Gesundheitsfragen

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

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Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 25.11.2010, 09:37

na meine lieben Mitstreiter.

versucht man hier die Ausschließlichkeitsvermittler fertig zu machen ?

Wondy hat folgendes erklärt: Mir wurde vor 8 bzw. 9 Jahren der Meniskus geglättet und das Kreuzband operiert.

Da ich keine medizinische Ausbildung habe, kann ich hier keine Athrose ableiten.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand der wegen Athrose behandelt wurde - seit 9 Jahren keinerlei Beschwerden mehr hat und deswegen auch keinen Arzt zur Nachbehandlung aufgesucht hat.

Diese Art von Verletzungen - Meniskus + Kreuzband kommen in der Regel durch Sportverletzungen zustande.

Ich muß wohl in Zukunft hier die Texte von Euch Mitstreitern im Auge behalten und dazu dann meinen Senf abgeben.

In diesem Sinn, glaube ich, dass ich hier noch viele humorvolle Stunden verbringen werde.

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 09:38

Hallo wondy,

ob der Zustand Ihres Knies als "Anomalie" zu werten ist, kann man natürlich nícht per Ferndiagnose beurteilen. Wie bereits vom Kollegen erwähnt, kann es ja durchaus sein, dass weitere Schäden (z.B. Arthrose) vorhanden sind. Auch ist ja grundsätzlich zu klären, wie der aktuelle Zustand Ihres Knies ist (auch wenn Sie subjektivkeine Beschwerden haben). Bei der BEurteilung ist immer die "objektive Außensicht" zu Grunde zu legen.

Das gilt es bei Antragstellung genau zu klären, am besten mit genauer Durchsicht der Arztakten und wissenschaftlichen Diagnosen. Oft übersieht man als medizinischer Laie Punkte, die für den Versicherer in der Beurteilung wichtig sind und die - wenn man sie nicht aufführt - zu Rücktritt oder Anfechtung führen können.

Das Thema Gesundheitsfragen sollte immer mit höchster Genauigkeit bearbeitet werden. Die Foren sind voll mit Fällen, wo Ungenauigkeit (oder sogar Anstiftung zu Falschangaben) zu größten Problemen geführt haben. Im Nachhinein können Sie das häufig nicht reparieren.

Freundliche Grüße
RG

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 09:46

@ Schlappi

versucht man hier die Ausschließlichkeitsvermittler fertig zu machen ?
Welchen Status Sie als Vermittler haben, spielt nun wirklich keine Rolle bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen (höchsten später bei der evt zu klärenden Haftungsfrage nach einem Rücktritt).

Ich kann nur jedem Interessenten (und jedem Vermittler) raten, gerade die Frage nach "Anomalien" oder "Beschwerden" (auch nicht ärztlich behandelte) nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich habe schon Fälle erlebt, bei denen eine Beinlängendifferenz, die keinerlei BEschwerden verursachte zu Streit mit dem Versicherer führte. Wenn es teuer wird, kommt die LEistungsabteilung auf den Plan.

Da hilft nur, die Gesundheitsfragen von vornherein absolut genau, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten (mit Arztakten!) - und zwar lieber zu genau als zu schlampig!

Die Folgen eines Rücktritts oder einer Anfechtung sind fatal.

Freundliche Grüße
RG

wondy
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Beitragvon wondy » 25.11.2010, 12:42

Hallo,

ich bin ja bestrebt wirklich alles detailliert anzugeben, was gefragt ist, um im möglichen Leistungsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aber weiß ich was alles zu einer Anomalie zählt oder was als Funktionsstörung zählt? Im Idealfall stelle ich mir das so vor, dass ich zum Hausarzt gehe und ihm den Gesundheitsbeogen vorlege. Was ist aber wenn ich nicht den Gesamtumfang der benötigten Informationen gesagt bekomme? Schlussendlich bin ich doch dann derjenige, der es ausbaden muss. Oder was ist denn prinzipiell ratsam in einem solchen Fall zu machen. Mir persönlich ist es beispielsweise neu, dass eine Arthrose bei mir festgestellt worden wäre. Was der Arzt aber letztendlich in meiner Krankenakte vermerkt hat oder mit der Krankenversicherung abrechnet, kann ich doch nicht wissen?!

Herzlichen Dank,
Wondy

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 12:45

Hallo wondy,

Was der Arzt aber letztendlich in meiner Krankenakte vermerkt hat oder mit der Krankenversicherung abrechnet, kann ich doch nicht wissen?!
Deshalb sollten Sie ihn fragen, bevor Sie einen Antrag stellen. Es kann nämlich auch vorkommen, dass der Arzt "Fehler" in der Krankenakte hat, die Sie evt korrigieren können, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir haben hier von Kooperations-Unwilligkeit über Schlampigkeit bis hin zum Abrechnungsbetrug schon alles Mögliche erlebt - (natürlich in der Mehrzahl korrekte Akten - bevor jetzt hier ein mitlesender Mediziner aufschreit, ich wollte einen ganzen Berufsstand verunglimpfen).

