PKV als Beamtin mit Epilepsie

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KV
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Beitragvon KV » 08.03.2012, 10:53

DEVK ist auch "grün" und hat ihren Sitz auch in Köln! Also vielleicht da mal probieren ???

Rabeti83
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Beitragvon Rabeti83 » 09.07.2012, 20:39

Hallo zusammen!
Ich hänge auch an dem Problem PKV und Epilepsie:

Ich fange jetzt im September mein STudium "Public Management - Gehobener Verwaltungsdienst" und dann habe ich meines Wissens auch "Beamtenanwärterstatus" und bin ebenfalls B auf Widerruf.

Dass ich von ner PKV nur über die Öffnungsaktion reinkomme, weiß ich schon.

Für mich stellt sich die Frage, wie das mit dem Beitrag für Wahlleistungen (2er Zimmer, Chefarzt) ist. Man konnte wählen, ob man einen Beitrag in Höhe von 22 Euro zahlt, um Beihilfe zu Wahlleistungen zu bekommen.
Der Haken an der Sache ist, dass ich mich jetzt FÜR oder GEGEN diese Wahlleistung entscheiden muss. Ich kann später nicht mehr sagen, jetzt bin ich privat versichert jetzt würde ich gerne den Betrag bezahlen.

Aber nützt es mir überhaupt was, oder zahle ich jetzt 3,5 Jahre jeden Monat 22 Euro, nur damit ich, falls ich eine Beamtenstelle bekomme und falls ich über die Öfnungsaktion tatsächlich in ne PKV komme, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen kann?
Oder gelten die WAhlleistungen für alle Beamten, egal ob gesetzlich oder privat versichert? So wie man ja auch bei Krankenkassen eine Zusatzversicherung für Chefarzt und Doppelzimmer abschließen kann?

Hat jemand eine Ahnung davon oder eigene Erfahrungen?

Viele Grüße,

Rabeti

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.07.2012, 08:27

Hallo Rabeti83

sprechen wir nur über einen Tarif 2 Bett und Wahlarzt oder sprchen wir über einen Beihilfeergänzungstarif.

[quote]Aber nützt es mir überhaupt was,[/quote]

diese Aussage sagt mir, bitte bleiben Sie in der GKV

Sie haben Sich zu wenig/gar nicht mit dem Systemwechsel beschäftigt.

[quote]Oder gelten die WAhlleistungen für alle Beamten, egal ob gesetzlich oder privat versichert? So wie man ja auch bei Krankenkassen eine Zusatzversicherung für Chefarzt und Doppelzimmer abschließen kann?[/quote]

Nein:
Die Wahlleistung, 2 Bett und Wahlarzt ist abhängig , von der Gesellschaft, deren Tarif und ob dieser Tarif an der Öffnungsaktion teilnimmt.
ein anderes Thema ist der Beihilfeergänzungstarif, dieser ist bei der DKV nicht bestandteil der Öffnungsaktion.

Viele Grüße,

R.Maaß

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Beitragvon Rabeti83 » 12.07.2012, 00:01

Hallo R. Maaß,

Danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich beschäftige mich jetzt gerade mal seit 2 Wochen mit dem Thema PKV - und ja ich arbeite mich natürlich erst Stück für Stück vor. Ich muss sagen, es ärgert mich einen solchen Satz wie "diese Aussage sagt mir, bitte bleiben Sie in der GKV" zu hören! Zumal Sie ja bisher kaum was über mich wissen, außer, dass ich offensichtlich Fragen habe und da noch nicht durch blicke. Darum bin ich ja im Forum - um mich zu informieren und das Ganze zu begreifen. Ich will mir da sowas nicht sagen lassen müssen. Soviel zum Persönlichen.

Jetzt zum Inhaltlichen:
Nun habe ich heute noch ein paar Infos gekriegt, die vielleicht andere auch interessieren und die möglicherweise meine Fragen hinfällig machen:

Diese 22,- Euro werden an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (so heißt das in Ba-Wü) oder den kommunalen Versorgungsverband gezahlt.
Beihilfeberechtigte (was ich in dem Fall bin) können dann sogenannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen und zwar die 2-Bett-Zimmer-Wahlleistung und die Chefarzt-Wahlleistung.
Es hat wohl nichts mit einer PKV zu tun, sondern es geht um die Beihilfeberechtigung.

Wer beihilfeberechtigt ist und diese 22,- Euro an den Arbeitgeber zahlt,
kann - egal bei welcher Kasse (PKV oder freiwillig gesetzl. versichert) er ist - vom LBV oder dem kommunalen Versorgungsverband Beihilfe beantragen und bekommt in diesen beiden Bereichen die Kosten zurückerstattet. (hat also nix mit PKV zu tun) Wer die Wahlleistung nicht in Anspruch nimmt, also z.B. sagt: mir ist egal ob ich im 2- oder 3-Bettzimmer schlafe, kann stattdessen Krankenhaustagegeld von 11,- bekommen oder wenn er den auf den Chefarzt verzichtet 14,-. Das ist also ein kleiner tröstlicher Luxus, auch wenn man nicht bei einer PKV versichert ist. Im Übrigen sind Angehörige mit eingeschlossen.

