Katastrophale Zustände bei der *** Krankenversicherung

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Marky1974
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Katastrophale Zustände bei der *** Krankenversicherung

Beitragvon Marky1974 » 13.12.2010, 22:40

*editiert* wegen Verstoß Forumregeln.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 14.12.2010, 08:43

Hallo,

so wie Sie das schreiben, wunder ich mich gar nicht. Nur mal einen Tipp: Das was nicht erstattungsfähig ist, weil nicht in den Tarifbedingungen, kann, unter Umständen, als Kulanzzahlung geleistet werden ! Da haben Sie keinen Anspruch drauf ! Seit 11 Jahren im *** ? Glaub ich kaum ! 19,60 einreichen ? Ist das Ihr ernst ? Das hätte man nicht sammeln können ? Nebenbei, Sie haben den billigsten Tarif überhaupt bei ***, da wird auch mal was nicht bezahlt !

Gruß
Philipp

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 14.12.2010, 09:09

Hallo Marky1974,

auch ich glaube Ihnen Ihre Schilderung nicht.
Eine Überweisung die 11 Jahre besteht gibt es nicht.
Scheinbar haben Sie nie Ihre Vertragsbedingungen gelesen!

Teilen Sie mir Ihre Versicherungsnr. mit, dann bin ich gerne bereit diesen Vorgang bei der *** prüfen zu lassen.

Noch einen Hinweis zur sogenannten Abzockernr. 0180.
Nicht jeder hat eine Telefon-Flatrate und unter Umständen ist eine 0180er Nummer preiswerter, als eine normale Festnetz-Nr.

Bei solchen Problemen mit der Leistungsabteilung der *** sollte man sich zu allererst an seinen Versicherungsbetreuer wenden (egal ob Versicherungsmakler oder Ausschließlichkeitsverteter), denn der sollte für Sie da sein und Ihnen behilflich sein.

Was mich allerdingst nicht wundert ist, dass Sie zum Teil keine Fachkompetenten Auskünfte bekommen haben, denn mit der von Ihnen angegebenen TelefonNr. landen Sie in der Telefonzentrale der *** und nicht bei der Leistungsabteilung der Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen!

Schlappi

Frank
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Beitragvon Frank » 14.12.2010, 10:37

Zitat Forumregeln:
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Ich habe den Beitrag editiert, da ich die o.g. Behauptungen vor Gericht nicht beweisen kann. Ich hafte für alle Behauptungen in diesem Forum, da der Threadstarter anonym ist.

Aus diesem Grund darf der Name der Gesellschaft nicht genannt werden.


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