Axa-Tarif KG-SU-N

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

muetzel2
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2010, 15:08

Axa-Tarif KG-SU-N

Beitragvon muetzel2 » 25.11.2010, 15:24

Hallo,
ich habe eine Frage zu oben genanntem Tarif als Zusatzoption zum Axa-Tarif EL Bonus N. Der EL-Bonus N zahlt bei stationärer Behandlung Mehrbettzimmer und die Regelleistungen.
Bei KG-SU-N steht "stationärer Tarif, 1 oder 2 Bettzimmer mit Chefarztbehandlung, stationäre Leistung nur bei schwerer Krankheit oder Unfall.
Der Makler, der mir den Tarif angeboten hat sagt, dies beziehe sich nur auf die Unterbringung, die Leistungen (Chefarztbehandlung ) würden immer bezahlt, also auch wenn man z.B. "nur" einen Leistenbruch hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt.
Heißt das jetzt, dass man 1-oder 2 Bett Zimmer nur bei Unfall oder schwerer Krankheit bezahlt bekommt, aber Chefarztbehandlung bei jedem Krankenhausaufenthalt? Oder Chefarztbehandlung auch nur bei schwerer Krankheit?

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 16:05

Hallo muetzel2,

die Aussage ist falsch. In den Tarifbedingungen KG-SU-N heißt es:
1. Gegenstand und Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherer leistet ("ausschließlich" - Ergänzung von mir) im Falle einer bei der versicherten Person nach Vertragsabschluss eingetretenen schweren Erkrankung oder schwerer Unfallfolge im Sinne von Abschnitt 2 für Privatärztliche Behandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Abschnitt 3.


Dann folgt unter Ziff 2 die Aufzählung der Krankheiten bei denen die Leistung erbracht wird ("Schwere Erkrankung")

Unter Ziff 3 heißt es dann:
- alle Krankenhauskosten (Pflege, Verpflegung und Unterkunft) inkl. Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers als Wahlleistung gemäß Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder der 1. Pflegeklasse
- Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung)
- Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus


Das heißt die im Falle schwerer Erkrankung erstattete Mehrleistung bezieht sich sowohl auf Unterbringung, "Chefarzt" und Transport. Es wird außerdem bis zum 5fachen Satz der GOÄ erstattet, wenn die formalen Voraussetzungen gegeben sind. Durch die Verknüpfung von Ziff 1, Ziff 2 und Ziff 3 ergibt sich, dass ausschließlich bei Schwerer Erkrankung geleistet wird.

Ich bin kein Freund von starken Sprüchen - aber einem solchen Vermittler (war es ein Vertreter der AXA / DBV oder ein unabhängiger Makler?) sollte mann schleunigst eine Luftveränderung verordnen (aus dem Wohnzimmer in die Frischluft!)

Freundliche Grüße
RG
...den wieder mal aufregt, was alles so "da draußen" behauptet wird
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 25.11.2010, 16:35, insgesamt 3-mal geändert.

muetzel2
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2010, 15:08

Beitragvon muetzel2 » 25.11.2010, 16:26

Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber ich stehe anscheinend total auf dem Schlauch. Ich habe den Passus schon so oft durchgelesen, aber ich raffe es nicht.
Heißt das jetzt, dass auch bei "normalen" Erkrankungen Chefarzt und 1-bzw. 2 Bett Zimmer bezahlt werden?
Ich möchte auch bei "normalen" Erkrankungen im Krankenhaus diese Behandlung haben.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 25.11.2010, 16:32

Hallo muetzel2,
Heißt das jetzt, dass auch bei "normalen" Erkrankungen Chefarzt und 1-bzw. 2 Bett Zimmer bezahlt werden?
Nein - nur bei den genannten "schweren Erkrankungen"

Ich möchte auch bei "normalen" Erkrankungen im Krankenhaus diese Behandlung haben.
Dann ist dieser Tarif für Sie ungeeignet.

