Allianz PKV seit 1991, Tarifeinschätzung

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toha123
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Allianz PKV seit 1991, Tarifeinschätzung

Beitragvon toha123 » 20.03.2010, 10:54

Ich (52) bin seit 1991 in der Allianz PKV (damals Vereinte) und habe die Tarife 2000 für ambulante Heilbehandlung, 720 für stationäre Heilbehandlung, 741 für zahnärztliche Behandlung und 471 für Krankentagegeld. Inzwischen zahle ich monatlich inklusive Pflegeversicherung 689 €. Ich bin damals recht blauäugig und ohne mich wirklich gut beraten zu lassen in diese Versicherung eingetreten. Internet gab es noch nicht und ich habe mich leider nicht wirklich über Alternativen zur Vereinten informiert. Zudem habe ich über Jahre versäumt – weil es mir nicht wirklich klar war – die Höhe des Krankentagegelds anzupassen. Die Bedeutung wurde mir erst vor 7 Jahren klar, als ich längere Zeit krank war. Jetzt passt mir die Versicherung das Krankentagegeld nur noch im Falle einer Gehaltserhöhung an und die hat in den letzten Jahren nicht mehr wirklich stattgefunden. Ich wäre also im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit unterversorgt.

Ich mache mir jetzt erhebliche Gedanken, was meine jetzige Situation betrifft und wie es im Alter aussehen wird. Die Rente rückt langsam näher. Wie ist Ihre Einschätzung meiner Tarife und meiner generellen Situation? Kann ich etwas tun? Für Ihren Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.

Thomas Schösser
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Beitragvon Thomas Schösser » 20.03.2010, 17:40

Hallo toha123,

so einfach kann man das nicht beantworten.

Zunächst müsste man wissen, was Sie genau an Versicherungsschutz haben möchten. Hier kann und sollte man auch mehrere hundert einzelne Kriterien zur Auswahl eines Tarifs heranziehen und vergleichen, bevor man sich endgültig entscheidet.

Wenden Sie sich am besten dafür an einen spezialisierten Vermittler, Makler, Berater zum Thema private Krankenversicherung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, an wen sie sich wenden sollen, dann fragen sie in mehreren Telefonaten oder Gesprächen nach den Philosophien und Vorgehensweisen der einzelnen Spezialisten und suchen sich dann einen davon aus.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.03.2010, 19:58

Hallo Thoa,
so kompliziert ist es gar nicht,
nach fast 20 Jahren bei einer Gesellschaft benötigen Sie meiner Meinung nach keine
unabhängige Beratung oder sonst irgendwas sondern Sie müssen mit Ihrer Gesellschaft der Allianz tacheles reden. Fordern Sie ein verbindliches Umstellungsangebot an.
Prüfen Sie selbst ob Sie möglicherweise einen Risikozuschlag haben welcher verringert werden kann. Optimieren Sie Beitrag und Selbstbeteiligung.
Gruß

Thomas Schösser
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Beitragvon Thomas Schösser » 21.03.2010, 19:27

...da bin ich anderer Meinung. Wieso braucht man da keine unabhängige Beratung?

Vielleicht passen zu den Anforderung und Wünschen des Suchenden ein Tarif eines anderen Versicherers viel besser, als alle Tarife des bisherigen Versicherers.

Ob die Vorteile dann so überwiegen, dass man in Kauf nimmt, das alle beziehungsweise ein Teil der Altersrückstellungen beim bisherigen Versicherer verbleiben und somit verloren sind, muss dann am Ende der Versicherungsnehmer selbst entscheiden.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.03.2010, 20:09

jeder, welcher einen Versicherten nach 20 Jahren
aus einer privaten Versicherung rausholt ohne alle Möglichkeiten beim erst Versicherer zu prüfen ist ein Verbrecher. mM

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 22.03.2010, 10:03

Sehr geehrter Herr Maaß,

ich glaube mit dem Ausdruck "Verbrechen" haben Sie das Maß der Formulierung etwas aus den Augen verloren:
WIKI definiert:
Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer s*exueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

Meine Meinung: Der Verlust der Rückstellungen muss sorgsam bedacht und gegenüber Leistungsunterschieden abgewogen werden. Eine nicht erstattete Leistung kann für einen Kunden um ein Vielfaches teurer werden, als dieser (nicht eindeutig quatifizierbare) Verlust.

