Provisionen bei Abschluss der PKV
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Provisionen bei Abschluss der PKV
Liebes Forum.
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob die Provisionen, die an
Berater gezahlt werden mit einem Risikozuschlag steigen.
Kurz: Bekommt der Berater eine höhere Privision, weil der Vetrag nur mit einem Risikozuschlag abgeschlossen werden konnte ?
Kann mir hierzu jemand Auskunft geben ?
ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob die Provisionen, die an
Berater gezahlt werden mit einem Risikozuschlag steigen.
Kurz: Bekommt der Berater eine höhere Privision, weil der Vetrag nur mit einem Risikozuschlag abgeschlossen werden konnte ?
Kann mir hierzu jemand Auskunft geben ?
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DKV-Service-Center hat geschrieben:@mm der Berater macht den Zuschlag nicht, entweder entscheidet der Gesellschaftsarzt über einen Zuschlag oder ein Computerprogramm.
Gruß
Sind Risikozuschläge denn grundsätzlich verhandelbar ?
Oder ist da garnichts zu machen ?
Ich habe das Gefühl man versucht mich mit dem RZ abzuzocken, da ich einen ziemlich hohen RZ aufgrund einer Diagnose habe, die allerdings überaus oft vorkommt und volkommen beschwerde- und behandlungsfrei ist.
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Doreen hat geschrieben:Hallo,
also mal ehrlich, jeder Makler bzw. Berater ist glücklich, wenn er seine Kunden ohne jegliche RZ versichern kann. Zudem haben die Vermittler keinerlei Einfluss auf die Risikobeurteilug der Gesellschaften.
Keinerlei Einfluss ? Das mag bei Ihnen so sein.
Es gibt immer Möglichkeiten grenzwertige Diagnosen mit geringeren Zuschlägen zu versichern. Das mag bei Aktuarmed nicht mehr so funktionieren, aber auch da kann der Risikoprüfer mit den ICD Schlüsseln spielen.
Gruß
Philipp
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Hallo Doreen,
Ihre Antwort suggeriert, ich würde vorsätzlich Angaben schönen. Dem ist nicht so.
Nein der Versicherer entscheidet nicht, der Sachbearbeiter. Wenn für Diagnose X nach 2 Jahren Beschwerdefreiheit kein Zuschlag genommen wird, und vorher bspw. 30 € dann kann bei einem guten Kontakt zum Risikoprüfer und einer schlüssigen Argumentation je nach Bestandsgröße auch der RZ bei einem Jahr Beschwerdefreiheit nicht verlangt werden. Da macht es oftmals schon einen Unterschied wer anfragt.
Gruß
Philipp
Ihre Antwort suggeriert, ich würde vorsätzlich Angaben schönen. Dem ist nicht so.
Nein der Versicherer entscheidet nicht, der Sachbearbeiter. Wenn für Diagnose X nach 2 Jahren Beschwerdefreiheit kein Zuschlag genommen wird, und vorher bspw. 30 € dann kann bei einem guten Kontakt zum Risikoprüfer und einer schlüssigen Argumentation je nach Bestandsgröße auch der RZ bei einem Jahr Beschwerdefreiheit nicht verlangt werden. Da macht es oftmals schon einen Unterschied wer anfragt.
Gruß
Philipp
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