Zahnbereich bei einem anderen Versicherer abschließen?

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micha2500
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Zahnbereich bei einem anderen Versicherer abschließen?

Beitragvon micha2500 » 14.12.2010, 20:16

Guten Abend,

ich beschäftige mich nun schon seit einigen Monaten mit dem Thema PKV und bin relativ kurz vor einem Abschluss. Aufgrund der von mir penibel beantworteten Gesundheitsfragen habe ich mit meinen verschiedenen Wunschkandidaten allerdings ziemliche Schwierigkeiten. Möglich sind noch folgende PKV:

Debeka: versicherbar ohne Einschränkungen und Risikozuschläge
Alte Oldenburger: versicherbar ohne Zahnbereich

Nicht versicherbar bei SDK, Universa , LKH (die beiden letzteren waren für mich aber auch eher uninteressant). Andere Anbieter kommen für mich nicht in Frage (Bedingungen: keine geschlossenen Tarife, mind. lebenserhaltende Hilfsmittel offen formuliert, mind. Stationär über GOÄ).

Nun ist es so, dass ich die Alte Oldenburger der Debeka vorziehen würde, diese allerdings den Zahnbereich ausschließt. Nun kann man auf die Idee kommen, den Zahnbereich eben bei einer anderen Versicherung abzuschließen. Insoweit stellt sich mir die Frage, was dafür oder dagegen spricht? Weiterhin kann ich nicht abschätzen, ob es Erkrankungen geben kann, wegen denen sich beide Versicherungen dann unter Verweis auf die jeweils andere nicht zuständig fühlt (=keine zahlt)?

Mein grundsätzlich sehr kompetenter Berater hat sich in diesem Punkt mit Empfehlungen leider zurück gehalten, konnte mir aber auch keine Gründe dafür oder dagegen nennen.

Für Anregungen, Hinweise, Erfahrungen bin ich daher sehr dankbar.


micha

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 15.12.2010, 11:05

Hallo Micha2500,
Ihre Informationen sind etwas verwirrend.
Wenn Sie einen kompetenten Berater hätten,
würden Sie hier kein Forum aufsuchen.

Suchen Sie sich einmal einen kompetenten Verischerungsberater (Makler oder Versicherungs-Agent) der Ihnen bei dem Abschluss zu einer Krankenversicherung behilflich ist und Sie über alle Vor- und Nachteile informiert.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Alte Oldenburger die Zahnbehandlungen ausschließt.
Die Versicherungspflicht beinhaltet nach meinem Kenntnisstand auch die Zahnbehandlung.

Freundliche Grüße!
Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.12.2010, 11:37

Hallo Schlappi,

ich darf Sie zum wiederholten Male bitten, Ihre fachlichen Aussagen besser zu recherchieren oder zu schweigen.

1) Versicherungsberater ist eine quasi "geschützte" Berufsbezeichnung, die ausdrücklich nicht für Vertreter oder Makler gilt. Es besteht bei Verbrauchern darüber meist kein Wissen. Die unterschiedlichen Tätigkeiten des Versicherungsberaters, Versicherungsmaklers und Versicherungsvertreters werden immer wieder durcheinander geworfen. Es ist also wenig hilfreich, das hier im Forum auch noch zu verwirren.

2) Die Pflicht zur Versicherung ist auch ohne einen "Zahntarif" erfüllt und die Alte Oldenburger bietet dies auch an, wenn anders kein Versicherungsschutz möglich ist. Das ist auch eindeutig im §193 VVG geregelt:
(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst...

Es geht nicht darum, was Sie sich "vorstellen können" oder was "Ihr Kenntnisstand" ist - das ist für Fragende (denen Sie ja nach eigener Aussage "nur helfen wollen") höchst irrelevant.
RG

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 15.12.2010, 12:16

Roland Gutsch,

warum werden Sie immer persönlich ?

Ich habe keine Zeit und auch kein Interesse jedesmal Ihre Texte zu korrigieren.
Ihre Anmerkung mag zwar richtig sein, aber wie Sie selbst schreiben wissen dies die meisten Verbraucher nicht.

