Wechsel BestMed

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Wechsler
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Wechsel BestMed

Beitragvon Wechsler » 09.02.2011, 09:50

Liebes Forum,

vor meiner Frage vielleicht erstmal kurz die Rahmendaten:

Bin knapp über 40 Jahre alt, seit knapp über 10 Jahren in der PKV und Angestellter; ich war früher bei der Victoria mit dem Modultarif AN, SB2+3 und ZB100….wie bekannt wurde die Victoria ja von der DKV übernommen und wie hier im Forum ebenfalls bekannt gab es letzter Zeit schon ziemlich üble Tariferhöhungen bei diesem Modultarif.

Daher habe ich einen Wechsel in den (günstigern) BestMed BM4 beantragt --- und auch ganz brav und sorgfältig alle Gesundheitsfragen zur Risikoprüfung beantwortet; die Fragen bezogen sich hier auf die letzten 5 Jahre. Nun kam die Antwort der DKV:

Die gute Nachricht…ich darf wechseln…..die schlechte ….nur mit Risikozuschlag….

Daher nun meine Fragen

1)
Ein Teil des Risikozuschlages wurde auf Basis einer Rechnung begründet, die ich im Jahr 2003 eingereicht habe und die ein erhöhtes (potentielles) Gesundheitsrisiko ausweist; Behandlungen oder ähnliches mussten im Anschluß aber nicht erfolgen und (zum Glück) habe ich auch keinerlei Beschwerden oder musste seit dem daraufhin behandelt werden noch wurden seit dieser Rechnung irgendwelche Untersuchungen durchgeführt….

Um den Sachverhalt nochmals ganz klar zu stellen: 2003 wurde eine potentielle Gesundheitsgefahr entdeckt….es sind aber keine weiteren Untersuchungen angeraten oder gemäß Arzt notwendig…auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind nicht notwendig.

Was ich nicht verstehe….die Gesundheitsfragen beim Antrag beziehen sich auf die letzten 5 Jahre…d.h. als „Neukunde“ wäre mir für diese „alte“ Sache kein Risikozuschlag berechnet worden….jetzt aber schon? Ist das rechtlich zulässig???

2)
Ein anderer Teil des Risikozuschlags bezieht sich auf eine aktuelle Behandlung – soweit auch für mich verständlich.

Nun bin ich davon ausgegangen, dass bei einem Tarifwechsel mein Gesundheitszustand bei „erstmaligen“ Eintritt in die PKV angezogen wird und der Risikozuschlag nur auf die Mehrleistungen erhoben werden kann.

Dementsprechend habe ich den Hinweis aus dem Forum aufgenommen und nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Mehrleistungen zu meinem jetzigen Tarif gefragt….Antwort war: Das kann man im BestMed als Kompakttarif so nicht machen, da wird ganzheitlich kalkuliert….man kann höchstens bestimmte Krankheiten komplett ausschließen (wo mir aber von abgeraten wurde – gibt auch den einen bis anderen guten Berater)….und grundsätzlich hat der BestMed in einigen Bereichen eine Mehrleistung (ist mir auch bewusst – dafür in anderen Bereichen auch heftige Minderleistungen)…

Der gesamte Risikozuschlag würde knapp 15% betragen….gegenüber meinem alten Tarif könnte ich im Monat trotzdem ca. 100 EUR sparen….da ich für meine Kinder auch noch Beiträge zahlen muß, wäre das sogar eine „Effektiveinsparung“ (max. AG-Zuschluß ist erreicht).

