Tarife mit "echter" Weltgeltung?

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

joe
Beiträge: 2
Registriert: 07.01.2011, 09:43

Tarife mit "echter" Weltgeltung?

Beitragvon joe » 07.01.2011, 11:19

Guten Morgen,

ist zwar noch eine Weile hin, wollte mich aber schon mal grundsätzlich informieren bzgl PKV mit sehr guter und zeitlich unbegrezter Weltgeltung. All die anderen wichtigen Auswahlkriterien lass ich erstmal außen vor, mich würde interessieren welcher Tarif (mit rechtssicherer Formulierung) wirklich dafür geignet ist mit deutscher PKV im Ausland zu leben?

In einen anderen Beitrag wurden folgende punkte als relevant erwähnt,
- Grundsätzliche Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes (Stichworte: "Gewöhnlicher Aufenthalt" bzw. "Wohnsitz im EWR")
- Dauer des Versicherungsschutze bei Aufenthalt außerhalb des EWR
- Rückreisefrist bei Erkrankung im Ausland (und daraus folgender beschränkter Leistungsdauer)
- Beschräkung auf Honorarerstattung nach (deutscher) GOÄ / GOZ (evt problematisch in "teuren" Ländern)
- Beschränkung auf Erstattung von "Inlandskosten"
- Bindung an "landesüblilche" / "ortsübliche" Sätze (wichtig bei "Billig-Ländern")
- Beschränkung der Erstattung auf deutsche Bestimmungen (Krankenhaus-Entgelt-Gesetz, Fallpauschalen, Bundespflegesatz-Verordnung)
- Meldepflicht von Krankenhausaufenthalten
- Freie Arztwahl
- Erstattung von Transportkosten

allerdings scheint es immer irgendwo zu hängen, mal ist die leistung aufs doppelte, mal auf GOÄ beschränkt. Wenn nicht, gibt es eine zeitliche begrenzung, oder mann braucht deutschen Wohnsitz, ... Daher die Frage, wenn es sie überhaupt gibt, welche Tarife (außer den spezialisierten expat tarifen) bieten die umfassenste Weltgeltung und erlauben einen Wegzug ins Ausland (zB USA)?

Vielen Dank schon mal im voraus
Jochen

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 07.01.2011, 13:31

Hallo Joe,

was machen Sie denn beruflich bzw. für welches Unternehmen sind Sie tätig ?

Zuerst muß einmal geprüft werden, ob Sie auch eine Deutsche PKV abschließen können!

Gruß Schlappi

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 07.01.2011, 16:42

Hallo Joe,

Sie haben hier ein Zitat von mir eingefügt. Die genaue Antwort auf Ihre Frage sollte Gegenstand eine umfassenden Beratung sein, vor allem weil ja noch viele andere Kriterien mindestens ebenso wichtig sind, wie die (echte) Auslandsgeltung - und auch, weil die isolierte Nennung von Tarifnamen eher in die Irre führt als hilft.

allerdings scheint es immer irgendwo zu hängen, mal ist die leistung aufs doppelte, mal auf GOÄ beschränkt. Wenn nicht, gibt es eine zeitliche begrenzung, oder mann braucht deutschen Wohnsitz, ...
Nein, das ist nicht so - es gibt diese(n) Tarif(e).

Was Sie beruflich machen und für welches Unternhmen Sie (ggf.) tätig sind ist dabei völlig unerheblich. Und ich gehe davon aus, dass Sie eine deutsche PKV abschließen könnten.

Freundliche Grüße
RG

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 07.01.2011, 16:48

Roland Gutsch hat geschrieben: Was Sie beruflich machen und für welches Unternhmen Sie (ggf.) tätig sind ist dabei völlig unerheblich. RG


über diese Aussage kann ich nur lächeln!

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 07.01.2011, 16:50

Ich unterstelle mal, dass der TE nicht im Mädchen- oder Drogenhandel tätig ist

SvenSch
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 40
Registriert: 23.12.2010, 11:59

Beitragvon SvenSch » 07.01.2011, 19:21

Mir erschließt es sich auch nicht, warum die berufliche Tätigkeit samt Firma mit einer Absicherung zu tun haben soll. Wenn es sich jemand leisten kann, kann er auch gar nicht arbeiten und sich gänzlich privat absichern. Mir scheint, Herr Schlappi bezieht sich auf Expatriats! Das hat Joe jedoch in seinem Post klargestellt.

Wie sieht es mit dem AM0, ZM3, SM6 der DKV aus.