Gruß
Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.12.2010, 12:41

@ Schlappi,

ich bin nicht persönlich - ich korrigiere falsche Fachaussagen.

Dass dies auf Grund Ihrer Aussagen nötig ist, hat nichts mit irgenwelchen "persönlichen" Vorbehalten zu tun, sondern mit Fakten.

Schreiben Sie einfach fachlich richtig und in korrekter Terminologie und alles ist gut!

RG

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Beitragvon micha2500 » 15.12.2010, 12:49

Schlappi hat geschrieben:Hallo Micha2500,
Ihre Informationen sind etwas verwirrend.
Wenn Sie einen kompetenten Berater hätten,
würden Sie hier kein Forum aufsuchen.

Es kann durchaus komplexe Sachverhalte geben, in denen man eine Zweit- oder Drittmeinung schätzt. Insbesondere, wenn es um solche exotischen Dinge geht.

Suchen Sie sich einmal einen kompetenten Verischerungsberater (Makler oder Versicherungs-Agent) der Ihnen bei dem Abschluss zu einer Krankenversicherung behilflich ist und Sie über alle Vor- und Nachteile informiert.

Siehe oben.


Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass die Alte Oldenburger die Zahnbehandlungen ausschließt.
Die Versicherungspflicht beinhaltet nach meinem Kenntnisstand auch die Zahnbehandlung.

Hat sie aber. Zahntarif ist (wie Herr Gutsch geschrieben hat) kein Pflichtbestandteil. Wurde mir von meinem Makler ebenso mitgeteilt.

Freundliche Grüße!
Schlappi


Ich habe mich nach ein paar Telefonaten bei mir von meinem Makler empfohlenen Gesellschaften (Arbeitsteilung wegen saisonaler Überlastung) von dem Thema separate Zahnversicherung weitgehend verabschiedet.

Ich schwanke nun zwischen der Entscheidung Debeka oder Pseudoprivatversichert (= GKV mit Kostenerstattungsprinzip und umfassender Zusatzversicherung). Letzteres ist zwar etwas teurer (ca. 200 Euro/Monat), aber für mich dennoch akzeptabel. Ich sehe dort die Vorteile beider Welten miteinander vereint. Sofern es keine neuen Erkenntnisse zur separaten Zahnversicherung gibt, interessieren mich hier auch Meinungen und Erfahrungen, bevor ich wieder Dinge in Bewegung setze, die dann doch nicht sinnvoll sind.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 15.12.2010, 12:55

@ Roland Gutsch,

dann tun Sie dies wenn Ihnen danach ist.

Ich versuche hier den Verbrauchern zu helfen,
mit Texten die diese auch verstehen.

Welcher Verbraucher kennt schon den Unterschied zwischen einem Versicherungsberater und einem
Versicherungsagenten.

Man muß nicht immer päpstlicher als der Papst sein.

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.12.2010, 13:17

@ Schlappi

sorry - aber ich kann nicht verstehen, warum Sie nicht einfach kleine Brötchen backen und sich vielleicht mal für Ihre (in den vergangenen Tagen häufiger vorgekommenen) Falschaussagen beim jeweiligen TE entschuldigen.

Sie schreiben:
Die Versicherungspflicht beinhaltet nach meinem Kenntnisstand auch die Zahnbehandlung.
Das ist falsch!
Ich versuche hier den Verbrauchern zu helfen, mit Texten die diese auch verstehen.
Das kann man nur, wenn man keinen fachlichen Blödsinn schreibt!

Welcher Verbraucher kennt schon den Unterschied zwischen einem Versicherungsberater und einem Versicherungsagenten.
Gerade weil Verbraucher den Unterschied mehrheitlich nicht kennen, muss das in einem Fachforum von einem angeblichen Fachmann nicht noch mehr verwirrt werden.
Der Unterschied ist wichtig und sollte jedem klar sein!
Außerdem spricht das VVG nirgends vom "Versicherungsagenten". Sie meinen vermutlich den Versicherungvertreter - dann schreiben Sie das doch auch so.

