Tarife mit "echter" Weltgeltung?

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Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.01.2011, 14:57

Hallo Joe,

Schlappi schrieb (unter anderem):
ich würde Ihnen zu dem als erstes angzeigten Versicherungsunternehmen einen anderen Tarif empfehlen.
Niemand kann eine seriöse Empfehlung abgeben, ohne eine genaue Risikoanalyse erstellt zu haben - weder zu einem bestimmten Anbieter noch zu einem bestimmten Tarif.

Darf leider in diesem Forum nicht schreiben welchen ich meine.
Ein Blick ins User-Profil lüftet das große Geheimnis - zumindest bezüglich des Versicherers - ganz sicher!

Wie bereits in meinem früheren (gelöschten) Post geschrieben, sollte man bei der A*X*A bei jedem Tarif (z.T. auch bei dem wohl "empfohlenen" Bausteintarif) folgende Schwachpunkte zu beachten:
- Beschränkung auf 5fachen GOÄ stationär Inland
- GOÄ / GOZ Ausland Bindung an "ortsübliche Sätze" nicht erweitert
- Privatkliniken Inland (je nach Tarif)
- gemischte Anstalten, Zustimmungsverzicht nur bei "Notfall"
- AHB nur bei bestimmten Erkrankungen
- Hilfsmittel: geschlossener Katalog
- künstliche Ernährung nicht geregelt
- Transporte ambulant teilw. lückenhaft geregelt (Dialyse, Strahlentherapie)

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.

Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 13.01.2011, 08:41, insgesamt 1-mal geändert.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 12.01.2011, 16:18

Roland Gutsch hat geschrieben:Wie bereits in meinem früheren (gelöschten) Post geschrieben, sollte man bei der A*X*A bei jedem Tarif (z.T. auch bei dem wohl "empfohlenen" Bausteintarif) folgende Schwachpunkte zu beachten:


auf jeden Fall sollte man fair bleiben und nicht falsche Behauptungen aufstellen

- Beschränkung auf 5fachen GOÄ stationär Inland -
diese Bemerkung ist falsch - richtig wäre: Die tarifliche Erstattungsregelung sieht auch Erstattungen die über den Höchstsätzen der deutschen GOÄ/GOZ liegen vor.

- GOÄ / GOZ Ausland Bindung an "ortsübliche Sätze" nicht erweitert
diese Bemerkung ist falsch - richtig wäre: Es besteht keine tarifliche Erstattungsregelung bezüglich der deutschen GOÄ/GOZ.


Auf die weiteren angeblichen Schwachstellen werde ich demnächst eingehen. Entweder hat R G ein veraltetes Programm (Premium Software) oder mal wieder nicht richtig nachgeschaut.

Ich bestätige hiermit die Vermutung von R G hinsichtlich unserer Bausteintarife.

freundliche Grüße!

Schlappi

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.01.2011, 17:13

Schlappi schrieb (unter anderem):
- Beschränkung auf 5fachen GOÄ stationär Inland -
diese Bemerkung ist falsch -
Die Taifbedingungen AXA 341-N und Vital-N lauten hierzu:
ZITAT: In Erweiterung der Nr. 10 TB 2009 "Gebührenordnungen" werden für vom liquidationsberechtigtem Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige Zusage der Kosten bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte erstattet, wenn eine rechtsgültige, individuelle "abweichende Vereinbarung" gemäß § 2 der Gebührenordnung für Ärzte getroffen wurde. ZITAT ENDE

richtig wäre: Die tarifliche Erstattungsregelung sieht auch Erstattungen die über den Höchstsätzen der deutschen GOÄ/GOZ liegen vor.
Korrekt - aber beschränkt auf den 5fachen Satz - wie ich schrieb.

- GOÄ / GOZ Ausland Bindung an "ortsübliche Sätze" nicht erweitert - diese Bemerkung ist falsch
Die Bestimmungen hierzu lauten:
ZITAT Zu § 4 Umfang der Leistungspflicht; Nr. 10 b Behandlung im Ausland
Die Nummern 10 und 10 a TB gelten nicht für Behandlungen im Ausland. Zugrundegelegt werden die in dem jeweiligen Land bestehenden Gebührenordnungen oder sonstige Preisverzeichnisse, preisliche Regelwerke oder Preislisten. Sind solche nicht vorhanden, sind Grundlage der Erstattung ortsübliche oder, sofern nicht vorhanden, landesübliche Preise. Die Einschränkung des § 1 Abs. 5 bleibt unberührt.
ZITAT ENDE

@Schlappi:
enthalten Sie sich bitte beleidigender Äußerungen - umso mehr, als Sie auch noch Unrecht haben.
UND (wie es E.Kacmaz an anderer Stelle schrieb): Es wäre sicher mal angebracht, wenn Sie sich bei den entsprechenden Fragestellern für Ihre Falschaussagen entschuldigen würden. Die Fachleute hier können das ja einordnen - die Laien nicht,außer, es macht sich jemand die Mühe, das mit Zitaten aus den Vertragsbestimmungen oder Gesetzestexten richtig zu stellen..

P.S.: Wie war das nochmal mit dem Einfirmen-Vertreter, der "seinen" Anbieter besonders gut kennt? (Sorry - konnte ich mir nicht verkneifen!)

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Re: Tarife mit "echter" Weltgeltung?

Beitragvon DKV-Service-Center » 12.01.2011, 19:04

Man hier geht was ab :-)
eine einfache Frage wurde gestellt, für die welche es nicht verstanden haben:
Welcher Tarif hat eine uneingeschränkte Weltgeltung?

