Nachträgliche Rücknahme der Erstattung
Verfasst: 02.12.2010, 13:21
Hallo,
ich habe gerade Folgendes erlebt: Meine PKV hat eine Abrechnung meines Zahnarztes zunächst voll erstattet und mir dann einen Monat später geschrieben, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist und sie nachträglich nur den 2,3 fachen Satz (er hatte den 6-fachen berechnet) erstatten, und die Differenz mit zukünftigen Abrechnungen verrechnen. Nun ist ein 6-facher Satz nicht zur Erstattung in meinem Tarif vorgesehen, das ist auch ok, aber wenn die PKV einen Fehler macht, sollte sie m.E. auch dafür gerade stehen. Ist Euch so etwas schon mal passiert und habt ihr eine Idee, ob das überhaupt rechtmäßig ist? Macht ein Einspruch hier Sinn?
Viele Grüße
jofml
ich habe gerade Folgendes erlebt: Meine PKV hat eine Abrechnung meines Zahnarztes zunächst voll erstattet und mir dann einen Monat später geschrieben, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist und sie nachträglich nur den 2,3 fachen Satz (er hatte den 6-fachen berechnet) erstatten, und die Differenz mit zukünftigen Abrechnungen verrechnen. Nun ist ein 6-facher Satz nicht zur Erstattung in meinem Tarif vorgesehen, das ist auch ok, aber wenn die PKV einen Fehler macht, sollte sie m.E. auch dafür gerade stehen. Ist Euch so etwas schon mal passiert und habt ihr eine Idee, ob das überhaupt rechtmäßig ist? Macht ein Einspruch hier Sinn?
Viele Grüße
jofml