Und es empfiehlt sich, das nicht auf eigene Faust zu machen, sondern mit der Beratung eines PKV-Spezialisten (Maklers).

...um im möglichen Leistungsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Es geht nicht nur darum, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, sondern dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren könnten.

Freundliche Grüße
RG

wondy
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Beitragvon wondy » 25.11.2010, 12:57

Roland Gutsch hat geschrieben:...um im möglichen Leistungsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Es geht nicht nur darum, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, sondern dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren könnten.

Freundliche Grüße
RG[/quote]

Den Versicherungsschutz zu verlieren impliziert ja aber, dass ich auf den Kosten stecken bleibe?! Kann ich die Anfrage bei meinem Hausarzt auch schriftlich stellen oder sollte ich das im Rahmen eines Hausarztbesuches abhandeln? Gibt es denn die Möglichkeit mir eine Abschrift/Kopie der Krankenakte mir geben zu lassen, damit ich dies als Basis für spätere Streitkeiten vorlegen kann? Oder ist sowas nicht sinnvoll.

Herzlichen Dank,
wondy

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 13:20

Hallo wondy,

Den Versicherungsschutz zu verlieren impliziert ja aber, dass ich auf den Kosten stecken bleibe?!
Ja klar - ich wollte nur herausstellen, dass es evt nicht nur um die Kosten für eine erneute Kniebehandlung geht, sondern dass eben der komplette Versicherungsschutz weg sein kann.

Gibt es denn die Möglichkeit mir eine Abschrift/Kopie der Krankenakte mir geben zu lassen
Ja:
MBO-Ä § 10. (2) Berufsordnung für die deutschen Ärzte: „Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grds. in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben
Ob Sie das schriflich, telefonisch oder persönlich machen ist egal.

Sie sollten aber nicht die Krankenakte Ihrem Antrag beifügen, sondern - wie im VVG gefordert - die Angaben, nach denen der Versicherer in Textform fragt, vollständig und wahrheitsgemäß machen. Und nochmal der Tipp: Machen Sie das besser nicht auf eigene Faust.

Freundliche Grüße
RG

wondy
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Beitragvon wondy » 25.11.2010, 13:46

Fragt denn die Versicherungsgesellschaft im Zweifelsfall beim behandelten Hausarzt nach oder auch bei der aktuellen Krankenversicherungsgesellschaft? Welche Möglichkeiten nutzt denn hier die Gesellschaft (in der Regel) aus?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 14:00

Hallo wondy,

bei Antragstellung fragt der Versicherer i.d.R. nicht beim Arzt nach. (Deshalb auch mein ironischer Kommentar zu "Schlappi", dass der Aufnahme tatsächlich "nichts entgegen steht").

BTW: Hier gibt es verschiedene "Modelle" der Schweigepflicht-Enbindung.

ABER (und das ist das entscheidende): Wenn es zu einem Leistungsfall kommt, kann der Versicherer bei den behandelnden Ärzten nachfragen - und das wird er tun, besonders wenn es sich um hohe Summen handelt. Wenn nun eine Antragsfrage nicht vollständig oder falsch beantwortet wurde, kann der Versicherer im schlimmsten Fall den Versicherungsvertrag rückwirkend aufheben.

Hierbei ist es im Übrigen unerheblich, ob der aktuell teure Fall im Zusammenhang mit der Falschangabe steht. Sprich: Wenn jemand falsche oder unvollständige Angaben zu seiner Kniebehandlung gemacht hat und hat nach 2 Jahren z.B. hohe Behandlungskosten wegen einem Herzinfarkt, kann der Versicherer sich auf die Falschangabe zum Knie berufen.

Also es gilt immer: Alle Karten auf den Tisch und den Vertrag mit dem Vertragspartner / Versicherer korrekt schließen. Ein evt erhobener Zuschlag läßt sich manchmal (nach-)verhandeln - was ja ein Spezialist oft kann. Im schlimmsten Fall ist das Ergebnis, dass man kein vernünftiges / akzeptables Angebot erhält und in der GKV bleiben muss / will. Das ist aber immer noch besser, als im Nachhinein seinen Versicherungsschutz zu verlieren und ggf. im Basis-Tarif zu landen.

Freundliche Grüße
RG

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 26.11.2010, 10:14

Hallo werte Forumgemeinschaft,

lt. Auskunft des Kranken-Fachbereichs der AXA ist eine Anomalie (gemäß Frage 2) z.B. ein Geschwulst, Zyste, Hautauffälligkeit.

Ein Kreuzbandriss bzw. eine Meniskusglättung ist definitif keine Anomalie und muß somit bei der Frage 2 nicht angegeben werden.

@ Roland Gutsch - bitte in Zukunft erst mal die Details prüfen und nicht solche pauschalen Informationen erteilen, die sich dann als falsch erweisen.

Viele Grüße!

Schlappi

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 26.11.2010, 11:26

Hallo dann reden Sie mit dem Falschen.
Wenn Sie das allerdings schriftlich haben und keine Arthrose vorliegt, können Sie das auch so handhaben. Ich bezweifel das Ihnen das schriftlich gegeben wird.

