Hallo
ich bin 48 Jahre und leider seit einigen Jahren nicht krankenversichert. Nun habe ich folgendes Problem.
Zum 01.03.2011 habe ich eine Festanstellung. Das Gehalt liegt über der entsprechenden gesetzl. Grenze zur PKV.
Welche Gesellschaft kann mich nun kurzfristig aufnehmen? Problem ist aber folgendes: Ich bin und werde im Ausland (Seefahrt) arbeiten und kann nicht in Deutschland Ärzte besuchen und / oder andere Dinge vorort erledigen.
Danke
PKV/GKV ohne Vorversicherung und ärztliche Untersuchung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
es tut mir leid das sagen zu müssen, aber da haben Sie wohl wirklich ein ernsthaftes Problem. Zum einen sind Sie im ersten Jahr Ihres neuen Angestelltenverhältnisses pflichtversichert in der GKV, ohne wenn und aber. Erst wenn Sie ein vollständiges Jahr über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen, haben Sie die Möglichkeit sich privat zu versichern.
Hinzu kommt jetzt noch der Umstand, dass Beiträge für die "nichtversicherte" Zeit bei der GKV nachzuzahlen sind. Sobald Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, kommt die fehlende Krankenversicherung der letzten 2 Jahre ans Tageslicht. Wir haben seit dem 01.01.2009 alle die Pflicht zur Krankenversicherung, wer keine nachweisen kann macht sich strafbar und das wird auch dementsprechend geahndet.
Selbst wenn Sie sofort in die PKV eintreten könnten, wird bei 99% der Gesellschaften ein sogenannter "Strafbeitrag" gefordert, was vom Gesetz her völlig legitim ist.
es tut mir leid das sagen zu müssen, aber da haben Sie wohl wirklich ein ernsthaftes Problem. Zum einen sind Sie im ersten Jahr Ihres neuen Angestelltenverhältnisses pflichtversichert in der GKV, ohne wenn und aber. Erst wenn Sie ein vollständiges Jahr über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen, haben Sie die Möglichkeit sich privat zu versichern.
Hinzu kommt jetzt noch der Umstand, dass Beiträge für die "nichtversicherte" Zeit bei der GKV nachzuzahlen sind. Sobald Ihr Arbeitgeber Sie anmeldet, kommt die fehlende Krankenversicherung der letzten 2 Jahre ans Tageslicht. Wir haben seit dem 01.01.2009 alle die Pflicht zur Krankenversicherung, wer keine nachweisen kann macht sich strafbar und das wird auch dementsprechend geahndet.
Selbst wenn Sie sofort in die PKV eintreten könnten, wird bei 99% der Gesellschaften ein sogenannter "Strafbeitrag" gefordert, was vom Gesetz her völlig legitim ist.
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Cassiesmann schrieb (unter anderem)
Auf ihrer Homepage nennt sich Doreen Mitglied eines Teams von "Spezialmaklern für Private Krankenversicherung" - und schon beim kleinen Einmal-Eins tauchen die ersten Rechenfehler auf!
Und schon wieder werden Verbraucher in die Irre geführt.
P.S.: Na ja, die beiden Referenzen, die sie anführt sind ja wohl die Programmierer der Homepage, wenn ich es recht interpretiere
Ich kann immer nicht verstehen, wie jemand, der (die) sich gerade hier angemeldet hat, sich als erstes mal mit den Kollegen anlegt und mit Falschaussagen "glänzt".ich hoffte Sie äußern sich nicht mehr dazu, besser wäre es jedenfalls gewesen.
Auf ihrer Homepage nennt sich Doreen Mitglied eines Teams von "Spezialmaklern für Private Krankenversicherung" - und schon beim kleinen Einmal-Eins tauchen die ersten Rechenfehler auf!
Und schon wieder werden Verbraucher in die Irre geführt.
P.S.: Na ja, die beiden Referenzen, die sie anführt sind ja wohl die Programmierer der Homepage, wenn ich es recht interpretiere
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Also ich habe nichts dagegen, dass jemand für seine Tätigkeit Geld erhält - das ist in unserem Wirtschaftssystem doch so üblich, oder?Spezialmakler für Versicherungen welche was einbringen
Mich stört, dass jemand mit dem Ausdruck "Spezial-..." suggeriert, er (sie) hätte auch "spezielle" Kenntnisse auf einem Gebiet.
O.K. - wenn man die hier offerierten Kenntnisse als "speziell" bezeichnet ...
Ich nenne mich ebenfalls "Spezialmakler für Private Krankenversicherung" und verstehe etwas Anderes darunter.
Freundliche Grüße
RG
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