Haben Sie sich über die anderen wichtigen Leistungsdetails informieren lassen? Ich vermute mal - nicht! ..wenn der Vermittler mit solchen Falschaussagen "auftrumpft".

Tipp: Suchen Sie sich einen PKV-Spezialisten (Makler).

Freundliche Grüße
RG

P.S.: Lassen Sie sich nicht einreden, dass Leistungsverbesserungen gegenüber der GKV für einen Preis wie den des "EL-BONUS" zu haben sind! Das ist ein (günstiger) Einsteiger-Tarif mit einem Grundschutz, aus dem man wieder aussteigen muss, wenn es finanziell passt.

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 25.11.2010, 23:32

Hallo Muetzel2,

da haben wir es wieder - solche Aussagen wie von Ihnen beschrieben -
kenne ich zur Genüge.

Hier sollten Sie sich an einen Kranken-Spezialisten der AXA wenden.

Wenn ich Ihnen einen aus Ihrer Nähe sagen soll. teilen Sie mir bitte Ihre Postleitzahl mit.

Viele Grüße!

Schlappi

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 11:59

Hier sollten Sie sich an einen Kranken-Spezialisten der AXA wenden.

Mein "Ceterum censeo":
- Die Beratung für eine PKV sollte immer durch einen unabhängigen, auf PKV spezialisierten Makler erfolgen (kein Vertreter - kein "Feld-Wald-und-Wiesen-Makler", der angeblich "alles aus einer Hand" beherrscht). Der gute Makler hat den gesamten PKV-Markt in seinen tausenden detaillierten Leistungsunterschieden im Überblick. Er kann das passende Produkt nach Ihren Wünschen und objektiven Kriterien empfehlen.
- Ein Ausschließlichkeitsvertreter ist m.E. für die PKV-Vermittlung ungeeignet. Auch wenn er in PKV hervorragend qualifiziert ist, so bleibt er auf die Produkte seines Brötchengebers beschränkt, der einen gewünschte Vertragsinhalt möglichweise nicht im Portfolio hat. Ausnahme: Sie nehmen vor Vermittlung die kostenpflichtige Honorar-Beratung eines "Versicherungs-BERATERS" (der nicht vermitteln darf) in Anspruch. Auch hier gilt aber: nicht jeder Versicherungs-Berater ist fit in PKV. Wenn Sie auf diese Weise das für Sie passende Produkt gefunden haben, kann die Vermittlung auch ein Ausschließlichkeits-Vertreter durchführen.
- Ein "Ich-kann-alles"-Makler beherrscht meist die entscheidenden Details der PKV nicht.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 26.11.2010, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.

Knackwurst
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 70
Registriert: 01.06.2009, 00:03

Beitragvon Knackwurst » 26.11.2010, 12:17

Im konkreten Fall läuft der Vertrag doch bereits bei der Axa.

Solange eine Umdeckung nicht distukiert wird, ist der Kontakt zu einem Axa-Vertreter m.E. hier nicht verkehrt.

Sollte dies allerdings nicht weiterhelfen, würde ich mich auch an einen Makler oder Honorarberater wenden.

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 26.11.2010, 12:19

Sehr verehrter Mr. Roland Gutsch.

wie soll man denn einen KrankenSpezialist unter den Makler finden ?

Sehr viele Kunden haben nachdem sie einen Antrag bei einem Makler eingereicht haben,
meine Agentur aufgesucht und berichteten mir von fehlerhaften Beratungen.

Zwischenzeitlich sind auch diese Kunden wieder zufrieden und haben den für sie entsprechenden Versicherungsschutz.

Wieviele Wald-und-Wiesen Heinis findet man denn unter diesen Maklern ?

Und wenn der Makler dann aus der Provisionshaftung heraus ist (spätestens nach 5 Jahren) dann deckt der Makler einfach auf eine andere Versicherung um und erhält wieder eine neue Provision.

Solche Vorgänge habe ich öfters vorliegen.

