DVK Tarif für Kind

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maessp
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DVK Tarif für Kind

Beitragvon maessp » 14.11.2010, 09:32

Hallo Experten,

ich habe nun schon seit ca. 10 Jahren bei der Victoria eine PKV-Vollversicherung (bin Arbeitnehmer, kein Beamter) - bin jetzt also auch bei der DKV...

Anfang Dezember wird meine Tochter geboren - von meinem
Berater habe ich 2 Vorschläge erhalten... daher kurz meine Fragen;

a)
Meine Tochter muß bei der DKV versichert werden, damit ich
den Arbeitgeberzuschuß zur KV bekomme?

b)
Angeboten wurden mir einmal VollMed M4 - BR4 und
der Modultarif AM0/ZM3/SM6.

Preislich liegen die beiden Angebote eng zusammen (sind nur ca. 10 EUR Unterschied pro Monat)....welcher Tarif wäre aus "Expertensicht" für mein Kind empfehlenswert(er)? Gibt es ggf. noch andere Tarife, die ich in Betracht ziehen sollte?

Vielen Dank im Voraus!
Peter

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.11.2010, 10:39

Hallo Peter,
für die Vaterschaft alles Gute.

a) nein muss nicht ist aber besser, (Kindernachversicherung)

b) sind die Besten Tarife der DKV, ich tendiere zum AM0

Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.11.2010, 13:36

Hallo Peter,

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Peter,
für die Vaterschaft alles Gute.

Dem schließe ich mich uneingeschränkt an ;-) !

a) nein muss nicht ist aber besser, (Kindernachversicherung)

Dem schließe ich mich nicht uneingeschränkt an. (siehe Ausführungen unten)

b) sind die Besten Tarife der DKV, ich tendiere zum AM0

Dem schließe ich mich auch nicht uneingeschränkt an. BM5 ist in fast allen Bereichen besser (siehe unten). Es ist aber fraglich, ob eine Anmeldung ohne Risikoprüfung möglich ist. Das hängt von Ihrem Tarif ab.

Gruß


Sie haben folgende Optionen:

1. Versicherung in Ihrer PKV (DKV mit ggf verschiedenen Tarifmöglichkeiten):
Vorteil:- die Gesellschaft MUSS das Kind versichern, wenn es innerhalb der ersten zwei Monate ab Geburt angemeldet wird, d.h. auch im Falle einer schweren Erkrankung ab Geburt ist die Gesellschaft verpflichtet, das Kind zu versichern.
Nachteil:- unter Umständen gibt es in den Vertragsbedingungen Ihrer PKV Einschränkungen, so dass z.B. der Versicherungsschutz des Kindes nicht besser sein darf als Ihrer.
Das kann man nur durch einen sorgfältigen Blick in die Vertragsbedingungen zu klären (und das ist bei der DKV so).

Es stellt sich hier auch die Frage, ob der Ihnen gewählte Versicherungsschutz in seiner Ausgestaltung Ihren Vorstellungen für die Kinderversicherung entspricht:

Bei den Tarifen der DKV bestehen einige Leistungslücken, so z.B.:
Vollmed M4:
- Auslandsgeltung / Wohnsitzverlegung
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt deutsche GOÄ
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- Hilfsmittel teilweise zustimmungspflichtig und begrenzt auf „mittlere Art und Güte“
- künstliche Ernährung nicht geregelt
- Logopädie nicht vollständig versichert
- ambulante Psychotherapie nur zu 80% und max 30 Sitzungen pro Jahr
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen z.B. bei Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemotherapie nicht geregelt

M-Tarife (Alte „TOP-Tarife“)
- Auslandsgeltung / Wohnsitzverlegung
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt deutsche GOÄ
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- geschlossener Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittel teilweise zustimmungspflichtig
- künstliche Ernährung nicht geregelt
- Ergotherapie nicht versichert
- Psychotherapie nur nach Zustimmung
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen z.B. bei Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemotherapie nicht geregelt, zur stationären Behandlung nur mit Einschränkungen

BestMed 5, in den meisten Bereichen der "leistungsstärkste"
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt auf das doppelte der Inlandskosten
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- künstliche Ernährung nur nach Zustimmung
- Ergotherapie nicht versichert
Kriegsklausel bei allen nicht erweitert
um jetzt nur mal ein paar Stichworte zu nennen. Ob diese Vertragseinschränkungen für Sie persönlich (bzw für Ihr Kind) wichtig sind, müssen Sie entscheiden - ggf nach genauer Beratung.