Nun ist es so, dass 100 EUR mehr im Monat ganz nett sind – aber nun auch nicht der „ganz große Wurf“….gegenüber dem BestMed habe ich ja aktuell auch entscheidende Mehrleistungen…wie z.B. keine SB beim Zahnarzt, keine Beschränkung bei Brillengläsern u.ä….laut Aussage der DKV soll der BestMed aber besonders beitragsstabil sein…

Mein Berater meint, ist sollte das Angebot annehmen, weil ich später vielleicht gar nicht mehr in den BestMed wechseln könnte…

Daher meine Fragen:
1) Ist die Kalkulation des Risikozuschlages so rechtlich zulässig?
2) Wie ist Meinung der Experten – wechseln oder im „alten“ Tarif

bleiben (habe was das Thema wechseln angeht keine Erfahrung – wäre das erste Mal)?

Schöne Grüße aus dem Süden und vielen Dank Euch allen im Voraus,

Karsten

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 09.02.2011, 14:57

Hallo Wechsler,
Ihre erste Frage ist schwer zu beantworten, da man sich hier im Interpretationsstreit mit den verweigernden Versicherern befindet. Grundsätzlich entspricht ein Risikozuschlag den gesetzlichen Vorgaben. Aber - mein Tipp: beharren Sie mit Bezug auf §204 VVG darauf, dasss Ihnen die DKV die Mehrleistungen detailliert aufschlüsselt. Wenn Sie dies erhalten, haben Sie die Alternative, dies Mehrleistungen vom Versicherungsschutz ausnehmen zu lassen. Das möchte man bei den Versicherern ungern - deshalb winden sich einige so.

Hier der maßgebliche Text des §204 VVG:
...soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;

Ihre zweite Frage kann hier niemand beantworten, ohne Details zu kennen - die werden und sollen Sie hier auch nicht ausbreiten. Da muss Ihnen Ihr Berater und Ihr eigenes Urteilsvermögen helfen.

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Rechtsberatung oder Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer. Das ist ohne ausführliche Beratung auch nicht möglich.

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.02.2011, 19:09

Hallo DKV Kunde ich würde das Angebot mit RZ nicht annehmen. (Sorry DKV)

Ein RZ welcher auf eine Rechnung von 2003 beruht liegt nicht im Abfragezeitraum.
Ansonsten ( wenn auch ungern ) schließe ich mich der Meinung vom Vorredner an. Unbedingt den 204
ins Spiel bringen.

Gruß

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 09.02.2011, 19:41

@DKV-Service-Center
Ein RZ welcher auf eine Rechnung von 2003 beruht liegt nicht im Abfragezeitraum.
Bei der Risikoprüfung zu BM wird das aber leider regelmäßig mit berücksichtigt.
...( wenn auch ungern ) ...
Also ich schließe mich immer gern richtigen Aussagen an. :)
Gruß
RG

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 09.02.2011, 21:02

1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt;



Die Frage: Reden wir hier von gleichartig ? Das würde ich fast verneinen !
Unter Umständen kann ein Wechsel auch ganz abgelehnt werden. Was gleichartig ist, ist Definitionssache.

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 10.02.2011, 00:17

Die Frage ist doch, wer den Beweis führen muss. Ohne jetzt einen Kommentar zu prüfen:

soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind .(..), kann der Versicherer für die Mehrleistung (...) verlangen.

Ich entnehme dem Gesetz, dass der Versicherer den Beweis führen muss, dass es sich um höhere oder umfassendere Leistungen handelt.

Davon ganz abgesehen: Das Gesetz bestimmt doch ganz klar und deutlich:

(...) kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz (...) annimmt.

Da gibt es doch keinen Grund darüber zu diskutieren, ob das für einen Kompakttarif gilt oder nicht. So ein unsinniges Argument vom Versicherer. :evil:

Ich würde die Umstellung fordern. Wenn der Versicherer für Mehrleistungen einen Ausschluß oder einen RZ fordert, soll er erstmal begründen, wo die Mehrleistungen zu erkennen sind.

La Schef
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Beitragvon La Schef » 14.02.2011, 08:50

Ich seh das mit dem Behandlungszeitraum ein wenig anders. In Frage 9 heißt es: "besteht ein körperlicher/organischer Fehler, ein chronisches Leiden....usw". Hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.

