Hallo zusammen, wir haben ein paar behördliche Probleme mit unserem Versicherungsschutz für die Erteilung der unbefristeten Niederlassungser-laubnis. Unser Tarif, von einem ausländischen aber in Deutschland zuge-lassen Unternehmen, wurde von der Ausländerbehörde Hamburg zur Erteilung von Aufenthaltstiteln anerkannt. Nun urteilt aber das Welcome-Center in Hamburg anders, d.h. es wird jetzt auch der Zahntarif verlangt,
obwohl dieser nach dem VVG §193 nicht notwendig ist. Die Behörde stellt sich aber stur. Leider stellen wir in der Vergangenheit immer wieder fest, dass die Behörden in den unterschiedlichsten Ländern anders urteilen. Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht, oder können Sie mir noch ergänzende Tips geben ?
Versicherungsnachweis für die Niederlassungserlaubnis
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