2. Auswahl einer anderen privaten Krankenversicherung:
Vorteil:- mehr Möglichkeiten, was Art und Umfang der tariflichen Ausgestaltung anbelangt. Achtung: Nicht viele Gesellschaften versichern Kinder auch alleine, das schränkt diesen Vorteil natürlich wieder etwas ein.
Nachteil:- es wird ein "normaler" Antrag gestellt, mit Gesundheitsangaben, d.h. Ergebnisse von U1 und U2 spielen eine Rolle - der Versicherer kann den Antrag logischerweise auch ablehnen, wenn gesundheitliche Probleme bestehen.

3. Freiwillige Versicherung bei einer GKV:
Wird von den meisten PKV-Versicherten eher nicht gewünscht

Wie sollten Sie weiter vorgehen?
- Lassen Sie sich beraten, damit Sie entscheiden können, welchen Leistungsumfang / welches Bedingungswerk für den PKV Schutz des Kindes gelten sollen. Wenn Sie die Option anderer Anbieter mit berücksichtigen wollen, kann das nicht Ihre DKV-Agentur erledigen - weil die immer nur DKV anbieten kann und meist auch keinen umfassenden Marktüberblick der Optionen bei anderen Gesellschaften hat.
- Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Vertragsbedingungen (oder andere Optionen bei der DKV) auch fürs Kind O.K. sind: vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.
- Wenn die gewünschten Leistungen nicht bei Ihrer Gesellschaft zu haben sind, abwarten bis U1 und U2 vorliegen, danach Antrag bei der Gesellschaft Ihrer Wahl stellen
- Wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.

Es gibt also an dieser Stelle keinen Grund zur Hektik oder zur Eile:
Sie können ja bereits jetzt (vor der Geburt) den "Check" erledigen, Bedingungen vergleichen (lassen), analysieren, entscheiden.
Danach U1 / U2 abwarten, Antrag stellen.
Wichtige Frist, die zu beachten ist: 2 Monate ab Geburt, um die "Nachversicherungsoption" zu ziehen

Ich weiß - es ist insgesamt viel zu überlegen und es mag auch nicht leicht sein. Aber für den Versicherungsschutz Ihres Kindes lohnt sich der Aufwand!

Freundliche Grüße
Roland Gutsch

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.11.2010, 18:01

klasse ich habe darauf gewartet :-)
die Kriegsklausel wurde vergessen.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.11.2010, 18:17

Sehr geehrter Herr Maaß,

die Kriegsklausel wurde vergessen.
Nein - Sie haben nur nicht genau genug gelesen

wenn Sie schon ständig und immer das selbe posten
Nun - ich kann leider die Bedingungen der DKV nicht ändern. Dem Fragesteller dürften die Details nicht bekannt sein. Ein DKV-Vertreter dürfte kein Interesse haben, darauf hinzuweisen - deshalb tu ich es. Wenn Peter das für uninteressant hält, ist es seine Entscheidung!

beantworten Sie doch die Fragen welche gestellt wurden.
Nun - das habe ich getan, nur etwas ausführlicher als Sie und differenzierter.
Denn es ist
1. eben nicht
- wie Sie schrieben - immer besser, das Kind beim eigenen Versicherer anzumelden, sondern nur ... siehe mein Posting oben.

2. AM0 und Vollmed sind eben nicht die Besten der DKV- wie Sie schrieben -, sondern ... siehe mein Posting oben

Alles was Sie geschildert haben hat wenig mit versichern zu tun eher mit verunsichern.
Wieso verunsichere ich? Die Lücken im Vertragswerk hat schließlich die DKV erfunden - nicht ich.

Es glaubt doch wohl niemand ernsthaft, dass ein (flotter und guter) Werbespruch etwas mit der Realität der Verträge zu tun hat.

Es gilt im Zweifel immer das in der AVB und Tarifbedingungen geschriebene Wort. Einem Richter ist die Werbung mit Recht völlig egal. - das muss ein Kunde wissen und zwar detailliert. Sonst fliegen ihm im Ernstfall die Bedingungen um die Ohren.

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Hoppla - da waren Sie schneller mit dem Löschen Ihres Eintrages als ich mit dem Antworten!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.11.2010, 18:48

welcher Eintrag :-)

maessp
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Beitragvon maessp » 16.11.2010, 13:08

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Glückwünsche und die Antworten!

Da es anscheinend auch für mein Kind wichtig ist, hier kurz mein
Versicherungstarif...ist -wie gesagt- noch aus Victoria-Zeiten:

AB03 / ZB100 / SB2+SB3 / R10 / TG42 / KB / PVN.

