DKV M4 das richtige? Was sind Alternativen?

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Calvin
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DKV M4 das richtige? Was sind Alternativen?

Beitragvon Calvin » 15.09.2010, 19:37

Hallo,

schon wieder mehr oder weniger der gleiche Thread, aber es ist wirklich nicht leicht durchzusteigen. Zu meinem Hintergrund.

Ich bin maennlich, aktuell 26 (in 2 Wochen 27) Jahre alt, Angestellter, derzeit noch freiwillig GKV versichert, verheiratet und habe einen 3 Jahre alten Sohn.

Meine Frau ist Teilzeitangestellt, und liegt leider unter der JAEG.

Durch meinen Arbeitgeber liegt ein Gruppenvertrag mit der DKV vor, und daher habe ich dort auch meinen ersten Kontakt mit der PKV bekommen. Mittlerweile habe ich mich 3 mal mit dem Versicherungsvertreter (kein Makler) getroffen, und fuehle mich recht gut beraten - am ersten Termin ging es eigentlich nur um die Allgemeinen Unterschiede (GOA, GOZ Saetze, Allgemeine Entwicklungen Gesundheitssektor in der Vergangenheit, Ausblick 2011, Betrachtung familiaere Situation und co), beim zweiten dann primaer um den Tarif M4 und beim 3. um die "was ist wenn" Themen, sprich neue Kinder, Arbeitslosigkeit bei mir oder meiner Frau (oder beiden) usw.

Was mir eigentlich fehlt, ist der Vergleich zu Tarifen anderer Anbieter. Leider habe ich auch trotz Internetrecherche keinen fuer mich auf den ersten Blick seriosen Makler gefunden, den ich zu so etwas befragen koennte (Rhein Necker Kreis).

Eckdaten waren fuer mich eigentlich gute Zahnaerztliche Abdeckung, Erstattung GOA/GOZ bis 3.5 und darueber, kein primaerarzt, keine Generika, Chefarzt sowie 1Bettzimmer (hier finde ich die option sehr attraktiv, bei Verzicht, bspw bei simplen Behandlungen, ein entspr. Tagegeld zu bekommen), Beitragsrueckerstattung bei Leistungsfreien Jahren.

Was mir als Neuling vll durchgerutscht ist, und ich gerne Erfahruen wuerde: Was sind denn die klassischen "schwaechen" in diesem Tarif, die ich vielleicht uebersehe weil ich mir dessen nicht bewusst bin. Habe die AVB nun durchgelesen und nichts direktes gefunden, was mich aufhorchen lassen wuerde.

Zweite Frage, wenn auch schwerer zu beantworten: Was sind vergleichbare Tarife anderer, empfehlenswerter Anbieter, und was sind die wesentlichen Unterschiede?

Drittens, und letztens, wo finde ich im Raum Mannheim Heidelberg eine vernuenftige Beratung zum Thema?

Danke vorab!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 20:28

das wird schwer :-)

sagen wir mal so, es besteht ja die Gefahr das sich jemand hinsetzt sich die Mühe macht und eine Wettbewerberannlyse durchführt, und Sie sich dann doch zu Ihrem DKV Vertreter hinwenden :-)
Bleibt also nur die Honorarberatung.
So wie es aussieht hat Ihr Betreuer aber auch ein wenig Ahnung er wäre auch in der Lage Ihnen ein-zwei Gesellschaften zu suchen welche ähnlich gelagert sind.
Gruß

Calvin
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Beitragvon Calvin » 15.09.2010, 20:32

Hallo,

erstmal danke fuer die schnelle Antwort. Naja, ich bin zwar zufrieden mit meinem derzeitigen Vers. Vertreter, nur ist doch genau das sein Nachteil - er wird, auch wenn bisher gut gearbeitet, wohl kaum eine andere Gesellschaft empfehlen.

