Hallo Peter,
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Peter,
für die Vaterschaft alles Gute.
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an
!a) nein muss nicht ist aber besser, (Kindernachversicherung)
Dem schließe ich mich nicht uneingeschränkt an. (siehe Ausführungen unten)b) sind die Besten Tarife der DKV, ich tendiere zum AM0
Dem schließe ich mich auch nicht uneingeschränkt an. BM5 ist in fast allen Bereichen besser (siehe unten). Es ist aber fraglich, ob eine Anmeldung ohne Risikoprüfung möglich ist. Das hängt von Ihrem Tarif ab.Gruß
Sie haben folgende Optionen:
1. Versicherung in Ihrer PKV (DKV mit ggf verschiedenen Tarifmöglichkeiten): Vorteil:- die Gesellschaft MUSS das Kind versichern, wenn es innerhalb der ersten zwei Monate ab Geburt angemeldet wird, d.h. auch im Falle einer schweren Erkrankung ab Geburt ist die Gesellschaft verpflichtet, das Kind zu versichern.
Nachteil:- unter Umständen gibt es in den Vertragsbedingungen Ihrer PKV Einschränkungen, so dass z.B. der Versicherungsschutz des Kindes nicht besser sein darf als Ihrer.
Das kann man nur durch einen sorgfältigen Blick in die Vertragsbedingungen zu klären (und das ist bei der DKV so).
Es stellt sich hier auch die Frage, ob der Ihnen gewählte Versicherungsschutz in seiner Ausgestaltung Ihren Vorstellungen für die Kinderversicherung entspricht:
Bei den Tarifen der DKV bestehen einige Leistungslücken, so z.B.:
Vollmed M4:
- Auslandsgeltung / Wohnsitzverlegung
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt deutsche GOÄ
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- Hilfsmittel teilweise zustimmungspflichtig und begrenzt auf „mittlere Art und Güte“
- künstliche Ernährung nicht geregelt
- Logopädie nicht vollständig versichert
- ambulante Psychotherapie nur zu 80% und max 30 Sitzungen pro Jahr
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen z.B. bei Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemotherapie nicht geregelt
M-Tarife (Alte „TOP-Tarife“)
- Auslandsgeltung / Wohnsitzverlegung
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt deutsche GOÄ
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- geschlossener Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittel teilweise zustimmungspflichtig
- künstliche Ernährung nicht geregelt
- Ergotherapie nicht versichert
- Psychotherapie nur nach Zustimmung
- Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen z.B. bei Gehunfähigkeit, Dialyse, Chemotherapie nicht geregelt, zur stationären Behandlung nur mit Einschränkungen
BestMed 5, in den meisten Bereichen der "leistungsstärkste"
- Honorar-Höhe im Ausland begrenzt auf das doppelte der Inlandskosten
- gemischte Anstalten und AHB unzureichend geregelt
- künstliche Ernährung nur nach Zustimmung
- Ergotherapie nicht versichert
Kriegsklausel bei allen nicht erweitert
um jetzt nur mal ein paar Stichworte zu nennen. Ob diese Vertragseinschränkungen für Sie persönlich (bzw für Ihr Kind) wichtig sind, müssen Sie entscheiden - ggf nach genauer Beratung.
2. Auswahl einer anderen privaten Krankenversicherung:
Vorteil:- mehr Möglichkeiten, was Art und Umfang der tariflichen Ausgestaltung anbelangt. Achtung: Nicht viele Gesellschaften versichern Kinder auch alleine, das schränkt diesen Vorteil natürlich wieder etwas ein.
Nachteil:- es wird ein "normaler" Antrag gestellt, mit Gesundheitsangaben, d.h. Ergebnisse von U1 und U2 spielen eine Rolle - der Versicherer kann den Antrag logischerweise auch ablehnen, wenn gesundheitliche Probleme bestehen.
3. Freiwillige Versicherung bei einer GKV:
Wird von den meisten PKV-Versicherten eher nicht gewünscht
Wie sollten Sie weiter vorgehen?
- Lassen Sie sich beraten, damit Sie entscheiden können, welchen Leistungsumfang / welches Bedingungswerk für den PKV Schutz des Kindes gelten sollen. Wenn Sie die Option anderer Anbieter mit berücksichtigen wollen, kann das nicht Ihre DKV-Agentur erledigen - weil die immer nur DKV anbieten kann und meist auch keinen umfassenden Marktüberblick der Optionen bei anderen Gesellschaften hat.
- Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihre Vertragsbedingungen (oder andere Optionen bei der DKV) auch fürs Kind O.K. sind: vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.
- Wenn die gewünschten Leistungen nicht bei Ihrer Gesellschaft zu haben sind, abwarten bis U1 und U2 vorliegen, danach Antrag bei der Gesellschaft Ihrer Wahl stellen
- Wenn dieser Antrag abgelehnt werden sollte, vom Recht auf Nachversicherung innerhalb der zwei Monate Gebrauch machen.
Es gibt also an dieser Stelle keinen Grund zur Hektik oder zur Eile:
Sie können ja bereits jetzt (vor der Geburt) den "Check" erledigen, Bedingungen vergleichen (lassen), analysieren, entscheiden.
Danach U1 / U2 abwarten, Antrag stellen.
Wichtige Frist, die zu beachten ist: 2 Monate ab Geburt, um die "Nachversicherungsoption" zu ziehen
Ich weiß - es ist insgesamt viel zu überlegen und es mag auch nicht leicht sein. Aber für den Versicherungsschutz Ihres Kindes lohnt sich der Aufwand!
Freundliche Grüße
Roland Gutsch
Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.