Krankentagegeld

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u41b3h9
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Krankentagegeld

Beitragvon u41b3h9 » 21.10.2010, 14:56

Hallo zusammen,
ich beziehe seit etwas mehr als einem Jahr Krankengeld. Die Versicherung schickt mich nun zur Überprüfung des Krankengeldanspruches ca. alle 4-6 Wochen zur Ärztlichen Überprüfung durch einen Gutachter. Bisher haben sich aber alle Gutachter meine Arbeitsunfähigkeit vollumfänglich bestätigt. Lediglich der letzte Gutachter erwähnte, dass er einen stationären Klinikaufenthalt anraten würde, wenn sich mein Gesundheitszustand bis ende des Jahres nicht wie erwartet verbessert.

Die Krankenkasse teilte mir nun mit, dass der Gutachter eine SOFORTIGE stationäre Behandlung anraten würde. Daraufhin forderte ich das Gutachten bei der Krankenversicherung an. Die widerum teilte mir mit, dass eine Übersendung des Gutachtens an mich "nicht möglich sei", es aber zu meinem behandelnden Arzt geschickt werde. Aber auch dort kam es bisher noch nicht an..... Trotzdem verlangen sie nun eine Stellungnahme des behandelnden Arztes, der im Übrigen eine stationäre Behandlung für überflüssig hält. Ich muss ihnen das Ergebnis innerhalb von 4 Tagen mitteilen, da sie sonst das Krankentagegeld kürzen wollen?!? So schnell bekomme ich allerdings keinen Termin beim Arzt, der Urlaub hat....

Meine Fragen nun hierzu:
1. Habe ich ein Anrecht zur Einsicht in das Gutachten oder sogar in meine Gesamte Akte bei der privaten Krankenversicherung?
2. Hat die Krankenkasse das Recht, mich alle 4-6 Wochen zu einem Gutachter zu schicken?
3. Kann ich diesen Gutachter zukünftig ablehnen, falls sich herausstellt, dass sein schriftliches Gutachten nicht mit dem übereinstimmt, wass er mir mündlich mitteilte?
4. Kann die Krankenkasse mich zu einem stationären Aufenthalt zwingen, obwohl mein behandelnder Arzt diesen für überflüssig hällt?
5. Kann sie das Krankentagegeld kürzen?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Markus

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Re: Krankentagegeld

Beitragvon DKV-Service-Center » 21.10.2010, 21:11

Meine Fragen nun hierzu:
1. Habe ich ein Anrecht zur Einsicht in das Gutachten oder sogar in meine Gesamte Akte bei der privaten Krankenversicherung?

Nein

2. Hat die Krankenkasse das Recht, mich alle 4-6 Wochen zu einem Gutachter zu schicken?
Ja
3. Kann ich diesen Gutachter zukünftig ablehnen, falls sich herausstellt, dass sein schriftliches Gutachten nicht mit dem übereinstimmt, wass er mir mündlich mitteilte?
Nein. Sie haben aber die Möglichkeit ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen.(Eigene Rechnung)
4. Kann die Krankenkasse mich zu einem stationären Aufenthalt zwingen, obwohl mein behandelnder Arzt diesen für überflüssig hällt?
Nein
5. Kann sie das Krankentagegeld kürzen?
Ja im Extremfall sogar einstellen.z.B wenn der Begriff Berufsunfähigkeit auftaucht, oder Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

Sie sollten schnell mit Ihrer Versicherung sprechen, das ist kein Fall für ein Forum, außerdem sollten Sie die Versicherungsbedingungen lesen explizit den Punkt an dem die Pflichten eines Versicherten aufgeführt werden.
Gruß


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