Gruß
P.s.
M Tarife kommen zwar in Frage - aber es gibt Einschränkungen

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Beitragvon Roland Gutsch » 12.01.2011, 20:00

eine einfache Frage wurde gestellt - Welcher Tarif hat eine uneingeschränkte Weltgeltung?
Ja, das stimmt: Es ist eine einfache Frage. Die umfassende Antwort ist weniger einfach (siehe Eingangs-Posting von Joe) und Fehler sollten nicht stehen gelassen werden.

OFF TOPIC und BTW: Die Antworten auf einfache Fragen sind regelmäßig schwierig! Für die einfache Frage "Existiert Gott?" hat Hans Küng mal eben 878 Seiten geschrieben - und es ist diskutabel, ob er die Frage damit beantwortet hat! ENDE OT

Deshalb ist auch Ihre Antwort wenig hilfreich:
M Tarife kommen zwar in Frage - aber es gibt Einschränkungen
Diese Einschränkugen habe ich gestern schon teilweise beschrieben - nicht ohne zu erwähnen, dass es DERZEIT nach meinem Kenntnisstand bei den M-Tarifen keine Probleme im Ausland gibt. (Über andere Schwächen des Tarifes reden wir ja hier nicht)

Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 14.01.2011, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.01.2011, 20:23

Richtig erkannt Herr Gutsch ich wollte Ihnen nur den Spiegel vorhalten und habe Sie wiederholt
"außerdem fehlt noch einer, der teilweise die Kriterien erfüllt (das wid DKV-Service-Center erfreuen!). ""

Jetzt würde mich immer noch Interessieren welcher Tarif eine uneingeschränkte Weltgeltung hat?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.01.2011, 21:43

Hallo DKV-Service-Center,

damit meinte ich aber nicht den M-Top. Der ist zwar in der Erstattungspraxis DERZEIT OK (es sein denn, Sie haben andere "Insider-Informationen"), aber nicht bedingungsgemäß.

Ich nenne hier aus verschiedenen Gründen keinen Tarif - Joe hat ja einige aufgezählt.

Hier noch mal ein paar Kriterien, die zeigen wie komplex das Ganze ist - und auch, warum der von Schlappi "beworbene" Tarif nicht voll geeignet ist (vorausgesetzt, man kann das analysieren - wozu mir jetz die Lust fehlt!).

Folgende Fragen gilt es unter anderen zu klären (wenn man denn Joe´s Problem wirklich sauber lösen will):

- Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes außerhalb EWR
- "Gewöhnlicher Aufenthalt"
-Wohnsitzverlegung
- Anmeldefristen
- Dauer
- "Vorübergehend"
- Erstwohnsitz in D
- PPV in D
- nur "akute Krankheiten" versichert
- Auslandsreise zur Heilbehandlung
- Zustimmung / Kann-Regelung
- Vorversicherung
- Rückreisefrist
- Honorarerstattung
- "ortsübliche Sätze"
- Bindung an Inlandskosten
- Privatkliniken
- freie Arztwahl (ambulant + stationär)
- Transportkosten ambulant (("nächstegelegener Behandler" / Notfall / Gehunfähigkeit / Dialyse / Strahlentherapie / amb. OPs)
- Transportkosten stationär ("nächstegelegener Behandler" / Entfernungsbegrenzung / Transportmittel / Hin- und Rückweg? /
- preisl. Limitierungen

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.01.2011, 21:48

dann formuliere ich anders, gibt es einen Tarif mit uneingeschränkter Weltgeltung?

Ja Nein


wenn Ja Bitte ich um Nennung per PN

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 12.01.2011, 22:11

Ja - wobei "völlig uneingeschränkt" nicht ganz richtig ist, weil z.B. ein längerer als X dauernder Auslandsaufenthalt teilweise angemeldet werden muss und der Versicherer sich verpflichtet, den Vertrag fortzuführen. Teilweise gegen Zuschlag - aber garantierte Fortführung. Wenn man die Frist verpasst, hat man natürlich Pech.

Außerdem muss man ggf abwägen, welches Einzelkriterium unter den vielen einem wichtiger ist. So hat z.B. der Tarif Ihres Hauses als grundsätzliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Vertrages: "Postanschrift und Konto in D". Das ist nicht die beste Regelung am Markt - aber dies einzuhalten dürfte kaum ein Problem sein. ABER: Es gibt die Beschränkung auf doppelte Inlandkosten bei Auslandsrechnungen. Etc. etc - es sind an die 30 Einzelposten abzuprüfen, die bei jedem Tarif anders geregelt sind (ca. 30 Punkte NUR für die Frage nach der "echten" Weltgeltung!!)

Aber - wie schon gestern gesagt: es gibt optimale bis sehr gute Regelungen.

Und zur Klarstellung: Wem die Voraussetzungen der MB/KK genügen - wer z.B. sicher weiß, dass er außer Urlaub nie länger im Ausland ist, der braucht sich bei dem Thema nur sehr viel weniger Gedanken zu machen (jedoch z.B. schon über Rückreisefristen und Dauer evt Honorare). Es geht also nicht darum, jedem Interessenten den Top-Auslandsschutz zu verkaufen (oder um "Verunsicherung", die mir einige Kollegen hier schon vorgeworfen haben). Ich antworte detailliert, weil Joe fragte (und evt für spätere Leser mit ähnlicher Fragestellung)

Gruß
RG


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