Tarifumstellung ohne Risikozuschlag

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DKV Kunde
Beiträge: 2
Registriert: 17.03.2011, 11:45

Re: aus der Praxis

Beitragvon DKV Kunde » 17.03.2011, 14:02

Marcus hat geschrieben:Hallo,

in der Praxis müssen Sie bei Versicherern die sich nicht nach der Kalkulationsverordung richten und die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ignorieren mit entsprechenden Nachdruck Ihre Sache vertreten. Sie können einerseits klagen und anderseits die BaFin (Referat Q24) Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn informieren.

Mit besten Grüßen aus dem Rheinland


Prima, vielen Dank für den Tip. Das werde ich auf jeden Fall tun, denn es ärgert mich, wie die Vericherer hier geltendes Recht ignorieren und darauf hoffen, dass sich keiner zu Klagen traut.

PKVLaie
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 76
Registriert: 19.01.2010, 15:20

Tarifumstellung

Beitragvon PKVLaie » 18.03.2011, 01:22

Was mich, das habe ich vielleicht nicht deutlich genug klar gemacht, primär interessiert ist die Handhabung in der Praxis.
Hier posten ja viel Makler bzw. Vermittler, die hatten doch sicher schon häufiger den Fall, daß einer ihrer Kunden einen Tarifwechsel mit Gesundheitsprüfung durchführen wollte.
Wie hat sich die PKV da konkret verhalten? Wurde der Risikozuschlag nur auf die Mehrleistungen bezogen und war - bei leistungsmäßig halbwegs vergleichbaren Tarifen - entsprechend minimal, oder haben die Versicherer hier versucht, die Kunden zu übervorteilen?

In einem anderen Forum lese ich folgenden Kundenbericht:

"Hallo zusammen,

auch ich (m/46)möchte einen Tarifwechsel nach 204 VVG vornehmen. Hier meine Frage:

Ich bin jetzt im alten DKV/Victoria-Tarif AB05/ZB100/SB2+SB3, mein Zieltarif ist DKV BestMed4-2. Mein Beitrag würde von 460 Euro auf 291 Euro sinken. Beim Wechsel würde ich einige Verbesserungen und einige Verschlechterungen bekomme.

Ich bin völlig gesund, sehr sportlich, hatte aber in 2006 einmal 2 Psychotherapiesitzungen, da ich unter der Trennung von meiner Partnerin litt. Nur Gespräche, keine Pharmaka, keine bleibenden Schäden. Dies habe ich auch angegeben.

Nun will die DKV einen Risikozuschlag von 77% (!) für den Wechsel haben. "


Das legt den Verdacht nahe, daß zumindest die DKV sich hier nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, denn der Risikozuschlag für einen Neukunden müßte utopisch hoch sein, damit sich 77 % nur aufgrund der Mehrleistungen für einen Tarifwechsler errechnen.
Wie sind hier die Erfahrungen mit anderen Versicherern?

PKV Tarifwechsel
Beiträge: 1
Registriert: 18.03.2011, 14:42
Kontaktdaten:

Beitragvon PKV Tarifwechsel » 18.03.2011, 14:57

Hallo PKVLaie,

ich glaube es gibt noch nicht genug Praxisfälle um hier wirklich aussagekräfte Meinungen zu erreichen. Solange gibt es dieses Thema ja nun auch noch nicht.

Es gibt einige Versicherer die es besonders schwer machen einen Tarifwechsel "einfach" durchzuführen. In diesem Zusammenhang gibt es sicherlich auch kompakte Risikozuschläge. Wichtig ist auf das Recht zu bestehen und sich damit auszukennen, dann gibt die Versicherung i.d.R. auch schneller nach.

Marcus
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2011, 12:48
Wohnort: Ratingen
Kontaktdaten:

Gemeinschaft macht stark

Beitragvon Marcus » 22.03.2011, 08:11

Hallo Zusammen,

wenn scheinbar mehrere Forenmitglieder das gleiche Problem bei einer Gesellschaft mit grünem Logo aus Köln haben, möchte ich diesen empfehlen sich gemeinsam hiergegen zu wehren. Eine Beschwerde bei der BaFin mit mehreren Unterzeichnern wird mehr Wirkung zeigen, als wenn jeder einzeln versucht für sich eine individuelle Lösung zu finden. Eine Solidargemeinschaft und Interessenverbund kann hier eher und schneller zielführend sein.

Mit besten Grüßen aus dem Rheinland

gastSTGT
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 05.04.2011, 21:37

Beitragvon gastSTGT » 05.04.2011, 22:00

Hallo zusammen,
ich habe bereits bei anderem Thema in diesem Forum geschrieben, dass mein Tarifwechsel bei DKV auf BM5 problemlos gelaufen ist (es liegen aber auch keine gravierende Erkrankungen vor). Bei meinem Mann aber nicht: wird RZ in Höhe von ca. 25% verlangt bzw. Leistungsausschluß angeboten , ohne die entspr. Diaagnosen einzeln aufzuführen. Aber daran arbeite ich noch und bin sicher, dass man hier eine für mich zufriedenstellende Lösung findet.

LG

maxwell
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 27.12.2007, 16:03

Beitragvon maxwell » 06.04.2011, 18:47

Der Leistungsauschluss wird ja wohl nur für die Mehrleistungen im neuen Tarif gefordert, oder?

gastSTGT
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 05.04.2011, 21:37

Beitragvon gastSTGT » 07.04.2011, 20:54

ja, das stimmt. Leistungsausschluß nur für mehrleistung

Marcus
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2011, 12:48
Wohnort: Ratingen
Kontaktdaten:

Umstellung in M-Top in Best Med

Beitragvon Marcus » 18.04.2011, 13:20

Hallo Zusammen,

eine Tarifumstellung von AM0, ZM3, SM6 in den Tarif Best Med Premium 5/0 ist an sich erschwernissneutral möglich.

