Priv. KV, Tarifwechsel, Risikozuschlag

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frank123
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Priv. KV, Tarifwechsel, Risikozuschlag

Beitragvon frank123 » 26.01.2011, 22:58

Fallbeispiel:

Jemand ist seit 1987 privat krankenvollversichert. Der Vertrag beinhaltete für den ambulanten Bereich eine Selbstbeteiligung von 400,--€ pro Jahr.
Als nun der Versicherte vor 2 Jahren in Rente ging, musste er aus finanziellen Gründen den Volltarif in einen Standardtarif umstellen lassen. Das bedeutet nun für den Versicherer, dass er keine überhöhten Leistungen, wie das übliche Mehrfache der Gebührenordnung, mehr bezahlen muss. Der Versicherte ist nun wie ein üblicher Ersatzkasssen-Versicherter gestellt.

Zum Tarifwechsel in den Standardtarif verlangte der Versicherer die Akzeptanz eines Risikozuschlages, mit der Begründung, dass wegen zwei Diagnosen (ohne weitere Behandlung) aus dem Jahr 2002 der Zuschlag notwendig sei. Der Einwand des Versicherten, dass seit 2002 keine Medikamentierung bzw. weitere Behandlung erfolgt sei, da sich eine Diagnose als falsch herausstellte und die zweite nicht behandelt werden musste, da die Beschwerden von selbst verschwanden, lässt man nicht gelten. Das man mittlerweile seine Rückstellungen mitnehmen kann, ist dem Versicherten bekannt. Dadurch steht ggf. einem Versichererwechsel nichts entgegen.

Kann mir jemand sagen, ob das Verhalten des Versicherers korrekt ist?

Herzlichen Dank vorab und
freundlichst gegrüßt
frank123

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