Anbieterbindung Sanitärartikel bei DKV?
Verfasst: 15.12.2009, 11:15
Hallo,
die DKV hat bei der Entlassung meines Vaters eine Mehrzonenmatratze, mit der Möglichkeit über Einätze den Druck zu verändern, liefern lassen.
Nach wenigen Tage war mein Vater durchgelegen - Der Arzt hat darauf eine automatische Wechseldruckmatratze verordnet, weil die Lagerungsfreie Zeit über Nacht viel zu lang war um nicht durchzuliegen.
Diese wurde beim Sanitätshaus bestellt.
Die DKV verweigert die Zahlung mit zwei Begründungen:
1) Nicht beim Partner der DKV (Carenetic) bestellt - mir war nicht bekannt, dass es bei der DKV festgelegte Bezugsadressen von Pflegemitteln gibt - im Tarf steht davon auch nichts.
Kann das sein?
2) Die DKV sieht das zuerst geliefert System als ausreichend an, obwohl das vom Arzt verordnet ist - das erste System hat ja bereits zum durchliegen nach wenigen Tagen geführt - hilft also nachweislich nicht -
mit dem neuen System war nach 3 Tagen alles verheilt und ist seitdem gut.
Welche Möglichkeiten haben wir hier?
Lohnt sich ein Einspruch?
Bisher hat die DKV die ärztliche Meinung auch nicht interessiert....
die DKV hat bei der Entlassung meines Vaters eine Mehrzonenmatratze, mit der Möglichkeit über Einätze den Druck zu verändern, liefern lassen.
Nach wenigen Tage war mein Vater durchgelegen - Der Arzt hat darauf eine automatische Wechseldruckmatratze verordnet, weil die Lagerungsfreie Zeit über Nacht viel zu lang war um nicht durchzuliegen.
Diese wurde beim Sanitätshaus bestellt.
Die DKV verweigert die Zahlung mit zwei Begründungen:
1) Nicht beim Partner der DKV (Carenetic) bestellt - mir war nicht bekannt, dass es bei der DKV festgelegte Bezugsadressen von Pflegemitteln gibt - im Tarf steht davon auch nichts.
Kann das sein?
2) Die DKV sieht das zuerst geliefert System als ausreichend an, obwohl das vom Arzt verordnet ist - das erste System hat ja bereits zum durchliegen nach wenigen Tagen geführt - hilft also nachweislich nicht -
mit dem neuen System war nach 3 Tagen alles verheilt und ist seitdem gut.
Welche Möglichkeiten haben wir hier?
Lohnt sich ein Einspruch?
Bisher hat die DKV die ärztliche Meinung auch nicht interessiert....