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Leistungsausschluss in der Voll-PKV?

Verfasst: 28.04.2010, 18:11
von dirkh
Guten Abend,

ich habe derzeit einen Kunden, welcher aufgrund einer bestimmten Diagnose nicht versichert werden kann. Ein Kollege sagte mir, dass ein Ausschluss dieser Diagnose möglich sei. Auch die Antragsabteilung sagte, dies sei möglich.

Inwiefern ist es möglich, in der Voll-PKV eine bestimmte Diagnose auszuschließen? Ist dies mit der Versicherungspflicht vereinbar?

Lieben Dank!

Dirk

Re: Leistungsausschluss in der Voll-PKV?

Verfasst: 28.04.2010, 18:50
von DKV-Service-Center
hi dirk mit h
wenn die Antragsabteilung sagt es geht dann hat sich doch der erste Teil deiner Frage schon einmal erledigt.

Der zweite Teil ist etwas schwieriger aber meinerMeinung nach ja
es heißt eine KK Voll mit höchstens 5000 ero SB.

Gruß
viel spannender würde denn der Kunde damit einverstanden sein,
um welche Krankheit geht es ?

Re: Leistungsausschluss in der Voll-PKV?

Verfasst: 28.04.2010, 19:11
von dirkh
Es hat mich allerdings etwas gewundert, daher hatte ich hier nochmal um Rat gebeten.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Der zweite Teil ist etwas schwieriger aber meinerMeinung nach ja
es heißt eine KK Voll mit höchstens 5000 ero SB.


Und was wäre, wenn die Krankheit Kosten von mehr als 5.000 Euro verursachen würde, dann wäre die Gesellschaft wohl im Zweifelfall zur Zahlung des Betrags über 5.000 Euro verpflichtet, verstehe ich das richtig?

Liebe Grüße

Dirk

Re: Leistungsausschluss in der Voll-PKV?

Verfasst: 28.04.2010, 19:36
von Cassiesmann
dirkh hat geschrieben:Und was wäre, wenn die Krankheit Kosten von mehr als 5.000 Euro verursachen würde, dann wäre die Gesellschaft wohl im Zweifelfall zur Zahlung des Betrags über 5.000 Euro verpflichtet, verstehe ich das richtig?


Es geht eher um die substitutive KV bzw. die KV-Pflicht.

Auch ich frage mal, welche Diagnose das sein soll.

Arbeiten Sie in der Branche?

Re: Leistungsausschluss in der Voll-PKV?

Verfasst: 28.04.2010, 19:39
von dirkh
Cassiesmann hat geschrieben:
dirkh hat geschrieben:Und was wäre, wenn die Krankheit Kosten von mehr als 5.000 Euro verursachen würde, dann wäre die Gesellschaft wohl im Zweifelfall zur Zahlung des Betrags über 5.000 Euro verpflichtet, verstehe ich das richtig?


Es geht eher um die substitutive KV bzw. die KV-Pflicht.

Auch ich frage mal, welche Diagnose das sein soll.

Arbeiten Sie in der Branche?


Danke für deine Rückmeldung. Genau, das war meine Frage. Nicht, dass der Kunde dann Probleme bekommt, da die Versicherungspflicht nicht erfüllt wird.

Ja, ich bin Außendienstmitarbeiter einer Krankenversicherung.

Verfasst: 28.04.2010, 20:18
von DKV-Service-Center
einer Krankenversicherung welche verrate ich nicht da ich mich dafür schäme :-)

von wem sollen diese probleme kommen ?
wenn deine Gesellschaft Ihn versichert.

was hat der Kunde nun ?
Gruß
möglicherweise geben wir dann den Rat in den Basistarif zu gehen ?

Verfasst: 28.04.2010, 21:20
von Philipp Mättig
Hallo dirkh,
Ich hoffe Ihr Kunde ist momentan nicht versichert, für alles andere würde ich ungern Hilfestellung geben.
Gruß
Philipp

Verfasst: 28.04.2010, 21:22
von dirkh
Philchen hat geschrieben:Hallo dirkh,
Ich hoffe Ihr Kunde ist momentan nicht versichert, für alles andere würde ich ungern Hilfestellung geben.
Gruß
Philipp


Wie ist das gemeint?

Verfasst: 28.04.2010, 21:25
von Philipp Mättig
Wenn Ihr, bzw der Kunde eines anderen, diese Krankheit aktuell versichert hat wäre jeder Versuch diesen bei Ihnen zu versichern... ...ich sag mal vorsichtig, unanständig.

Verfasst: 28.04.2010, 21:49
von dirkh
Philchen hat geschrieben:Wenn Ihr, bzw der Kunde eines anderen, diese Krankheit aktuell versichert hat wäre jeder Versuch diesen bei Ihnen zu versichern... ...ich sag mal vorsichtig, unanständig.


Nun enthält der alte Tarif ganz andere Lücken. Ich habe den Kunden auch über die Risiken aufgeklärt und er ist damit einverstanden.

Mich interessiert daher aktuell, inwiefern das gesetzlich zulässig ist?

Verfasst: 28.04.2010, 23:38
von DKV-Service-Center
und raus