Was ich von Ihrem Posting R. Maaß noch nicht verstehe ist die Aussage "ein anderes Thema ist der Beihilfeergänzungstarif, dieser ist bei der DKV nicht bestandteil der Öffnungsaktion."
ISt das wovon ich spreche der Beihilfeergänzungstarif oder ist das wieder was anderes? Und wenn ja, was hat das mit der Öffnungsaktion der DKV zu tun?

Viele Grüße,

Rabeti83

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.07.2012, 10:11

Hallo Rabeti
persönlich bin ich nie geworden :-) dazu kennen wir uns zu wenig :-) Meine Aussage war provokannt, ok gebe ich zu :-)

Was Sie benötigen ist jedoch eine Beratung und keine Infos. Sie haben nicht vom Beihilfeergänzungstarif gesprochen, sondern von Wahlleistungen.Diese sind in anderen Bundesländern über die Beihilfe abgedeckt, Sie zahlen dafür 22 Euro.
Ein Beihilfeergänzungstarif schließt die Lücken bzw. Abstriche an den Leistungen der Beihilfe für Beamte und andere Personen mit Beihilfeanspruch teilweise oder vollständig. Je nach den geltenden Beihilfevorschriften wählen Beamte zunächst eine Restkostenversicherung über eine private Krankenversicherung. Diese wird prozentual genau auf den Beihilfesatz abgestimmt, so dass der Beamte 100% der von der Beihilfe erstattungsfähigen Kosten erhält.Da die Beihilfe jedoch einige Leistungen nur mit Höchstsätzen bzw. anderen Begrenzungen erstattet, bleiben für privat versicherte Beamte insbesondere beim Zahnersatz und bei Hilfsmitteln für Brille und Kontaktlinsen und Heilpraktikerbehandlungen erhebliche Kosten übrig. Die Beihilfelücken können durch einen Beihilfeergänzungstarif über die private Krankenversicherung geschlossen werden.
MfG R.Maaß

Gybrush_Lucas
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Beitragvon Gybrush_Lucas » 30.06.2015, 22:20

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Franziska,
für Beamte gibt es eine Öffnungsaktion welche bis 6 Monate nach der Verbeamtung gilt, der Zuschlag ist auf 30 % beschränkt.
Sie haben die Möglichkeit in den Basistarif zu gehen welcher auf 50 % des Höchst-Beitrages der gesetzlichen beschränkt ist.
Gruß


Hallo,
ich wollte das Thema nochmal aufgreifen.
Die Eröffnungsaktion gilt doch für die Verbeamtung auf Probe, richtig?
Die Verbeamtung auf Widerruf endet ja und der Betroffene wird als Beamter auf Probe eingestellt.

Ich werde mit Glück nach meiner Ausbildung in 2016 zum Beamten auf Probe ernannt.
Ich war die letzten 8 Jahre als Tarifbeschäftigter tätig.
Ich wurde in 2004 als Polizeibeamter wegen eines Krampfanfalls und daraus resultierender Vollzugsdienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Momentan bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Hat dies alles eine Relevanz, oder zählt einzig meine Einstellung in 2016 bzw. die dann erfolgende Ernennung zum Beamten auf Probe?

Danke und Grüße
Stefan

:?:

Gybrush_Lucas
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Beitragvon Gybrush_Lucas » 09.07.2015, 11:26

Gybrush_Lucas hat geschrieben:
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Franziska,
für Beamte gibt es eine Öffnungsaktion welche bis 6 Monate nach der Verbeamtung gilt, der Zuschlag ist auf 30 % beschränkt.
Sie haben die Möglichkeit in den Basistarif zu gehen welcher auf 50 % des Höchst-Beitrages der gesetzlichen beschränkt ist.
Gruß


Hallo,
ich wollte das Thema nochmal aufgreifen.
Die Eröffnungsaktion gilt doch für die Verbeamtung auf Probe, richtig?
Die Verbeamtung auf Widerruf endet ja und der Betroffene wird als Beamter auf Probe eingestellt.

Ich werde mit Glück nach meiner Ausbildung in 2016 zum Beamten auf Probe ernannt.
Ich war die letzten 8 Jahre als Tarifbeschäftigter tätig.
Ich wurde in 2004 als Polizeibeamter wegen eines Krampfanfalls und daraus resultierender Vollzugsdienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Momentan bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Hat dies alles eine Relevanz, oder zählt einzig meine Einstellung in 2016 bzw. die dann erfolgende Ernennung zum Beamten auf Probe?

Danke und Grüße
Stefan

:?:


Wollte nur nochmal an meine Anfrage erinnern.
Hoffe ich wurde nur übersehen. Würde mich sehr über Hilfe freuen


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