Abweichend von Absatz 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz
bei den M-Tarifen*
ohne besondere Vereinbarung auch auf Heilbehandlungen
während eines länger als einen Monat
dauernden vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen
Ausland.
5. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in einen anderen Mitgliedsstaat der
Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat
des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis
mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer
höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet
bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu
erbringen hätte.
5.1 Die Versicherung kann auf Verlangen des Versicherungsnehmers
insoweit auch im Rahmen einer
Anwartschaftsversicherung fortgesetzt werden.
5.2 Soweit der Tarif Leistungen für „Rückführung aus
dem Ausland“ und/oder „Todesfall im Ausland“ vorsieht,
gilt als Heimatwohnsitz im Sinne der tariflichen
Regelungen der gewöhnliche Aufenthaltsort
in dem Land der Wohnsitzverlegung. Das Land des
Heimatwohnsitzes gilt insoweit als Inland

Naja, da steht "vorübergehend" - ist ein dehnbarer Begriff. Die Leistungen gehen ja tariflich über den 3,5 fachen Satz hinaus, muß halt begründet sein.

Ansonsten bin ich ebenso für Hinweise dankbar.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 07.01.2011, 19:35

Hallo SvenSch,

- "Vorübergehend" - haben Sie richtig erkannt.
- Honorar über 3,5fach heißt nicht "ohne Bindung an die GOÄ"
- Beschränkung auf Inlandskosten ist nicht erweitert
- Meldefrist ist nicht aufgehoben
- Transporte ambulant zum "nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus"; stationär "Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus"

In der aktuellen Praxis gibt es bei den M-Tarifen meines Wissens keine Probleme mit Erstattungen im Ausland und auch nicht mit der Dauer des Aufenthaltes.
Es gibt jedoch keine rechtssichere Formulierung in der Bedingungen. Das wäre aber nach unserem Beratungsansatz Voraussetzung (was nicht heißen soll, dass jeder Kunde das tatsächlich will und braucht - das muss man natürlich für sich individuell bewerten.)

Freundliche Grüße
RG

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 08.01.2011, 10:33

Also unterstellen wir einmal, dass ein Versicherungsschutz möglich ist,

In diesem Fall habe ich nachfolgende Auslandsbedingungen im Angebot:
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes:
Grundsätzliche Voraussetzung = Keine
Keine Einschränkung wegen fehlender Definition "Gewöhnlicher Aufenthalt" = ja
Zielgebiete einer Wohnsitzverlegung / Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes außerhalb des EWR, bei denen der Versicherungsschutz bestehen bleibt = Weltweit (keine territoriale Einschränkung)
Anmeldefristen (zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Wohnsitzverlegung)
Es müssen keine Anmeldefristen eingehalten werden = ja
Dauer des Versicherungsschutzes
Zeitliche Begrenzung = Ohne
Zusätzlich gilt
Der Versicherungsschutz ist nicht auf VORÜBERGEHENDE Auslandsaufenthalte begrenzt = ja
Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz wird unabhängig vom Bestehen eines Wohnsitzes in Deutschland gewährt = ja
Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz wird unabhängig von dem Bestehen einer Pflegepflichtversicherung und stationären Wahlleistungen gewährt = ja
Keine Beschränkung auf akut eingetretene Erkrankungen und nicht planbare Heilbehandlungen = ja
Es besteht keine Anzeigepflicht des Auslandsaufenthaltes beim Versicherer, unabhängig von der Reisedauer und Reiseziel = muß angegeben werden für das außereuropäische Ausland
Keine vorherige Zustimmung des Versicherers (KANN-Regelung) notwendig = ja
von einer Vorversicherungszeit Abhängigkeit der Dauer des Versicherungsschutzes
Vorversicherungszeit für Deckungserweiterung = Keine Vorversicherungszeit notwendig
Rückreisefrist (Ende des Versicherungsschutzes, wenn der Versicherungsfall vorhandene zeitliche Befristung überschreitet.) Länge der Rückreisefrist = Keine Rückreisefrist

Honorarerstattung im Ausland
Stationärer Aufenthalt - ambulante Heilbehandlung - Zahnärztliche Heilbehandlung
Erstattungsumfang nach der deutschen GOÄ/GOZ = Es besteht keine tarifliche Erstattungsregelung bezüglich der deutschen GOÄ/GOZ.

Da in diesem Forum Eigenwerbung ja nicht erlaubt ist kann ich den Tarif nur auf Anfrage mitteilen.