Gruß Schlappi

PS: soll kein Vorwurf gegen Sie sein. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht zu diesen Feld-Wald-Wiesen Maklern gehören.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 13:17

Knackwurst schrieb (gekürzt)
Im konkreten Fall läuft der Vertrag doch bereits bei der Axa.
Ist das so? Hatte ich jetzt nicht so verstanden - vielleicht liege ich da falsch - das könnte muetzel ja aufklären.

Schlappi schrieb (gekürzt)
Sehr verehrter Mr. Roland Gutsch.
Warum so ironisch? Es geht doch auch sachlich.

wie soll man denn einen KrankenSpezialist unter den Makler finden ?
Ja - das mag schwer sein. Aber das ist so wie in jedem Berufszweig. Wie soll man z.B. einen guten Arzt finden?
Und: Wie findet man einen qualifizierten Einfirmen-Vertreter?
Wieviele Wald-und-Wiesen Heinis findet man denn unter diesen Maklern ?
Viel zu viele!

Das ändert aber nichts an der Grundaussage. An eine (PKV-)***** können Sie unter Vertretern und Maklern (und Beratern) geraten.

Unabhängig davon ist jedoch auch ein super-quaifizierter Einfirmen-Vertreter immer auf "seine" Produkte beschränkt. Deshalb wird er immer deren Defizite kleinreden und Vorteile hervorheben. Bei PKV kann das fatal sein. Falls sich nämlich später herausstellen sollte, dass das Produkt nicht passt, ist ein Wechsel später schwierig bis unmöglich.

Deshalb soll man sich die Mühe machen, einen qualifizierten Makler zu finden - das dürfte genauso leicht oder schwer sein, wie einen qualifizierten (und dann doch wieder produktmäßig beschränkten) Einfirmen-Vertreter zu finden.

Liebe Vertreter hier in der Runde - das sind doch einfache und klare Fakten. Vielleicht hören das Vertreter nicht gerne - das ändert aber nichts an den Tatsachen. Das VVG sagt es ebenso - ich verstehe nicht, warum dagegen immer so gewettert und ironisiert wird.

Ich wiederhole es deshalb abund zu, weil die allermeisten Kunden den Unterschied zwischen Vertreter, Makler und Berater einfach nicht kennen. Wie oft habe ich zu Beginn einer Beratung vom Interessenten gehört:

"Also mein Allianz-MAKLER (!) hat mir folgendes angeboten ..."

Also ich bleibe bei meinem Standpunkt und trotzdem bei freundlichen (kollegialen) Grüßen
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 26.11.2010, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.

muetzel2
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2010, 15:08

Beitragvon muetzel2 » 26.11.2010, 15:24

Hallo,

ich habe zwar bereits die Annahme der Versicherung von der Axa bekommen, kann aber innerhalb 14 Tagen widerrufen - was ich auch tun werde.

Vielen Dank für die Aufklärung.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 16:05

Mögen Sie uns noch verraten, ob der Super-Fachmann ein Makler oder ein Vertreter war?

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 26.11.2010, 19:09

aber hallo Roland Gutsch,

in der ersten Info von muetzel2 stand,
dass es sich um einen Makler handelt.

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 26.11.2010, 19:12

Ich frage ja nur "sicherheitshalber" - siehe hier:

...weil die allermeisten Kunden den Unterschied zwischen Vertreter, Makler und Berater einfach nicht kennen. Wie oft habe ich zu Beginn einer Beratung vom Interessenten gehört:

"Also mein Allianz-MAKLER (!) hat mir folgendes angeboten ..."

weissnicht
Beiträge: 1
Registriert: 20.08.2016, 12:57

Re: Axa-Tarif KG-SU-N

Beitragvon weissnicht » 20.08.2016, 14:34

Hallo Roland Gutsch,
habe gerade die Aussagen zu dem Tarif KG-SU-N gelesen.Was ich nicht verstehen konnte war: Wer entscheidet ob es sich um eine "schwere" oder eben "nicht schwere" Erkrankung handelt?


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste