nicht!!!

Verfasst: 16.11.2009, 23:37
von DKV-Service-Center
Ne Rossi andere Kassen rechnen net anders :-)
Die Alterungsrückstellungen sind in einem anderen Tarifsystem gebildet worden. wird jetzt in Basis umgwandelt, dafür gibt es nur die Anrechnung welche im Basis angesammelt worden wäre.
lass in deinem Fall eine Monatliche anrechnung von 250 € sein da der Basistarif für einen 65 j. aber 850 kostet ist der Realbeitrag immer noch bei 600
und wird durch die Versicherung auf den Höchstbeitrag gekappt.
Gruß
Ps. die Beschwerde beim Bafin kann meiner M. nach nix bringen hilft nur BGH

Verfasst: 17.11.2009, 11:53
von Rossi
Tja, Rüdiger, ich habe aber schon andere Beitragseinstufungen von älteren Personen im Basistarif gesehen, wo die Altersrückstellungen offensichtlich transportiert wurden und der Beitrag erheblich gesenkt wurde.

Folgt man der o. a. Berechnungsweise, könnte man die Verpflichtung zur Portabilität im Basistarif einfach ersatzlos streichen. Weil es nämlich dann keine Fälle in der Praxis geben wird!

Verfasst: 17.11.2009, 12:11
von JarvisCocker
Rossi hat geschrieben:Tja, Rüdiger, ich habe aber schon andere Beitragseinstufungen von älteren Personen im Basistarif gesehen, wo die Altersrückstellungen offensichtlich transportiert wurden und der Beitrag erheblich gesenkt wurde.


Könnte das daher kommen, dass die älteren Personen, die ja vermutlich schon länger dabei sind, ein Anrecht auf den Standard-Tarif der alten Welt haben und beitragsmäßig dort untergebracht sind ?..

Verfasst: 17.11.2009, 18:23
von Philipp Mättig
DKV-Service-Center hat geschrieben:Ne Rossi andere Kassen rechnen net anders :-)
Die Alterungsrückstellungen sind in einem anderen Tarifsystem gebildet worden. wird jetzt in Basis umgwandelt, dafür gibt es nur die Anrechnung welche im Basis angesammelt worden wäre.
l


Hallo,
leider stimmt das nicht. Die Altersrückstellungen werden zu 100% übernommen. Allerdings auf den Tarifbeitrag angerechnet. Dieser wird dann gekappt. Ohne AR hätte es nun das gleiche gekostet.
Ein generelles Problem darin sehe ich nicht. Denn Kunden mit AR von 49000 € gehören dort nicht rein.
Gruß
Philipp

Standardtarif

Verfasst: 18.11.2009, 14:27
von Johann
Hallo,

erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Offensichtlich ist der Basistarif somit für langjährig PKV-Versicherte eine totale Krücke.

Könnte man bei PKV-Beginn vor 2009 auch weiterhin noch in den Standardtarif wechseln ?

Falls ja :

Würden dort die AR zu einer realen Beitragssenkung führen ?

Hat der Basistarif irgenwelche Vorteile gegenüber dem Standardtarif ?

Gruß Jo

Verfasst: 15.04.2010, 13:47
von Qarsten
Hallo zusammen,

mich interessiert genau die Frage dieses Threads - gibt es da inzwischen neuere Infos?

Ich stehe erst noch vor dem Wechsel in die PKV, erwäge derzeit aber, ganz bewußt einen Tarif mit eher beschränkten Leistungen abzuschließen und hätte ja zur Not immer noch die Option, in den Basistarif zu Wechseln. Meine Frage wäre genau die, wie dann die Beitragsentwicklung im Alter aussähe: Bleibt der Beitrag dann beim Höchstsatz bzw. der BBG oder würden meine zuvor angesammelten Rückstellungen zur Beitragsreduktion herangezogen und eine solche auch tatsächlich bewirken?

Einen netten Gruß,

Qarsten.

Verfasst: 17.04.2010, 02:06
von mitleser
Der Beitrag im Basistarif ist auf den Höchstbeitrag in der GKV gedeckelt. Alterungsrückstellungen werden angerechnet, allerdings auf den Grundbeitrag. Ist dann der Zahlbeitrag immer noch höher als der Höchstbeitrag, greift die Deckelung.
Generell musst Du davon ausgehen, dass die Kosten und damit die Beiträge steigen werden, sowohl in der GKV als auch in der PKV. Die Option, bei Vorliegen der gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen in den Basistarif zu wechseln, hast Du, sie wird aber vermutlich wirtschaftlich unsinnig sein, weil Du nach derzeitigem Stand damit keine Beitragsentlastung ggü. dem bisherigen Tarif erreichen wirst.