Und nun definier mir mal jemand "körperlicher/organischer Fehler".

Kann man hier vielleicht auch einmal Ergebnisse posten zum §204 VVG. Wär doch mal interessant, wie die einzelnen Gesellschaften reagieren oder notfalls auch die Rechtssprecher.

JarvisCocker
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Beitragvon JarvisCocker » 14.02.2011, 10:02

memo an mich :
bei Abschluss einer PKV unbedingt Rechtschutz-Versicherung mitabschließen

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 14.02.2011, 13:57

Hallo Wechsler,

es besteht doch auch die Möglichkeit, dass in etwa einem Jahr der Tarif BestMed BM4 eine Erhöhung von ca. 20 % bekommt. Und was machen Sie dann ?

Kein Versicherungsunternehmen lebt vom Draufzahlen. Also ich würde nicht so schnell in einen anderen Tarif wechseln. Ähnliche Erfahrungen habe ich in den letzten Jahren bei mehreren Versicherungsunternehmen gemacht.

Beste Grüße!

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Beitragvon PKVLaie » 14.02.2011, 16:42

JarvisCocker hat geschrieben:memo an mich :
bei Abschluss einer PKV unbedingt Rechtschutz-Versicherung mitabschließen


Bitte vorher die Rechtsschutz-Versicherung abschließen.
Oder sehr genau überlegen, bei welchem Versicherer, Stichwort: Urereignis!

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Beitragvon La Schef » 14.02.2011, 19:33

Schlappi, guter Ansatz für die Versichertengemeinschaft, für den einzelnen Betroffenen jedoch ohne Wert. Die Modultarife der (damals noch) Victoria sind einigermaßen aus dem Ruder gelaufen - daher kann ich die Haltung vom Wechsler gut verstehen.

Luma
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Beitragvon Luma » 15.02.2011, 13:24

Kann man hier vielleicht auch einmal Ergebnisse posten zum §204 VVG. Wär doch mal interessant, wie die einzelnen Gesellschaften reagieren oder notfalls auch die Rechtssprecher.

Interessante Frage! Noch keine Antwort bekommen?

La Schef
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Beitragvon La Schef » 15.02.2011, 16:53

Nein - Urteile wird es vielleicht noch nicht geben und Erfahrungen will vielleicht niemand mitteilen. Schade!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 15.02.2011, 20:22

Bei einem Tarifwechsel, entstehen 2 Neue Baustellen. Beide Tarife werden geschwächt, der Alte Tarif dadurch das Personen abwandern, der Neue Tarif dadurch das zu wenig Neues Geld reinkommt man spricht vom Entmischen.
Gruß

Wechsler
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Angebot DKV

Beitragvon Wechsler » 15.02.2011, 21:32

Erst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und Meinungen.

Habe nun das Angebot auch "schriftlich" vorliegen - dauert wohl immer etwas. Der Risikozuschlag ist extra aufgeführt....eine "aktuelle" Diagnose wird in dem Angeot aber extra ausgeschlossen...

Original Text:

--------

Leistungsbegrenzung - Alterstattung.

Vom Versicherungschutz ausgeschlossen sind:

Behandlung "Meiner aktuellen Diagnose" sowie deren Ursachen und Folgen.
Leistungen für diesen Krankheitskomplex werden nach dem/den bisher versicherten Tarifen AN, SB2+SB3 erbracht.

---------

Ich verstehe das so....alles ist gemäß BM4 versichert..."nur" was die aktuelle Diagnose angeht wird gemäß des alten Tarifes erstattet?

Das würde zumindest für mich Sinn ergeben - aber was heißt in diesem Zusammhang aber dann der Passus "Leistungsbegrenzung - Alterstattung"?

Warum kann die DKV auf einmal hier eine genaue Abgrenzung der Diagnose und Ausschluß der Mehrleistungen nun doch darstellen?

Schöne Grüße


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