Selbständig, ALG2, Krankenversicherung

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Alwin :)
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Selbständig, ALG2, Krankenversicherung

Beitragvon Alwin :) » 17.05.2011, 19:17

Hallo Leute,

Also ganz kurz zu meinem Problem: Während des Studium über die Mutter gesetzlich mitversichert, nach dem Studium rausgerutscht, seitdem nicht versichert, selbständig, läuft schlecht und nun habe ich ALG2 beantragt.

Ich kopiere kurz meine ausführliche Geschichte aus einem Arbeitslosenforum rein http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... gkeit.html:
1.Beitrag:" Ich wollte erstmal sagen, dass dieses Forum mir als stillen Leser in den letzten Tagen schon sehr geholfen hat. Jetzt wollte ich dennoch kurz mal meinen Fall schildern und hoffe paar Tipps von Euch zu bekommen. Also Hallo erstmal.

Ich bin seit April 2004 selbständig im Immobilienbereich mit Maklererlaubnis nach § 34 c.
Die letzten 2 Jahre war ich als Bauberater tätig, aber das war einfach katastrophal, Wirtschaftskrise, Billiganbieter die den Markt kaputtmachen, ich will das nicht weiter ausführen.

Jedenfalls hab ich jetzt am 28.April ALG2 beantragt und war die letzte Woche zum Erstgespräch beim Jobcenter. Die SB war sehr nett und freundlich und hat mir gesagt das ich das Gewerbe im Gebrauchtmarkt und nicht mehr im Neubaubereich weiterführen soll, aber auch nach Alternative in Festanstellung suchen soll. Sie hat mir direkt ein tolles Stellenangebot als Immobilienkaufmann in Festanstellung mit Zulagen für eine Hausverwaltung angeboten, Bewerbung dafür hab ich am gleichen Tag abgeschickt. So weit so gut.

Jetzt kommen meine Hauptprobleme:

1. Das Gespräch über die Leistungsangelegenheiten ist nächste Woche und ich habe irgendwie Angst das mein Bescheid abgelehnt wird. Weil auch die SB vom Erstgespräch nichts dazu sagen wollte und öfters den Satz verwendet:"falls sie Leistungen erhalten"
Meine Konten sind leer und ich brauche dringend Geld für Miete und vor allem auch um die Arbeit aufnehmen zu können, wenn ich sie bekomme.
Kann mich irgendjemand beruhigen und mir sagen das ich Geld bekomme.

2. Wie lange wird das dauern bis man Geld bekommt? Wird es schon Geld für den ganzen April geben, ich meine das hätte ich hier irgendwo gelesen?

Abgabe der Unterlagen:
- formloser Antrag am 28.04.
- ausgefüllte Unterlagen eingegangen am 05.05.
Zum Termin mit der Leistungsabteilung nächste Woche muß ich dann noch Mietvertrag und Mietbescheinigung sowie diverse Ausweise mitbringen

3. Mein Problem das mir am meisten im Kopf rumschwirrt, Krankenkasse.

Kurz um, ich hatte nach der Familienversicherung im Studium keine mehr.
Ich habe mich direkt nach dem Studium selbständig gemacht und Stand auch immer wieder kurz davor eine PKV abzuschließen, aber hat immer Angst sie irgendwann nicht mehr zahlen zu können. Also habe ich das verdrängt und Glück gehabt das nie was passiert ist. Ich weiß mittlerweile von den Termin 4/2007 bzw 1/2009 für Selbständige ab den man versichert sein muß.

Meine Fragen hierzu:

In welche Krankenkasse muß ich nun gehen?
Kann ich wählen zwischen privat oder gesetzlich?
Was ist der beste Weg, bzw. die beste Krankenkasse um wieder versichert zu sein, ohne die volle Wucht an Rückzahlungen zu spüren?
Ich bin 36, topfit und gesund(bis auf ne Zahnfüllung die mal ausgetauscht werden müsste)

Sicherlich ist das für viele unverständlich, wie man sich in eine solche Situation bringen kann, aber so ist es jetzt mal.
Ich bin jedenfalls motiviert wenn ich diese Brocken weggeräumt habe und vielleicht direkt Glück habe und die Stelle bekomme, dass ich dann endlich wieder richtig in der Spur laufe und mal wieder unbeschwert durchs Leben gehen kann.

Jetzt ist das doch alle ziemlich lang geworden, aber ich hoffe das Ihr es dennoch lest und mir paar Tipps geben könnt.