Mit besten Grüßen aus dem Rheinland

M.

Roland Gutsch
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 486
Registriert: 15.03.2010, 12:40
Kontaktdaten:

Beitragvon Roland Gutsch » 18.04.2011, 21:56

eine Tarifumstellung von AM0, ZM3, SM6 in den Tarif Best Med Premium 5/0 ist an sich erschwernissneutral möglich.

Das widerspricht der Praxis der DKV. Woher haben Sie Ihre Info?

Doreen
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 6
Registriert: 19.04.2011, 18:04
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Doreen » 19.04.2011, 18:31

Hallo, da dieser Tarif kein vereinfachtes Wechselrecht beinhaltet, wird hier, wie bei jedem anderen Wechsel, der RZ erhoben. Das sollte aus den AVB entnommen werden können. Psychotherapeutische Behandlungen in den letzten 5-10 Jahren sind fast immer mit Ablehnungen verbunden.

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 19.04.2011, 19:36

Hallo Doreen,

schonmal was vom §204 VVG gehört ?
Mir sind ENU's von den Modulen in Bestmed 5 bekannt.
Die Mehrleistung ist hier in jedem Fall der geringere SB (wenn es denn so ist)
Mir sind aber auch Fälle bekannt wo die DKV Schwierigkeiten macht.
Da könnte man Mehrlseitungen aber konkret ausschließen.

Gruß
Philipp

Marcus
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2011, 12:48
Wohnort: Ratingen
Kontaktdaten:

Beitragvon Marcus » 19.04.2011, 20:05

Hallo Zusammen,

auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier wiederhole:-)

Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu § 204 VVG Tarifwechsel

Zusammenfassend heißt es, der PKV-Kunde kann „ ...vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt…§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG regelt abschließend die Erhebung von Zuschlägen im Fall eines Tarifwechsels und stellt keine Rechtsgrundlage für einen Sonderzuschlag…dar… Eine Belastung der wechselwilligen Versicherungsnehmer mit weiteren an den Tarifwechsel anknüpfenden Zuschlägen sieht § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG nicht vor… Keine der genannten Vorschriften gestattet die Erhebung eines Zuschlags, der an einen Wechsel aus dem Herkunftstarif anknüpft. Dies gilt unabhängig davon, ob die Prämie im Herkunftstarif im Gegensatz zur Prämie im neuen Tarif auf der Grundlage eines wesentlich breiter angelegten Basisrisikos kalkuliert worden ist oder nicht… Vielmehr sind die Folgen eines zulässigen Tarifwechsels vom Aktuar (vgl. § 11a VAG) bereits bei der Prämienkalkulation des neuen Tarifs zu berücksichtigen und mit ausreichenden Sicherheiten zu versehen (§ 2 Abs. 3 KalV)… Hat der Versicherer den Gesundheitszustand nach einer eigenen Risikoskala bewertet, darf er im weiteren Verlauf von dieser Einstufung nicht zu Ungunsten des Versicherten abweichen, und zwar auch dann nicht, wenn im Lichte späterer Erkenntnisse - etwa aufgrund eines weiteren Krankheitsverlaufs oder neuerer Erkenntnisse der medizinischen Forschung - die damalige Einstufung zu günstig war.“ Die Regelung bei Tarifwechsel höhere Leistungen nach „Alterstattung“ abgerechnet zu bekommen, sieht der „204“ ausdrücklich vor. Die „höherwertigen“ Leistungen sind präzise darzustellen und abzugrenzen. Gelingt dies dem Versicherer nicht, muss der Versicherer eine erschwernisneutrale Umstellung abbilden. (Quelle: Urteil des 8. Senats v. 23.06.2010 - BVerwG 8 C 42.09)

Mit besten Grüßen aus dem Rheinland

M.

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 19.04.2011, 20:10

Hallo Marcus,

Sie habe das Urteil mutmaßlich nicht verstanden. Mutmaßlich haben Sie auch nicht verstanden was dort überhaupt verhandelt wurden. Das was der Bundesgerichtshof in diesem Urteil entschieden hat ist meiner Meinung nach falsch. Falsch im Bezug auf die Sache, nicht im rechtlichen Sinne.

Gruß
Philipp

gastSTGT
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 9
Registriert: 05.04.2011, 21:37

Beitragvon gastSTGT » 19.04.2011, 20:16

Roland Gutsch hat geschrieben:
eine Tarifumstellung von AM0, ZM3, SM6 in den Tarif Best Med Premium 5/0 ist an sich erschwernissneutral möglich.

Das widerspricht der Praxis der DKV. Woher haben Sie Ihre Info?


Hallo Roland Gutsch, aus eigener Erfahrung, wie bereits beschrieben, macht DKV nicht unbedingt die Schwierigkeiten beim Tarifumstellung auf gleichwertigen Tarif. Ich habe etwas schwächeren Tarif vor der Umstelung gehabt, dennoch ist gelungen.
Beim BM5 ist auch Option drin, die SB ohne Risikoüberprüfung wechseln zu können. Deswegen würde ich erst in den BM5 mit gleichwertigen SB wechseln und dann bei Bedarf die SB ändern.

Aber noch mal bei der Gelegenheit: dieser Forum hat mir informativ stark geholfen.


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 46 Gäste