Annahmegarantie / RZ bei Gruppenversicherung

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montechristo007
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Annahmegarantie / RZ bei Gruppenversicherung

Beitragvon montechristo007 » 08.11.2010, 17:41

Hallo zusammen,

ich bin m32J, bis auf eine Vorerkrankung gesund, zurzeit fw. MG der GKV und beabsichtige bei der DKV eine PKV im Tarif BM5/0 bzw. M4/0 abzuschliessen.

Leider habe ich eine Vorerkrankung, bei der ich 1x Jahr stationär zur Vorsorgeuntersuchung muss. :cry:

Nun habe ich das Glück :?: über einen Gruppenversicherungsvertrag eine Annahmegarantie zu haben.

Allerdings wurde mich schon gesagt, dass es wahrscheinlich zu einem Risikozuschlag kommen wird. (ablehnen kann man mich ja nicht :D ). Naja, ein exorbitant hoher Risikozuschlag ist auch eine Ablehnung :-k

a) Hat jemand Erfahrungen über die ungefähre Höhe des Risikozuschlages?
b)Gibt es eine Begrenzung nach oben?
c) Sind auch Leistungsauschlüsse möglich?
d) gibt es in den GV (nur innerhalb DKV) Unterschiede?

Bis zur welcher Höhe würde es Sinn machen eine PKV abzuschliessen, bei relativ hoher Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme? (Geld spielt eine untergeordnete Rolle).

Vielen Dank für Antworten!
Zuletzt geändert von montechristo007 am 28.12.2010, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 08.11.2010, 19:20

Hallo,
Sie haben bereits alles gesagt!
Die Höhe des RZ bestimmt in der Regel der Gesellschaftsarzt, Stellen Sie einen Antrag und Sie erhalten die genauen Konditionen.
Eine so genannte Vorabanfrage ist auch machbar, aber
in meinen Augen Zeitverschwendung da auch hierbei alle Unterlagen eingereicht werden mössen.
Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 10.11.2010, 09:02

Hallo montechristo,

in einem anderem Forum haben Sie von einem Kollegen bereits eine Antwort erhalten, die ich nur bestätigen kann:

Allein die Tatsache, dass Sie Zugang zu einem Gruppentarif haben, sollte kein Grund sein, alle anderen Anbieter von Ihrer Auswahl auszuschließen. Im Gruppentarif kann zwar (wie Sie bereits schrieben) keine Ablehnung erfolgen, jedoch kann ein Risikozuschlag erhoben werden, der einer Ablehnung gleichkommt.

Ich würde Ihnen empfehlen, mit einem unabhängigen Makler über die Aufnahmechancen zu sprechen und ggf. eine genaue Bedarfs- und Risikoanalyse zu erstellen. Damit kann der Makler Voranfragen (meist anonym) bei mehreren vom Leistungsspektrum her in Fragen kommenden Anbietern stellen.

Damit haben Sie die Sicherheit, nicht ungeprüft mögliche Optionen ausgeschlossen zu haben - wobei ich natürlich nicht weiß, ob Sie bereits eine wirklich detaillierte Beratung "genossen" haben.

Nur so viel: Es gibt auf dem Markt keine zwei Tarife, die vom Leistungsspektrum her identisch sind. Teilweise bestehen existenziell entscheidende Unterschiede, die der Laie nicht erkennt. Und die Risikoeinschätzung für eine bestehende Erkrankung kann sehr unterschiedlich ausfallen.

Es gibt durchaus Anbieter, die das Leistungsspektrtum der DKV qualitativ übertreffen - bei überschaubaren Preisunterschieden. Ob diese Leistungen für Sie persönlich relevant sind, kann man natürlich nicht wissen - das können nur Sie alleine entscheiden (nach entsprechender detaillierter Beratung).

Einige Beispiele, die Sie bedenken sollten:

BM5: Erstattung zwar über dem 3,5-fachen Satz GOÄ / GOZ, jedoch im Ausland auf das doppelte der "Inlandsleistungen" begrenzt. Das kann bei Aufenthalt in "teuren" Ländern relevant sein oder bei gezielten Auslandsbehandlungen (die ja evt in der ZUkunft nötig sein könnten)

BM4: Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5fach) siehe oben, evt noch größere Probleme. Außerdem bei stationären Behandlungen im Inland durch Spezialisten ggf nicht ausreichend.

BM5 + 4:
- Ergotherapie nicht versichert.
- Gemischte Anstalten nicht optimal geregelt.
- AHB muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
- Künstliche Ernährung (enteral und parenteral) nur nach "vorheriger schriftlicher Zusage" erstattungsfähig. Zusagepficht heißt immer: "Wir wollen auch NEIN sagen können".

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.11.2010, 10:22

und nicht zu vergessen die Kriegsklausel

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 10.11.2010, 10:35

DKV-Service-Center hat geschrieben:und nicht zu vergessen die Kriegsklausel
Sie sind lernfähig! ;-)

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Angebot!

Beitragvon montechristo007 » 22.12.2010, 13:01

Hallo zusammen,

habe mittlerweile ein Angebot erhalten!

€2.600 pro Monat im Tarif Best Med BM5/0. Entspricht einem Risikozuschlag von 480%.:!:

Naja, verstehe ich als Ablehnung.

VG,
Montechristo :!:
Zuletzt geändert von montechristo007 am 28.12.2010, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Cassiesmann » 22.12.2010, 13:03

Steuerlich nicht unattraktiv ;-)

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 22.12.2010, 13:07

Hallo montechristo,

ich wiederhole mich:
Ich würde Ihnen empfehlen, mit einem unabhängigen Makler über die Aufnahmechancen zu sprechen und ggf. eine genaue Bedarfs- und Risikoanalyse zu erstellen. Damit kann der Makler Voranfragen (meist anonym) bei mehreren vom Leistungsspektrum her in Fragen kommenden Anbietern stellen.

Freundliche Grüße

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.12.2010, 19:40

ja zum Spezialmakler gehen der kann übers wasser gehen und vorher noch ne Bedarfsannalyse stellen.

gibt es wirklich solche dummen Makler die sich diese Sinnlose Arbeit machen?


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