Viele Grüße!
Schlappi

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 10.01.2011, 15:16

Ich habe die letzten Beiträge gelöscht.

Beiträge mit den Vor- und Nachteilen zum Vermittlerstatus können gerne im interen Bereich des Forums diskutiert werden.

Im öffentlichen Teil werden sie zukünftig kommentarlos gelöscht, damit wir beim ursprünglichen Thema bleiben können.

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 11.01.2011, 11:27

Hallo Joe,

meine Frage nach Ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. zu Ihrem Arbeitgeber möchte ich einmal begründen.

Viele Firmen haben für Ihre Mitarbeiter bei Versicherungsunternehmen Rahmen, bzw. Gruppenverträge abgeschlossen, d.h. Sie würden bei Abschluss einer Krankenversicherung einen Sondernachlass erhalten.

Sonderrabatte sind auch möglich, als Mitglied in einzelnen Berufsverbänden.

Außerdem kann dies bedeuten, dass eine Aufnahme über einen Gruppenvertrag immer möglich ist - mit Beitragszuschlag, also kein Ausschluss auch bei schwerster Erkrankung.

freundliche Grüße!

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 11.01.2011, 11:41

Joe fragte nicht nach möglichern Rabatten oder Risikozuschlägen, sondern nach Leistunsginhalten.

joe
Beiträge: 2
Registriert: 07.01.2011, 09:43

Beitragvon joe » 11.01.2011, 14:31

hallo allesamt,

da waren ja ein paar sehr unterhaltsame Beiträge dabei.

Es besteht keine Möglichkeit zu Rahmen, Gruppenverträgen oder Sonderrabatten. Desweiteren ist mir klar, das ein so komplexes Thema wie eine PKV nicht ohne kompetente Beratung/Begleitung abgeschlossen werden sollte. Außerdem bin ich mir über die Wichtigkeit der anderen Kriterien bewusst. Um den Rahmen eines Forums nicht zu sprengen, habe ich mich erstmal nur auf das Thema Ausland bezogen, auch mit der Hoffnung dadurch in Bezug auf das Thema Ausland bestens informiert zu sein, um bei zukünftiger Auswahl eines geigneten Maklers besser dessen "professioniltät/wissen/..." beurteilen zu können

############################################
Inzwischen habe ich noch einiges herrausgefunden. Im Prinzip scheinen folgende VS/Tarife grundsätzlich eine bessere Weltgeltung zu haben.

Axa Vital (anschienend auch El und Vision, aber bestimmt eingeschränkt)
DR Comfort
Hallesche NK (KS anscheinend auch)
Mannheimer Purisma
Münchener Verein Royal (Advance + Classic anscheinend auch)
RuV Agil prem



Ofmals finden sich allerdings teils schwer zu bewertende Aussagen in den Bedingungen, wie z. B. das Medikamente über eine Apotheke bezogen werden müssen. Wie sind solche Regelungen im Ausland zu verstehen ...

Ebenso frage ich mich was in Tarifen passiert, die verlangen das Hilfsmittel üder den Versicher bezogen werden müssen ...

Was passiert in Tarifen mit Primärazt-prinzip. Je nach Auffassung gibt es mit sicherheit Länder in denen Ärzte nicht den Anforderungen des "reinen Hausarztes" entsprechen. Z. B. in einer Kleinstadt, wo es nur einen Arzt gibt der aber auch Orthopäde ist ...

Auch findet sich zwar oft die Verpflichtung auf eine Vereinbarung zur Fortführung seitens des Versicheres, allerdings wird diese dann manchmal zeitlich begrenzt, wass meiner Ansicht nach dem Versicher das Recht gibt, bei der nächsten Verlängerung einen noch höheren Auslandszuschlag anzusetzen ... Effektive hat er damit die Möglichkeit, durch sehr hohe Zuschläge, den Versicherten quasi zum Kündigen des Vertrages zu treiben. Gibe es da Erfahrungswerte wie solche Verinbarung i.d.R aussehen?

Viele der Tarife haben auch eine ungedecklte %-tuale SB bei Hilfs/Heil-mitteln, was ja im Ausland evtl noch höhere Kosten/Risiken bedeuten kann als in Deutschland ...

Und was passiert bei Tarifen die eine Preisliste für Hilfs/Heilmittel haben, wird diese auch im Ausland 1 zu 1 angewendet

Grundsätzlich finde ich es wichtig das man beim Wegzug ins Ausland relativ spontan aus einem "einfacheren" Tarif in einen mit voller Weltgeltung wechseln kann (ohne bis zum nächsten termin zu warten, der dann je nach tarif durchaus ein paar jahre in der Zukunft liegen kann). In dieser Hinsicht scheinen der DR und die Mannheimer sehr flexibel, wobei der Mannheiemr ja anscheinend einen Wohnsitz im EWR verlangt, DR?)