Wichtig noch, zu den oben schon genannten Themen, der M4 ersetzt 100% Heil und Arzneimittel

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 20:34

jetzt aber nochmal nachlesen :-)
der M4 ist ein sogenannter gemanagter Tarif-
mann sollte schon sehr eng mit der Kasse zusammenarbeiten,
besonders wenn es um Heil und Hilfsmittel geht.
Gruß
Zuletzt geändert von DKV-Service-Center am 15.09.2010, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.09.2010, 20:35

Hallo Calvin,

kurz einige Schwächen des Vollmed:

1. GOÄ-Geltung auch im Ausland
2. Regelung zu "gemischten Anstalten"
3. Kriegsklausel nicht erweitert
4. Hilfsmittel teilw. zustimmungspflichtig, nur in "mittlerer Art und Güte" (???)
5. Künstliche Ernährung nicht geregelt
6. Keine Logo- / Ergotherapie
7. ambulante Psychotherapie nur zu 80% + 30 Sitzungen, stationäre zustimmungspflichtig
8. Transporte zu ambulanten Behandlungen unzureichend geregelt

Alles in allem - das gibt es deutlich besser, ohne dass es dadurch preislich uferlos wird.

Außerdem sollten Sie auch die Bedingungen der Tagegeldversicherung prüfen. Die sind bei der DKV auch stark verbesserungswürdig.

Zu Ihrer Maklersuche: Es gibt ja durchaus auch Beratung per Webkonferenz und Telefon, wenn Sie in IHrem Raum keinen Spezialisten finden.

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 20:48

[quote]1. GOÄ-Geltung auch im Ausland[/quote]

Reisekranken für monatlich 70 Cent abschließen

[quote]2. Regelung zu "gemischten Anstalten" [/quote]
vorher fragen , nach Zustimmung kein Problem

[quote]3. Kriegsklausel nicht erweitert[/quote]

immer wieder gern von Kriegsgebieten halte ich mich fern,
ich hoffe das es in Deutschland keinen Krieg gibt.

[quote]4. Hilfsmittel teilw. zustimmungspflichtig, nur in "mittlerer Art und Güte" (???)[/quote]
wenn ich das weiß und mir meine Versicherung bei der Beschaffung sogar behilflich ist.

[quote]5. Künstliche Ernährung nicht geregelt[/quote]

da drücke ich mich immer, weil ich noch keinen Fall hatte und ich nicht weiß was es kostet
[quote]6. Keine Logo- / Ergotherapie[/quote]
ich lese immer stimmbildung durch Logopäden sei erstattungsfähig
[quote]7. ambulante Psychotherapie nur zu 80% + 30 Sitzungen, stationäre zustimmungspflichtig[/quote]
richtig
[quote]8. Transporte zu ambulanten Behandlungen unzureichend geregelt[/quote]

bei Gehunfähigkeit sehe ich keine Probleme.
Gruß

Calvin
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Beitragvon Calvin » 15.09.2010, 20:50

Hallo Roland,

vielen Dank fuer Ihre Hilfe. In kuerze:

1) Auslandskrankenschutz ohnehin vorhanden ueber ADAC, die dortigen Bedingungen decken zumindest aktuell meinen Bedarf (kurze Urlaube) ab - daher nicht in meinem Fokus

2) liegt die "luecke" darin, dass in den AVB immer nur von Krankenhaus die rede ist? Kurleistungen sind ja extra ausgefuehrt - verstehe nicht ganz, wo ich hier evtl unterversichert waere bzw was der Unterschied ist

3) werde ich mich mal schlau machen

4) Ja, in den AVB auch gefunden - ist eine etwas weiche Formulierung

5) Faellt das nicht unter die "normale, stationaere Behandlung" Was muss denn hier extra geregelt sein?

6)

7) ist mir bekannt, aber von der Gewichtung nicht gleich auf mit den anderen Faktoren.

8)Unzureichend? finde da genau genommen gar nichts zu :(

9) Was mich eher beunruhigt, ist die Formulierung von der Erstattung der Vorsorge die von gesetzlichen Programmen(????) eingefuehrt sind. Bin ich damit bei Vorsorge weiter auf GKV niveau?


