Entgeltzahlung vs Krankentagegeld

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Slevin
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Entgeltzahlung vs Krankentagegeld

Beitragvon Slevin » 25.02.2011, 10:26

Hallo,

bin im Moment ein wenig ratlos.

Mein Arbeitgeber übernimmt ja während der Karenzzeit (42 Tage) die Entgeltfortzahlung. Ist es dann so, dass die PKV danach "nur" noch das Krankentagegeld zu zahlen hat oder wird zusätzlich das Entgelt von der PKV weitergeführt? Irgendwie hab ich was von Zahlungen in Höhe von 70% vom letzten Bruttogehalt im Hinterkopf.

Ich war bisher (glücklicherweise) noch nie länger als ein paar Tage krank und bin doch etwas überfragt.

Danke für die Hilfe
Slevin

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.02.2011, 10:55

Hall Slevin,
die PKV zahlt bei der Krankentagegeld-Versicherung exakt den Betrag, den Sie abgesichert haben.

Es gibt allerdings - je nach Anbieter verschiedene - Obergrenzen, die Sie nicht überschreiten dürfen. Manche versichern maximal das "durchschnittliche Nettoeinkommen", manche bis "80% des Bruttoeinkommens (inkl . Sonderzahlungen)", bei manchen kann der Arbeitgeberzuschuss zur PKV mitversichert werden, bei manchen auch noch die Beitrage zur Sozialversicherung.

Außerdem gibt es noch diverse andere wichtige Punkte in den Bedingungen für das Krankentagegeld - so z.B. die Modalitäten bei Erhöhung des Netto-Einkommens (Nachversicherung möglich mit oder ohne Risikoprüfung, Wartezeiten, Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht etc. etc.) um nur wenige von ca. 70 - teilweise sehr wichtigen - Kriterien für die Entscheidung über das "richtige" (besser "passende") Vertragswerk zu nennen (und hier beispielhaft nur solche Kriterien, die die versicherbare Höhe betreffen).

Da man das Krankentagegeld nicht zwingend beim selben Versicherer abschließen muss wie die PKV, macht es unter Umständen sogar Sinn, diese Bedingungen genau zu prüfen und zu entscheiden, ob man den passenden Tarif gewählt hat.

Wir stellen bei unseren Beratungen immer wieder fest, dass über die Bedingungen der Krankentagegeld-Versicherung noch mehr Unklarheiten herrschen, als dies schon bei der PKV der Fall ist (und dort herrscht bekanntlich zu vielen wichtigen Details größtenteils Unwissenheit). Auch die versicherte Höhe vereinbaren die meisten zu niedrig. Oft herrscht die Meinung, dass man ja im Krankheitsfalle weniger Geld brauche, als im gesunden Zustand (keine Bezinkosten, man geht nicht aus ...).

Die Kosten für die volle PKV und die Rentenversicherungsbeiträge werden häufig vergessen, genau wie die Tatsache, dass ja auch Rücklagen / Sparvorgänge etc. weiterlaufen müssen.

Nicht zuletzt gehört in diesen Themenkomplex die Berufsunfähigkeits-Versicherung, die möglichst gut auf das Krankentagegeld abgestimmt sein sollte. Hierbei gilt es zu bedenken, dass der KT-Versicherer seine Zahlung bei Berufsunfähigkeit beendet (und auch eher möglichst schnell beenden will), während der Berufsunfähigkeits-Versicherer seine Zahlung dann gerade beginnen soll (es herrschen also bei den beiden Versicherern gegenteilige Interessen und auch unterschiedliche Bedingfungen für die Entscheidung "BU - ja oder nein" vor).

Also ein sehr komplexes und oft stiefmütterlich behandeltes Thema.

Freundliche Grüße

Slevin
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Beitragvon Slevin » 25.02.2011, 11:02

Hallo Roland Gutsch,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider hat sie es nicht einfacher gemacht. Ich versuch es noch einmal:

Erhält man nach der Karenzzeit nur das Krankentagegeld oder zusätzlich per Auszahlschein die Entgeltfortzahlung?


Vielen Dank schon mal vorab
Slevin

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 25.02.2011, 11:28

Hallo Slevin,

wenn Ihre vertragliche Lohnfortzahlung 42 Tage beträgt, erhalten Sie ja danach vom Arbeitgeber nichts mehr.

Die PKV zahlt dann ("nur") das vereinbarte Krankentagegeld

Freundliche Grüße


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