Der Kunde muss entscheiden - wohlgemerkt nachdem er genau über Vor- und Nachteile informiert wurde. Ihre Aussage ist mir zu einseitig.

Freundliche Grüße
Roland Gutsch

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 22.03.2010, 10:37

Es sind ja nicht nur die Altersrückstellungen.

Der Fragesteller ist ja jetzt auch schon etwas älter (Rente in Sicht) und natürlich mit entsprechenden Vorerkrankungen belastet.

Ohne Risikozuschlag wird das nicht abgehen (wenn überhaupt).

Grüße, Bernhard.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 22.03.2010, 10:53

Hallo romkatzi,

das kann natürlich sein. Allerdings ist eine allgemeine Aussage ohne Kenntnis der genauen Umstände doch sinnlos.

Beratung bedeutet doch, den Kunden in die Lage zu versetzen, unter Berücksichtigung von möglichst allen Fakten, eine eigenständige Entscheidung zu treffen und nicht ein vorgefertigtes Ergebnis zu präsentieren (Im dem Stil: "Der Rat, Alterungsrückstellungen aufzugeben ist ein Verbrechen" oder "Sie sind zu krank, man braucht gar keine Alternativen zu suchen")

Freundliche Grüße

P.S.: Was wäre z.B. (und nur mal angenommen) wenn toha folgendes wünscht:
- den Wohnsitz außerhalb des EWR zu verlegen?
- einen offenen Hilfsmittelkatalog - und nicht den stark eingeschränkten des Tarif 2000?
- die Erweiterung der Kurort- und die Kriegsklausel ?
- AHB, Logo- und Ergotherapie?
Das fehlt nämlich unter anderem bei der Allianz.
Dann muss (der Makler) darauf hinweisen und versuchen, eine Deckung zu erhalten (vorausgesetzt, er übernimmt das Mandat).
Klar - der Vertreter kann schnell und flapsig behaupten, der (mögliche) Rat zum Verzicht der Rückstellungen sei ein Verbrechen - er hat ja nicht die Verpflichtung zu einer objektiven Marktanalyse! Und haftet dann auch nicht, wenn toha aufgrund der genannten fehlenden Leistungen auf 5- oder 6-stelligen Beträgen sitzen bleibt!
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 22.03.2010, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Roland Gutsch » 22.03.2010, 12:16

Sorry - doppelt

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 22.03.2010, 21:45

Ich seh das absolut genauso wie DSC.
Da sieht man mal was Internetberatung mit Onlinepräsentation alles kann :roll:

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 23.03.2010, 09:19

Hallo Philchen,

ich verstehe Ihren Satz in dem Zusammenhang nicht
Da sieht man mal was Internetberatung mit Onlinepräsentation alles kann


Wie meinen Sie das denn?

Freundliche Grüße
Roland Gutsch

P.S.:
Ich seh das absolut genauso wie DSC.

Ich glaube auch, dass es in vielen Fällen nicht richtig ist, zu einem neuen Versicherer zu wechseln. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass auch das Gegenteil der Fall sein kann. Pauschal von "Verbrechen" zu sprechen ist falsch. Wie sehen Sie denn meine fachlichen Argumente?

Thomas Schösser
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Beitragvon Thomas Schösser » 23.03.2010, 12:50

Hallo nochmal,

ich habe auch nie behauptet, dass ein Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens immer besser sei, als eine Lösung beim bisherigen Versicherer zu suchen.

Wenn aber dort keine gute Lösung gefunden wird, kann sich der Kunde doch sehr wohl auch noch einmal woanders umschauen.

Wie gesagt, grundsätzlich sollten ALLE Argumente (Bedingungsinhalte, Altersrückstellungen usw.) auf den Tisch, so dass der Versicherungsnehmer wirklich alle Informationen für seine Entscheidungsfindung in den Händen hält.


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