@DKV-SC - steh leider immernoch auf dem Schlauch.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 21:29

Vorsorge
 Gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 %
Erstattungsfähig sind alle nach gesetzlichen Programmen eingeführte Vorsorgeuntersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten insbesondere von Krebs.
Der Versicherer stellt auf Anfrage ein Merkblatt mit aktuellen Detailinformationen zur
Verfügung.
 Zahnvorsorge zu 100 %
Erstattungsfähig sind gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Zahn-,
Mund- und Kieferkrankheiten inkl. der Erstellung eines Mundhygienestatus, die lokale
Fluoridierung mit Lack oder Gel (Prophylaxe) sowie die Entfernung von Zahnbelägen
(Zahnstein).
 Schutzimpfungen zu 100 %
Erstattungsfähig sind Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die in Deutschland
vom Gesetzgeber oder bei Auslandsreisen ergänzend zu den nicht erstattungsfähigen
Pflichtimpfungen (Einreise) von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen sind.

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Beitragvon Calvin » 15.09.2010, 21:50

Hallo DKV-SC,

korrekt, das ist der Passus aus den AVB - aber was sind "gesetliche Programme" ?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 21:53

Krankenkassen verstehen darunter die Angebote aus ihrem gesetzlichen Leistungskanon. Arztpraxen werben dagegen mit speziellen Extras, die sie gegen private Kostenübernahme offerieren. Als Faustregel gilt: Die wichtigsten Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
und das haben viele privaten abgekupfert

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 21:54

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen
Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen
Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB
U2 3. - 10. Lebenstag Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3 4. - 5. Lebenswoche Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens
U4 3. - 4. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5 6. - 7. Lebensmonat Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6 10. - 12. Lebensmonat Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit
U7 21. - 24. Lebensmonat Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a 34. - 36. Lebensmonat Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten
U8 46. - 48. Lebensmonat Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.
U9 60. - 64. Lebensmonat Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.
0 - 6 Jahre Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: drei Untersuchungen, die erste davon findet grundsätzlich im dritten Lebensjahr statt.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 21:58

und für Große ohne Anspruch auf vollständigkeit :-)

ab 20 Jahre jährlich Krebsfrüherkennung für Frauen: Gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane
bis 25 Jahre jährlich Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Frauen, die sexuell aktiv sind
ab 30 Jahre jährlich Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach Veränderung von Haut oder Brust; zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
ab 35 Jahre alle zwei Jahre Gesundheits-Check-Up für Männer und Frauen mit Schwerpunkt Früherkennung von Herz-Kreislauf und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urin-Werten, Beratungsgespräch
ab 35 Jahre alle zwei Jahre Hautkrebsscreening für Männer und Frauen
ab 45 Jahre jährlich Krebsfrüherkennung für Männer: Tastuntersuchung der Prostata und der äußeren Genitale
ab 50 Jahre alle zwei Jahre bis einschl. 69 Jahre Brustkrebsfrüherkennung durch das Mammographie-Screening; Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung: Röntgen der Brüste durch Mammographie
ab 50 Jahre jährlich Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen: Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl
ab 55 Jahre alle zwei Jahre Darmkrebsfrüherkennung für Männer und Frauen: Stuhluntersuchung
oder max. zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien);

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.09.2010, 22:00


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Beitragvon Roland Gutsch » 15.09.2010, 22:19

Grundsätzlich geht es um rechtssicher formulierte Vertragsinhalte. Die Krankenversicherung hat man möglicherweise lebenslang - da ist es wahrscheinlich, dass Krankheiten eintreten!

quote]1. GOÄ-Geltung auch im Ausland
Reisekranken für monatlich 70 Cent abschließen

Reisekranken leisten bedingungesgemäß bei "unvorhergesehenen" Erkrankungen. Wer Vorerkrankungen hat und eine teure Behandlung z.B. in USA nötig wird, kann man davon ausgehen, dass der Versicherer für seine 70 Cent Beitrag gerne streitet, ob er 100.000.- $ Krtankenhauskosten übernehmen muss.
2. Regelung zu "gemischten Anstalten"

vorher fragen , nach Zustimmung kein Problem

Nach Zustimmung heißt: Wir möchten ablehnen können!

3. Kriegsklausel nicht erweitert
immer wieder gern von Kriegsgebieten halte ich mich fern,
ich hoffe das es in Deutschland keinen Krieg gibt.

