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Gesundheitsfragen
Verfasst: 24.11.2010, 15:00
von wondy
Werte Forum-Gemeinde,
ich würde gerne baldigst in die PKV wechseln und habe einige Unklarheiten was die Gesundheitsfragen angeht:
Mir wurde vor 8 bzw. 9 Jahren der Meniskus geglättet und das Kreuzband operiert. Sind diese operativen Eingriffe in den Gesundheitsfragen anzugeben, obwohl sie länger als 5 Jahre her sind? Wird das als Unfallfolge oder Anomalie gewertet? Nach der Bahanldung bin ich bis heute stets beschwerdefrei.
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet.
Herzliche Grüße, Wondy
Verfasst: 24.11.2010, 15:09
von Schlappi
dies kommt auf das Versicherungsunternehmen an, wo der Antrag gestellt wird. Ist unterschiedlich.
Bei der DBV/AXA sind die Gesundheitsfragen nur auf die letzten 5 Jahre bezogen.
Wenn Du allerdings in den letzten 5 Jahren zur Nachuntersuchung bzw. Kontrolle beim Arzt warst musst Du das angeben.
Gruß Schlappi
Verfasst: 24.11.2010, 15:16
von wondy
Schlappi hat geschrieben:dies kommt auf das Versicherungsunternehmen an, wo der Antrag gestellt wird. Ist unterschiedlich.
Bei der DBV/AXA sind die Gesundheitsfragen nur auf die letzten 5 Jahre bezogen.
Wenn Du allerdings in den letzten 5 Jahren zur Nachuntersuchung bzw. Kontrolle beim Arzt warst musst Du das angeben.
Gruß Schlappi
Hallo Schlappi,
vielen Dank für deine schnelle Antort. Ich war seit der Behandlung vor 8 Jahren weder wegen Beschwerden noch zur Nachuntersuchung deshalb beim Arzt. Ich meine zielt eher dahin, ob der Kreuzbandriss bzw. der geglättete Menis als Unfallfolge zählt und somit ohne Zeitbeschränkung anzugeben ist. Beide Verletzungen sind beim Sport passiert.
Herzlichen Dank,
Wondy
Verfasst: 24.11.2010, 15:18
von wondy
wondy hat geschrieben:Schlappi hat geschrieben:dies kommt auf das Versicherungsunternehmen an, wo der Antrag gestellt wird. Ist unterschiedlich.
Bei der DBV/AXA sind die Gesundheitsfragen nur auf die letzten 5 Jahre bezogen.
Wenn Du allerdings in den letzten 5 Jahren zur Nachuntersuchung bzw. Kontrolle beim Arzt warst musst Du das angeben.
Gruß Schlappi
Hallo Schlappi,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich war seit der Behandlung vor 8 Jahren weder wegen Beschwerden noch zur Nachuntersuchung deshalb beim Arzt gewesen. Meine Frage zielt eher dahin, ob der Kreuzbandriss bzw. der geglättete Meniskus als Unfallfolge zählt und somit ohne Zeitbeschränkung anzugeben ist. Beide Verletzungen sind beim Sport passiert.
Herzlichen Dank,
Wondy
Verfasst: 24.11.2010, 15:45
von Schlappi
Hallo Wondy,
auch hier kann ich nur für die DBV bzw. AXA sprechen.
Bei uns beziehen sich diese Gesundheitsfragen nur auf die letzten 5 Jahre
d.h. wenn Du auf Grund deines Unfalls vor 8 Jahren keine Beschwerden mehr hast bzw. keine Arztbesuche mehr statt finden dann steht einer Aufnahme nichts im Wege.
Gruß Schlappi
Verfasst: 24.11.2010, 15:49
von wondy
Schlappi hat geschrieben:Hallo Wondy,
auch hier kann ich nur für die DBV bzw. AXA sprechen.
Bei uns beziehen sich diese Gesundheitsfragen nur auf die letzten 5 Jahre
d.h. wenn Du auf Grund deines Unfalls vor 8 Jahren keine Beschwerden mehr hast bzw. keine Arztbesuche mehr statt finden dann steht einer Aufnahme nichts im Wege.
Gruß Schlappi
Wie sieht es denn mit dem Leistungsumfang in der Kieferorthopädie aus? Wann wird was gezahlt? Ich hatte als Jugendlicher eine kieferorthopädische Behandlung, die Ende der 90er dann erfolgreich abgeschlossen wurde. Mit der Zeit haben die Zähne wieder angefangen zu arbeiten, sodass ich einen leichten Überbiss habe. Kann ich davon ausgehen, dass die Kosten für diese minimale Korrektur nicht getragen werden? Sollte man lieber eine Zusatzversicherung abschließen? Wie ist denn da das Handling der Gesellschaften?