Wenn ich eine schwarzes Pferd meine, schreibe ich nicht "Schimmel".

RG

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Beitragvon Philipp Mättig » 15.12.2010, 13:39

Hallo,

was mich wundert, Ablehnunge bei fast alle Gesellschafte, Debeka glatte Annahme..
Gruß
Philipp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.12.2010, 14:08

Hallo micha2500,

... die glatte Annahme der Debeka wundert mich auch.

Außerdem passen die genannten Tarife nicht zu Ihren Auswahlkriterien:

- offene Formulierung lebenserhaltende Hilfsmittel:
SDK Tariftext:
Die über die Grenze von EUR 130,- hinausgehenden Anteile der Rechnungsbeträge werden für kleine Hilfsmittel zur Hälfte, für große Hilfsmittel mit drei Viertel der tariflichen Erstattungssätze vergütet.


- stationär über Höchstsatz GOÄ:
Debeka Tariftext:
1. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für solche ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die in der GOÄ/GOZ in den jeweils gültigen Fassungen aufgeführt sind.
Von den Gebührenordnungen abweichende Vergütungen (z.B. fehlende Begründung bei begründungspflichtigen Vergütungen) und Mehraufwendungen aufgrund von Vergütungsvereinbarungen erstatten wir nicht.

Wie kam denn die Auswahl zu Stande?

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon micha2500 » 15.12.2010, 15:25

Hallo Herr Gutsch,
Hallo Philchen,

da sind Sie nicht allein mit Ihrer Verwunderung, nur das ich mich über die Ablehungen gewundert habe. Ich schätze mich eigentlich recht gesund ein. Ich habe aber Ihre und meine Verwunderung nochmals zum Anlass genommen und lasse die Alte Oldenburger Ihre Entscheidung nochmals überdenken (ich hoffe, das macht sie auch).

SDK hat wenigstens lebenserhaltende Hilfsmittel als offene Formulierung. Selbstverständlich war für mich dieser Bereich auch der mit den größten Bedenken in den Tarifbedingungen, da ich das Kostenrisiko für die 20% Eigenanteil bei den angegebenen großen Hilfsmitteln und die nicht genannten Hilfsmittel nicht abschätzen konnte.

Debeka ist ebenso im Hilfmittelbereich deutlich eingeschränkt und hat zusätzlich die Einschränkungen, dass mit PNE nur freiwillig über der GOÄ geleistet wird. Freiwillig ist natürlich im Zweifel = nicht zahlen. Aber hier fehlen mir derzeit noch die besseren Alternativen, bei denen ich versicherbar bin und dann ist freiwillig wieder besser als gar nicht.

Die Auswahl sollte auch unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilität getroffen werden. Mir ist klar, dass man nicht in die Zukunft schauen kann, allerdings kann man sich an der Vergangenheit zumindest orientieren.

Viele Grüße
micha

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 15.12.2010, 15:40

Hallo micha2500,

Ihre Ausführungen ...
Ich habe aber Ihre und meine Verwunderung nochmals zum Anlass genommen und lasse die Alte Oldenburger Ihre Entscheidung nochmals überdenken (ich hoffe, das macht sie auch).
...klingen so, als würden Sie das alles in Eigenregie ohne Makler machen. Stimmt das?
Wenn ja - was war der Grund dafür? Ein Makler kann ggf durch Anfragen und Kontakte andere Ergebnisse erzielen als ein Laie. Außerdem haftet er für seine Aussagen und wenn er PKV-Spezialist ist, haben Sie nur Vorteile, wenn Sie einen Profi einschalten.

Gruß
RG

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Beitragvon micha2500 » 15.12.2010, 16:32

Hallo Herr Gutsch,

die Anfrage an die AO läuft natürlich über einen Makler. Habe es nur "veranlasst". Ich halte die Anfrage über einen Profi auch für extrem wichtig, da nur so das Anfrageverfahren hinreichend extern dokumentiert und beweisbar ist.

Jetzt warte ich mal ab, was dabei rauskommt und werde berichten.

micha


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