Selbständigkeit/Krankengeld
Verfasst: 25.10.2010, 11:20
Hallo Forumsgemeinde,
ich bin durch googeln auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin seit Anfang dieses Jahres mit einem Kleinunternehmen selbständig und werde mit eimem Gründungszuschuss unterstützt.
Ich bin bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse geblieben und habe mich freiwillig weiterversichert mit gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ab der 7. WE ohne Wahltarif.
Nun bin ich leider erkrankt und die Krankenkasse hat mir die Unterlagen zu Zahlung von KG zugeschickt.
Meine Frage nun ich habe erst in den letzten 3 Monaten Umsatz gemacht.
Wie wird da der Anspruch auf Krankengeld berechnet ? Nur von diesen 3 Monaten ?
Indem Schreiben von der Krankenkasse wird nur nach einem Monatseinkommen gefragt ?
Dann eine weitere Frage mein Krankenkassenbeitrag wurde ersteinmal nach meinem Gründungszuschuss berechent ohne die 300,- EUR Zusatzzahlungen für KV etc. ist dies korrekt, dass später auch diese 300,- EUR nicht zum Einkommen gezählt werden, also sprich wenn ich den Steuerbescheid abgebe und es dann zu einer evtl. Nachzahlung kommt ?
Dankeschön für Eure Auskünfte.
LG Elisa
ich bin durch googeln auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin seit Anfang dieses Jahres mit einem Kleinunternehmen selbständig und werde mit eimem Gründungszuschuss unterstützt.
Ich bin bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse geblieben und habe mich freiwillig weiterversichert mit gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ab der 7. WE ohne Wahltarif.
Nun bin ich leider erkrankt und die Krankenkasse hat mir die Unterlagen zu Zahlung von KG zugeschickt.
Meine Frage nun ich habe erst in den letzten 3 Monaten Umsatz gemacht.
Wie wird da der Anspruch auf Krankengeld berechnet ? Nur von diesen 3 Monaten ?
Indem Schreiben von der Krankenkasse wird nur nach einem Monatseinkommen gefragt ?
Dann eine weitere Frage mein Krankenkassenbeitrag wurde ersteinmal nach meinem Gründungszuschuss berechent ohne die 300,- EUR Zusatzzahlungen für KV etc. ist dies korrekt, dass später auch diese 300,- EUR nicht zum Einkommen gezählt werden, also sprich wenn ich den Steuerbescheid abgebe und es dann zu einer evtl. Nachzahlung kommt ?
Dankeschön für Eure Auskünfte.
LG Elisa