Herzlichen Dank,
Wondy
Verfasst: 24.11.2010, 16:25
von Schlappi
Hallo Wondy,
eine Versicherungsberatung gemäß Versicherungsvertragsgesetz kann und darf ich in diesem Forum nicht durchführen.
Gruß Schlappi
Verfasst: 24.11.2010, 16:28
von wondy
Das soll ja eher ein Erfahrungsaustausch sein und keine Beratung. Ich dachte mir kann jemand aufgrund eigener Erfahrung bei der ein oder anderen Frage weiterhelfen.
Herzlichen Dank,
Wondy
Verfasst: 24.11.2010, 18:19
von Philipp Mättig
Hallo Schlappi,
sie kennen vermutlich Ihre eigenen Gesundheitsfragen nicht. Eine Meniskussglättung ist bei Frage 2 anzugeben, respektive das, was dabei rausgekommen ist. Ich bezweifel sehr stark, dass dabei keine Arthrose festgestellt wurde. Die führt regelmäßig zu Ablehnung oder Zuschlägen. Es gibt auch Unternehmen die ohne Zuschlag versichern. Ob's sinnvoll ist ? Wer weiß ?
Hallo Wondy,
ja bitte angeben.
Gruß
Philipp
Verfasst: 24.11.2010, 18:56
von Roland Gutsch
Schlappi schrieb (gekürzt):
...dann steht einer Aufnahme nichts im Wege.
Da haben Sie Recht. Aber einem Rausschmiss wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dann auch nichts im Wege.
Hallo wondy,
besorgen Sie sich am besten den Abschlussbericht und die genauen wissenschaftlichen Diagnosen.
Manche Versicherer fragen auch gezielt nach OPs über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Unabhängig von Ihrer OP: Lassen Sie sich Kopien der Arztakten von den behandelnden Ärzten geben - da kommen nicht selten Diagnosen zu Tage, von denen der Antragsteller nichts wusste.
Und machen Sie die Entscheidung für oder gegen einen Anbieter / Tarif nicht davon abhängig, wer Sie denn nun mit möglichst geringen Risikozuschlag nehmen würde. Beschäftigen Sie sich ausführlich mit den wichtigen Leistungen (also nicht nur: Chefarzt, Brille, Selbstbeteiligung oder so ähnlich!)
Freundliche Grüße
RG
Verfasst: 24.11.2010, 21:27
von Philipp Mättig
Herr Gutsch wir könnten noch Freunde werden

Verfasst: 24.11.2010, 21:54
von Roland Gutsch
Aber nur, weil ich nichts von der Kriegsklausel geschrieben habe, oder?

Verfasst: 24.11.2010, 22:45
von wondy
Philchen hat geschrieben:Hallo Schlappi,
sie kennen vermutlich Ihre eigenen Gesundheitsfragen nicht. Eine Meniskussglättung ist bei Frage 2 anzugeben, respektive das, was dabei rausgekommen ist. Ich bezweifel sehr stark, dass dabei keine Arthrose festgestellt wurde. Die führt regelmäßig zu Ablehnung oder Zuschlägen. Es gibt auch Unternehmen die ohne Zuschlag versichern. Ob's sinnvoll ist ? Wer weiß ?
Hallo Wondy,
ja bitte angeben.
Gruß
Philipp
Was ist Frage 2?
Verfasst: 24.11.2010, 22:53
von Roland Gutsch
Hallo wondy,
das bezieht sich nur auf den Antrag der DBV/AXA (für die Schlappi Vertreter ist). Dort lautet die Frage:
(ZITAT)
Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Anomalien, Behinderungen, Fehlstellungen, Fehlbildungen oder Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. auch Augenerkrankungen)?
(Hervorhebung von mir - ZITAT ENDE)
Andere Versicherer haben andere Formulierungen.
Haben Sie einen Makler, der Sie berät oder sind Sie "auf eigene Faust" unterwegs?
Freundliche Grüße
RG
Verfasst: 25.11.2010, 08:52
von wondy
Hallo Herr Gutsch,
bisher wollte ich mir einen groben Überblick zum Thema PKV verschaffen und dann gegen Anfang des nächsten Jahres einen Makler aufsuchen. Heißt das, dass eine Arthroskopie basierend auf einem Menisteilriss und auch der Riss des Kreuzbandes eine Anomalie darstellen, obwohl die Operation schon 8 Jahre her ist und ich deswegen in der Folgezeit nicht wegen Beschwerden etc. beim Arzt war?
Herzlichen Dank,
Wondy