Gruß
Philipp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 11:31

Hallo Schlappi,

Sie unterliegen leider einem grundlegenden Irrtum. Es ist für den Kunden völlig irrelevant, ob "der Kranken-Fachbereich der AXA" eine solche Aussage tätigt. Für Sie als Vertreter mag das ausreichend sein (Haftung!) - für uns als Makler kann es das nicht sein und schon gar nicht für den Kunden.

Was glauben Sie, welche Aussagen zu angeblich unnötigen Gesundheitsangaben wir als unabhängige Makler von Versicherern und Maklerbetreuern erhalten (die Ihrem Arbeitgeber vertraglich verpflichtet sind). Da sind viele Krankheitsbilder angeblich nicht anzeigepflichtig - das ist teilweise fahrlässig und nur dem Umsatzinteresse geschuldet.

Den Schaden hat immer der Kunde und im zweiten Schritt der Makler (Haftung!!) - nicht der Maklerbetreuer oder der Versicherer.

Im Leistungsfall - und diesen diskutieren wir hier und nicht die mögliche Annahme des Antrages - mit folgender Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und evt Streit vor Gericht gilt das geschriebene Wort und nicht das, was irgendein Mitarbeiter eines Versicherers mal gesagt hat.

Sie als Mitarbeiter / Vertreter der AXA hätten im Streitfalle auch mutmaßlich kein persönliches Haftungsproblem. Wir als Makler hätten das schon, wenn wir so vorgehen würden, wie Sie hier vorschlagen.

Das ist aber in der Diskussion nebensächlich. Wichtig ist, dass der Kunde damit ein Problem kriegen könnte.

Außerdem bitte ich, nochmal genauer nachzulesen. Ich habe dem Kunden geraten, sich die genauen wissenschaftlichen Diagnosen und die Arztakten zu besorgen, damit nicht im Nachhinein etwas zu Tage kommt, wovon er nichts wusste.

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Noch eine persönliche Frage: Haben Sie bereits Fälle von Rücktritt oder Anfechtung bearbeitet, auf Grund welcher Sie aus Erfahrung sagen können, dass das beschriebene Krankheitsbild unproblematisch für spätere Überprüfung ist?

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 26.11.2010, 12:07

Hallo Roland Gutsch,

im Zweifelsfall haben Sie auch als Makler die Möglichkeit sich dies vom jeweiligen Versicherungsunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.

Dann hätte auch Ihr Kunde in diesem Falle keinen Nachteil bzw. bräuchte keine nachträgliche Vertragsaufhebung zu befürchten.

So nebenbei bemerkt bin ich schon seit über 20 Jahren für die DBV bzw. AXA tätig,
Schwerpunkt Krankenversicherung öffentlicher Dienst und bisher wurde noch nie eine Krankenversicherung wegen falschen Angaben im Antrag aufgelöst. bzw. angefochten.

Wenn Sie solche Fälle schon öfters hatten, frage ich mich wie kommts, bei solch einem Wissensstand ?

Gruß Schlappi

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 26.11.2010, 12:08

@ Philchen - mir liegt die Antwort von unserem Kranken-Fachbereich schriftlich vor.

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 14:33

Die Ausgangsfrage von wondy war:
ich würde gerne baldigst in die PKV wechseln und habe einige Unklarheiten was die Gesundheitsfragen angeht:
Daraufhin haben philchen und ich auf mögliche Probleme hingewiesen. Mein Tipp war, Arztakten zu besorgen.

Zwischendrin haben wir (ausführlichst) die Frage 2 der AXA-Anträge bearbeitet (hier ein Spezialproblem, da wir nicht wíssen, ob wondy überhaupt an die AXA denkt)

Welches Produkt wondy letztlich wählt und wie dort die Gesundheitsfragen formuliert sind (nicht alle VUs fragen nach "Anomalien") wissen wir alle nicht. Arztakten sollte er sich jedoch in jedem Falle besorgen.

Ncohmal zur AXA: Der "Kranken-Fachbereich" wird wohl kaum mit 2 rechtsverbindlichen Unterschriften (Vorstand, ppa) bestätigen: "Zu Anomalien zählen ausschließlich ...!" Das würde vielleicht helfen - aber natürlich auch nicht, ohne die genaue Diagnose zu kennen, die sich möglicher Weise hinter der alten `Verletzung noch verbirgt.

...noch nie eine Krankenversicherung wegen falschen Angaben im Antrag aufgelöst. bzw. angefochten.
Das zeugt davon, dass Sie korrekt arbeiten (oder / und ggf zusätzlich Glück gehabt haben).

Ich habe im Kollegenkreis schon einige Fälle gesehen, bei denen z.B. durch falsche Diagnosen in Arztakten schwerste Probleme aufgetreten sind - und zwar OBWOHL der Kollege und der Kunde korrekt waren - bzw zu sein glaubten.

Ich denke, einem seriösen Vermittler kann es doch nur darum gehen, möglichen Schaden vom Kunden abzuwenden (und für den Makler zusätzlich: Haftungsprobleme für sich zu vermeiden).

Freundliche Grüße
RG


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