Was [b]nicht [/b]wichtig für mich wäre:

a) Möglichkeit Wohnortwechsel ins Ausland
b) alternative Heilmethoden
c) Einzelzimmer im Krankenhaus (wichtig wäre aber "Chefarztbehandlung")

Was mich nur wundert ist, daß auf der Homepage der DKV ausschließlich die BestMed-Tarife beworben werden (zumindest im Beitragsrechner) und ich 2 "andere" Tarife angeboten bekomme...

Die BestMed-Tarife habe ich mir auch angeschaut....Unterschied zwischen B4 und B5 erscheinen mir geringfügig....(Zweibett- statt Einbett, keine Spezialistenvermittlung...) oder täusche ich mich da etwa?

So....und nun ist das Chaos mehr oder minder perfekt...zum Glück habe ich noch ein paar Tage zum Nachdenken....

Was für mich feststeht: Mein Kind wird auf jeden Fall erst einmal bei der DKV versichert.

Vielleicht kann ich meine Auswahlmöglichkeiten ja noch einschränken.....kann ich mit meinem Tarif mein Kind überhaupt im B4 bzw. B5 versichern oder scheidet das im Vorfeld schon aus?

Wäre B4/B5 wirklich die "leistungsstärkste" Variante?

Falls dem nicht so ist...

Warum wäre eine Versicherung in den M-Tarifen besser?

Die Tarifwerke habe ich mir auch schon mal angesehen....der VollMed klingt auch nicht schlecht....interessant ist z.B. die 100% Übernahme der Kosten für Kieferortophädie.....was aber nicht so schön ist sind die Regelungen für Logopädie ...

Ich bin für alle weiteren Tips und Hinweise sehr dankbar,
schöne Grüße
Peter

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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 13:41

Hallo Peter,

welche Tairfe Sie (ohne Risikoprüfung) für Ihr Kind wählen können, sollten Sie direkt mit der DKV klären - auf Grund der Änderung der "ENU-Tabelle" und der Tatsache, dass der Victoria-Tarif ja nicht mehr "existiert", konnte mir selbst die Leiterin einer Antragsabteilung nicht 100%ig sagen, wie dort verfahren würde.

Für die BestMed-Tarife müssen Sie in jedem Falle eine Risikoprüfung durchlaufen.

Die Unterschiede BM4 / BM5 sind weitreichender, als Sie schreiben:

einige Beispiele BM4: Erstattung bis zum 3,5fachen Satz GOÄ / GOZ; Inlays als Zahnersatz, Psychotherapie grundsätzlich nur nach Zustimmung; prozentuale Unterschiede bei Zahnersatz etc.

Gruß und nochmals: Alles Gute für die Geburt - gilt natürlich hauptsächlich für die Mutter - aber nicht nur!;-)
RG

P.S.: Sie sind Angestellter?
Wenn ja, überlegen Sie, ob Sie ggf auch für Ihr Kind einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen (AM2 / M4BR2 / BM4-2). Das kann in Sachen Gesamtkosten (auch inkl Selbstbeteiligung) für Sie besser sein.
Und - obwohl Sie sagten, die Entscheidung pro DKV sei gefallen: Es gibt Anbieter mit deutlich besseren Leistungen zu vergleichbaren Preisen.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 16.11.2010, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.

maessp
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Beitragvon maessp » 16.11.2010, 18:58

Hallo!

Vielen Dank für die Hinweise....denke der BestMed M4 scheidet dann aus.

Die Entscheidung für die DKV habe ich erstmal für die ersten Lebensmonate gefällt....ein später oder früherer Wechsel ist auch noch machbar, falls -so Gott will- das Kind gesund ist....falls es doch Probleme geben sollte, ist das mit einer anderen Versicherung ja so oder so hinfällig. Welche Versicherung mit welchem Tarif würden Sie denn empfehlen?

So richtig zufrieden bin ich mit meinem Victoria-Vertrag übrigens leider auch nicht; allerdings ist so ein PKV-Wechsel ja leider finanziell kaum mehr machbar.

Das Thema Selbstbeteilligung habe ich auch schon durchgerechnet, werde die SB so festlegen, daß ich da ein finanzielles Optimum finden werde...

Einen schönen Abend noch,
Peter

maessp
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Beitragvon maessp » 16.11.2010, 22:11

So...die Sache nimmt langsam Gestalt an; habe mich heute mal mit einem befreundeten Arzt unterhalten....

