hallo - ich mal wieder...
habe mich jetzt endlich für eine pkv entschieden und es gibt dennoch schwierigkeiten.
denn ich bin seit ende meines examens in 09 freiwillig in der gesetzlichen versicherung. was das bedeutet, weiss ich seit heute: ich habe 2 monate kündigungsfrist und komme also frühstens zum 1.4 aus der gkv.
auch wenn ich am 1.2 vereidigt werde.
kennt jemand eine möglichkeit ob ich doch zum 1.2 wechseln kann?
die einzige idee die mir kam: ich exmatrikuliere mich morgen und melde mich arbeitslos. dann müsste ich mich doch theoretisch gesetzlich versichern können und hätte ab 1.2 ein sonderkündigungsrecht wegen der vereidigung? aber vielleicht bin ich auch auf dem holzweg...
danke für ideen!
Freiwillig versichert - und jetzt komme ich nicht raus...
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
hallo,
auch wenn dies hier nicht entscheident ist. Dass man für eine freiwillige Versicherung eine Kündigungsfrist einhalten muss, dies sollte man aber wissen.
Innerhalb der freiwilligen Versicherung gibt es bei Eingang der Kündigung noch im Januar 2010 keine kürzere Kündigungsfrist als den 31.03.2010.
Eine Verbeamtung ist kein Grund. Es gibt aber überhaupt auch sonst keinen Grund einer kürzeren Kündigungsfrist.
Noch eines. Zum 01.02.2010 werden sich dann wohl auch die Bezüge ändern.
Dies musst Du mitteilen. Daraus wird dann ein höherer Beitrag berechnet. Natürlich nur bis 31.03.2010.
PS: Aber eines muss ich sagen. Die Idee mit der Exma und Arbeitslosmeldung ist gar nicht so schlecht.
Denn; wer Beziehr von ALG ist, der ist pflichtversichert. Die freiw. Versicherung würde enden.
Der ALG-Bezieher, der Beamter wird, bräuchte nicht zu kündigen. Der Übergang in die PKV wäre nahtlos möglich.
Die Idee wird aber daran scheitern, dass alleine die Arbeitslosmeldung NICHT reicht. Man muss, um über das Arbeitsamt versichert zu sein, auch schon BEZIEHER dieser Leistung sein.
UND da Du keine Beiträge ans Arbeitsamt gezahlt hast, wird darüber auch kein Bezug und in der Folge auch keine Versicherung möglich sein.
Sei nicht traurig. Die 2 Monate überstehst Du auch noch. Es ist ein Solidartätsprinzig (einer für alle) UND jetzt drückst Duuuu mal aus Deinen Bezügen (wenn auch nur für 2 Monate) die EUROS ab.
Es gibt sogar Personen, die bleiben auch ein Leben lang, der gesetzlichen Versicherung treu.
auch wenn dies hier nicht entscheident ist. Dass man für eine freiwillige Versicherung eine Kündigungsfrist einhalten muss, dies sollte man aber wissen.
Innerhalb der freiwilligen Versicherung gibt es bei Eingang der Kündigung noch im Januar 2010 keine kürzere Kündigungsfrist als den 31.03.2010.
Eine Verbeamtung ist kein Grund. Es gibt aber überhaupt auch sonst keinen Grund einer kürzeren Kündigungsfrist.
Noch eines. Zum 01.02.2010 werden sich dann wohl auch die Bezüge ändern.
Dies musst Du mitteilen. Daraus wird dann ein höherer Beitrag berechnet. Natürlich nur bis 31.03.2010.
PS: Aber eines muss ich sagen. Die Idee mit der Exma und Arbeitslosmeldung ist gar nicht so schlecht.
Denn; wer Beziehr von ALG ist, der ist pflichtversichert. Die freiw. Versicherung würde enden.
Der ALG-Bezieher, der Beamter wird, bräuchte nicht zu kündigen. Der Übergang in die PKV wäre nahtlos möglich.
Die Idee wird aber daran scheitern, dass alleine die Arbeitslosmeldung NICHT reicht. Man muss, um über das Arbeitsamt versichert zu sein, auch schon BEZIEHER dieser Leistung sein.
UND da Du keine Beiträge ans Arbeitsamt gezahlt hast, wird darüber auch kein Bezug und in der Folge auch keine Versicherung möglich sein.
Sei nicht traurig. Die 2 Monate überstehst Du auch noch. Es ist ein Solidartätsprinzig (einer für alle) UND jetzt drückst Duuuu mal aus Deinen Bezügen (wenn auch nur für 2 Monate) die EUROS ab.
Es gibt sogar Personen, die bleiben auch ein Leben lang, der gesetzlichen Versicherung treu.
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