Beitragvon PKVLaie » 18.03.2011, 01:22
Was mich, das habe ich vielleicht nicht deutlich genug klar gemacht, primär interessiert ist die Handhabung in der Praxis.
Hier posten ja viel Makler bzw. Vermittler, die hatten doch sicher schon häufiger den Fall, daß einer ihrer Kunden einen Tarifwechsel mit Gesundheitsprüfung durchführen wollte.
Wie hat sich die PKV da konkret verhalten? Wurde der Risikozuschlag nur auf die Mehrleistungen bezogen und war - bei leistungsmäßig halbwegs vergleichbaren Tarifen - entsprechend minimal, oder haben die Versicherer hier versucht, die Kunden zu übervorteilen?
In einem anderen Forum lese ich folgenden Kundenbericht:
"Hallo zusammen,
auch ich (m/46)möchte einen Tarifwechsel nach 204 VVG vornehmen. Hier meine Frage:
Ich bin jetzt im alten DKV/Victoria-Tarif AB05/ZB100/SB2+SB3, mein Zieltarif ist DKV BestMed4-2. Mein Beitrag würde von 460 Euro auf 291 Euro sinken. Beim Wechsel würde ich einige Verbesserungen und einige Verschlechterungen bekomme.
Ich bin völlig gesund, sehr sportlich, hatte aber in 2006 einmal 2 Psychotherapiesitzungen, da ich unter der Trennung von meiner Partnerin litt. Nur Gespräche, keine Pharmaka, keine bleibenden Schäden. Dies habe ich auch angegeben.
Nun will die DKV einen Risikozuschlag von 77% (!) für den Wechsel haben. "
Das legt den Verdacht nahe, daß zumindest die DKV sich hier nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, denn der Risikozuschlag für einen Neukunden müßte utopisch hoch sein, damit sich 77 % nur aufgrund der Mehrleistungen für einen Tarifwechsler errechnen.
Wie sind hier die Erfahrungen mit anderen Versicherern?