Es geht nicht um Krieg im völkerrechtlichen Sinne, sondern um "das Bestehen eines tatsächlichen kriegsmäßigen Gewaltzustandes". "Offensiver Gebrauch" von Waffen oder "eigentliche Kampfhandlungen" sind dafür nicht nötig, auch "Brandstiftung ... durch einquartierte Soldaten" oder "liegengebliebenes Kriegsgerät" genügen (Zitate: BAch/Moser). Wie gesagt: die seltenen Fälle, die niemand erleben will: Urlaub in Kroatien, alte Mine, Bein ab, Helikopter-Transport ins Krankenhaus, lange Behandlung, Prothese, Trauma-Nach-Behandlung, Physiotherapie. Die DKV ist dafür nicht leistungspflichtig.

4. Hilfsmittel teilw. zustimmungspflichtig, nur in "mittlerer Art und Güte" (???)
wenn ich das weiß und mir meine Versicherung bei der Beschaffung sogar behilflich ist.

Nochmal: Zustimmung durch den Leistungspflichtigen (der, der es bezahlt!) ist doch so gut wie: Keine Leistung, denn man hat keine Garantie. Was würden Sie von einer Garantie fürs Auto halten, wenn im Schadensfall der Vorstand erst mal zustimmen müsste?

5. Künstliche Ernährung nicht geregelt
da drücke ich mich immer, weil ich noch keinen Fall hatte und ich nicht weiß was es kostet

Je nachdem: 3stelliger Betrag pro Tag

6. Keine Logo- / Ergotherapie
ich lese immer stimmbildung durch Logopäden sei erstattungsfähig

Da lesen Sie nicht die Bedingungen, sondern Ihre Verkaufsunterlagen (DKV-Software).
Tarifbedingungen (ZITAT) : Als Heilmittel gelten ... Atmungsbehandlung sowie Stimmbildung. (ZITAT ENDE)


7. ambulante Psychotherapie nur zu 80% + 30 Sitzungen, stationäre zustimmungspflichtig
richtig

8. Transporte zu ambulanten Behandlungen unzureichend geregelt
bei Gehunfähigkeit sehe ich keine Probleme.

Ich schon, denn von Gehunfähigkeit steht nichts in den Bedingungen. Da heißt es:
(ZITAT) Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus nach einem Unfall oder im Notfall (ZITAT ENDE)
"Nächsterreichbar" heißt nicht unbedingt "geeignet". "Unfall oder Notfall" heißt nicht bei dauerhaft / regelmäßig nötigem Transport z.B. zur Dialyse oder Chemo.


Es gilt das geschrieben Wort. Oder: Die Realität ist härter als die Illusion! Versicherer zahlen, wozu sie vertraglich verpflichtet sind.

Übrigens: Die Vorsorgeuntersuchungen gehören nicht zu den finanziell bedrohlichen Szenarien - selbst wenn gar keine gezahlt werden würden.

Überdenken Sie bitte dringen Ihre Kriterien für die Wahl des Tarifes. Und nochmal: Es gibt Leistungsangebote am Markt, die deutlich weiter gehen und nicht oder nur unwesentlich teurer sind.

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Aus welchem Grund sollten Sie eine Versicherer wählen, der die o.a. Lücken hat, wenn es doch Anbieter gibt, die diese Lücken nicht haben, etwa gleichen Preis fordern und solide Kennzahlen aufweisen? Und: Wenn Sie die BEdingungen verstehen wollen, müssen Sie nicht nur lesen ws da STEHT - Sie müssen auch wissen, was da stehen KÖNNTE. Nur dann können Sie die Leistungen im Vergleich bewerten.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 15.09.2010, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.09.2010, 22:29

9) Was mich eher beunruhigt, ist die Formulierung von der Erstattung der Vorsorge die von gesetzlichen Programmen(????) eingefuehrt sind. Bin ich damit bei Vorsorge weiter auf GKV niveau?

Wenn Sie da wirklich Wert drauflegen, was halten Sie davon: Alle Vorsorgeuntersuchungen einschl. Zahnvorsorge und prof. Zahnreinigung ohne Beschränkung, ohne Auswirkung aufdie Beitragsrückerstattung, ohne Berechnung bei der Selbstbeteiligung?
Zweite Frage, wenn auch schwerer zu beantworten: Was sind vergleichbare Tarife anderer, empfehlenswerter Anbieter, und was sind die wesentlichen Unterschiede?

Außerdem sind alle o.a. Lücken nicht vorhanden.


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