Zu guter letzt muss ja auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass man im Ausland evtl über einen potentiellen Arbeitgeber in einer Gruppenversicherung versichert werden kann (evtl muss), was ja evtl (wenn mann maches zusätzlich privat absichert) bei ähnlicher Leistung günstiger sein könnte als eine deutsche PKV mit Auslandszuschlägen (von denen mann ja erstmal nicht weiß wie hoch diese sind) ... Hat da jemand Erfahrung?

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 11.01.2011, 14:54

Hallo Joe,

Sie schrieben (unter anderem):
Außerdem bin ich mir über die Wichtigkeit der anderen Kriterien bewusst.
Aus der Erfahrung von tausenden Gesprächen kann ich sagen, dass Sie da in einem SEHR kleinen illustren Kreis wären - nehme das aber mal so zur Kenntnis.

Hallesche NK (KS anscheinend auch)
...zählen beide nicht dazu (lediglich EWR+Schweiz) - außerdem fehlt noch einer, der teilweise die Kriterien erfüllt (das wid DKV-Service-Center erfreuen!). Auch einige der aufgezählten haben in Teilbereichen "Ausland" Einschränkungen.

Ebenso frage ich mich was in Tarifen passiert, die verlangen das Hilfsmittel üder den Versicher bezogen werden müssen
Wenn das die einzige Einschränkung ist (Vorsicht! - das Thema Hilfsmittel ist komplexer), dann dürfte das unproblematisch und sogar kostenvernünftig sein.

Was passiert in Tarifen mit Primärazt-prinzip.
...sollten Sie m.E. nicht wählen, wenn längerer Auslandaufenthalt angesagt ist.

..dem Versicher das Recht gibt, bei der nächsten Verlängerung einen noch höheren Auslandszuschlag anzusetzen
Irgendeinen Tod werden Sie sterben müssen. Sie können nicht allumfassende Geltung verlangen und dem Versicherer die Möglichkeit zur Nachkalkulation versagen.

Und was passiert bei Tarifen die eine Preisliste für Hilfs/Heilmittel haben, wird diese auch im Ausland 1 zu 1 angewendet
Das muss im Zusammenhang mit den übrigen "Auslandsbedingungen" betrachtet werden (siehe Ihren Eingangsthread)

...wobei der Mannheiemr ja anscheinend einen Wohnsitz im EWR verlangt, DR?
Mannheimer: Wohnsitz - auch Zweitwohnsitz! DR außer der Vorversicherungszeit keine Einschränkung.

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich. Mein Tipp: Suchen Sie sich dafür einen auf PKV spezialisierten (unabhängigen) Makler.

Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 11.01.2011, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.

Thomas Schösser
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 145
Registriert: 28.03.2009, 08:25
Wohnort: Manching (nahe Ingolstadt)
Kontaktdaten:

Beitragvon Thomas Schösser » 11.01.2011, 18:53

Das Thema der sogenannten Weltgeltung in der PKV ist wie die Kollegen bereits erwähnten extrem umfangreich und für ein Forum meiner Meinung nach zuviel Stoff.

Ein kurzer Tipp für den Fragesteller: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Makler, welcher sich mit dem Thema auskennt und vor allem auf Ihre persönlichen Bedürfnisse an den Schutz im Ausland eingeht und aus dem Markt einen geeigneten Versicherungsschutz für Sie ausfindig macht.

Wie bereits erwähnt gibt es viele Bedingungsdetails wie z.B. diverse Fristen, Geltungsbereichsdefinition, Eingrenzungen in der Höhe der Erstattungen, Relativierung der Unangemessenheitsklausel, Grundsätzliche Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Schutzes und noch vieles mehr, zu beachten.


Einige Vorarbeit haben Sie ja schon geleistet...vollständig kann man das Thema in einem Forum allerdings nicht behandeln...es sei denn wir schreiben hier ein kleines Fachbuch...

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 12.01.2011, 13:48

Hallo Joe,

ich würde Ihnen zu dem als erstes angzeigten Versicherungsunternehmen einen anderen Tarif empfehlen.

Darf leider in diesem Forum nicht schreiben welchen ich meine.

Gruß Schlappi


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 58 Gäste