Der Gute war etwas verwirrt/entsetzt, daß bei den Tarifen keine Ergotherapie versichert ist...gemäß DKV homepage wird lediglich "geprüft" ob die Behandlung evt. doch übernommen werden kann. Meine Meinung: Wenn man etwas wahrscheinlich bekommt, bekommt man es wahrscheinlich auch nicht....

Original-Text DKV:
Die Ergotherapie ist kein erstattungsfähiges Heilmittel. Ein vertraglicher Leistungsanspruch besteht daher nicht. Anhand geeigneter medizinischer Unterlagen prüft die DKV jedoch gerne die Möglichkeit einer freiwilligen Kostenbeteiligung, wenn der versicherte Tarif Leistungen für ambulante Behandlungen vorsieht.

Ebenfall kritisch ist die Begrenzung bei den Fahrtkosten - gut dürfte für mein Kind noch nicht relevant sein. Die Kosten für den Krankentransport eines Dialysepatienten mit dem Krankenwagen so ca. 3 Mal pro Woche sind dagegen schon heftig...

Was ich vergessen habe zu fragen: Was heiß eigentlich "gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt"?

So .... nun habe ich leider noch keinen geeigneten Tarif bei der DKV gefunden, der alles abdeckt....selbst der BestMed 5 ist hier begrenzt...

Falls ich da als Laie den einen oder anderen Vertragspassus falsch interpretiert haben sollte, wäre ich für Aufklärung und Korrektur dankbar...

Werde wohl doch den Weg gehen müssen, innerhalb der 2 Monate auf eine andere Versicherung zurückgreifen zu müssen....für Empfehlungen wäre ich dankbar.

Gruß
Peter

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 16.11.2010, 22:29

Hallo Peter,

Meine Meinung: Wenn man etwas wahrscheinlich bekommt, bekommt man es wahrscheinlich auch nicht....
Da liegen Sie richtig. Sie zitieren im Übrigen die Homepage - das sind nicht die Vertragsbedingungen. Sie sollten sich an diese halten (inhaltlich stimmt das aber in diesem Falle mit der Aussage der Bedingungen überein.)

Ebenfall kritisch ist die Begrenzung bei den Fahrtkosten
Das wäre zumindest im BM besser geregelt

Was heiß eigentlich "gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt"?
Behandlung in "Gemischten Anstalten" sind grundsätzlich (lt. MB/KK) zustimmungspflichtig - es sein denn der Versicherer erweitert dies in den Tarifbedingungen. Für BM ist wenigsten die "Notfalleinweisung" geregelt, für M-Tarife und Vollmed nichts.

AHB ist in allen drei Tarifen zustimmungspflichtig (siehe Ihr Zitat oben: Wenn man etwas wahrscheinlich bekommt, bekommt man es wahrscheinlich auch nicht.... ). Die DKV hat eine (interne) Liste, bei welchen Erkrankungen man (derzeit!) die AHB genehmigt. Das ist aber keine Rechtssicherheit.

Werde wohl doch den Weg gehen müssen, innerhalb der 2 Monate auf eine andere Versicherung zurückgreifen zu müssen
Wenn es Ihnen - neben Kinderzimmer einrichten etc. ;-) - zeitlich möglich ist, sollten Sie das besser vorher tun. Wenn Ihr Kind erst mal da ist, tritt die Frage nach der Versicherung erfahrungsgemäß in den Hintergrund!

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Ich habe Ihnen eine PN geschickt.

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.

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Nachversicherung im geschlossenen Tarif

Beitragvon frageindierunde » 17.11.2010, 23:32

Bei der Gelegenheit:

Wie sieht eigentlich die Nachversicherungsmöglichkeit bei der DKV aus, wenn der Tarif der Eltern geschlossen ist. Konkret besteht Versicherungsschutz im Tarif KL (vormals KarstadtQuelle Versicherung Premium Select).

So wie ich das sehe sind alle anderen DKV-Tarife inklusive BM5/x im Durchschnitt der Leistungen eher leistungsschwächer als der Premium Select (hier ist jedenfalls Ergotherapie, Anschlussheilbeandlung und künstliche Ernährung versichert und die Honorarhöhen sind nicht begrenzt)

Kann ein Neugeborenes in diesem geschlossenen Tarif versichert werden - oder muss man auf einen anderen Tarif ausweichen, der schlechtere Leistungen bietet? Muss man ggf. sogar eine Gesundheitsprüfung im BM-Tarif fürs Kind machen?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 19.11.2010, 23:10

Da Sie ja (wie ich gelesen habe) in einem anderen Forum von zwei versierten Kollgen Antworten erhalten haben, erübrigt sich das hier ;-)

Freundliche Grüße
RG


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