Vielen Dank im Voraus! "

2.Beitrag nach Termin mit Leistungsabteilung:"Danke für die Antwort. Heute war der Termin bei der Leistungsabteilung und die Dame hat mir mitgeteilt, dass ich folgende Unterlagen nachreichen muß:
1.Steuerbescheide 2008 und 2009
2.Nachweis über Krankenkasse
3.Mietbescheinigung

1. und 3. ist kein Problem, das kann ich direkt morgen abgeben, wobei ich mich frage wieso die Steuerbescheide wichtig sind, ich dachte es geht darum ob man momentan Geld hat oder nicht und nicht was vor 3 Jahren war?
Außerdem möchte die SB auch das ich kurz schreibe, wie ich mich die letzten Monate unterhalten habe, da mein letzer Auftrag schon einige Monate her ist und ich keine Einnahmen hatte. Meine Mutter hatte mir nochmal was geliehen. Muß das die SB wissen?

Thema 3.Krankenkasse, weiß ich überhaupt nicht was ich gerade machen soll, ich dachte das Amt meldet einen wieder irgendwo an. Ich muß jetzt aber selbst für eine Bescheinigung der Krankenkasse sorgen. Wie gesagt, ich war zu letzt während des Studium familienversichert und danach seit 2004 selbständig und gar nicht mehr versichert.
An welche Krankenkasse muß ich mich den nun wenden privat, gesetzlich, die Kasse in der ich familienversichert war, ich habe keine Ahnung aber jede Menge Druck, weil die SB direkt meinte, dass der Antrag erst bearbeitet wird, wenn das alles da ist und das es dann nochmal 2 Wochen dauert bis Geld fliesst.

So nett und hoffnungsvoll der erste Termin war, so ernüchternd war der heute. :/ "

Wir komme ich jetzt schnell an eine KV, damit ich endlich Leistungen beziehen kann und mich aus dieser miserablen Situation herausbringen kann?

Ich hoffe sehr auf die Tipps der Experten hier.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße Alwin

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.05.2011, 10:18

ALG 2 gibt es erst ab Antragsdatum, nicht für den ganzen Monat (anders als z.B. beim Wohngeld).

Das Problem wäre im GKV-Forum besser aufgehoben; die PKV spielt in diesem Fall keine Rolle.

Für die Zuordnung GKV/PKV und den Beginn der Versicherungspflicht ist entscheidend, in welchem System (gesetzlich oder privat) jemand zuletzt versichert war. Der berufliche Status spielt dabei keine Rolle, außer man war überhaupt noch nie krankenversichert.
Zuständig ist die letzte GKV, bei der also zuletzt eine Versicherung bestand. Beginn der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist der 01.04.2007.

Da der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige hoch ist, summieren sich die Nachzahlungen für die ca. 4 Jahre schon auf einen 5-stelligen Betrag!

Aber es gibt vielleicht ein Schlupfloch, denn die Arge muss bei fehlender Mitgliedsbescheinigung nach zwei Wochen selbst eine Anmeldung bei der Krankenkasse vornehmen, was u.U. die Nachzahlungen erspart Siehe dazu z.B. den folgenden Thread, auch wenn kein akuter Leistungsfall vorliegt.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3624&postdays=0&postorder=asc&start=0

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 18.05.2011, 11:26

Hallo Dipling,

vielen Dank für Deinen Beitrag und den Hinweis auf den anderen Thread.

Also steht nun schon mal fest das ich in die letzte GKV zurückkehren muß. Das wäre dann die BKK ..., bei der ich familienversichert über meine Mutter war.

Jetzt würde ich ja gerne, dass mich das Jobcenter dort wieder anmeldet, was sie laut Rossis und Diplings Aussage im anderen Thread 14 Tage nach ALG2-Antragstellung machen muß, wenn keine Mitgliedsbescheinigung von mir vorliegt.
Meine Leistungs-SB meinte aber ich müsste mich selber drum kümmern und wird meinen kompletten ALG2 Antrag auch erst bearbeiten wenn ich ihr die Mitgliedsbescheinigung der KV vorlege. Sie hat aber auch in einem Nebensatz geäußert das sie nicht genau weiß wie das mit der Krankenkasse bei mir läuft.

Wie gehe ich denn jetzt weiter vor, damit mich das Jobcenter bei der KV anmeldet? Ich brauche dringend Geld (Miete diesen Monat) und ich habe ja auch zwei gute Stellenangebote auf die ich mich beworben habe, bzw. bei einem wohl schnell ein Vorstellungsgespräch bekomen werde, aber ich muß ja irgendwie dahinkommen und vor allem ja dann auch ne KV haben, wenn die mich direkt einstellen würden.

Kann ein Admin bitte meinen Thread ins GKV-Forum verschieben?
Zuletzt geändert von Alwin :) am 07.09.2011, 23:06, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 18.05.2011, 12:47

Ich würde die Sachbearbeiterin derArge auf § 175(3) SGB V hinweisen:

"(3) Versicherungspflichtige haben der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Wird die Mitgliedsbescheinigung nicht spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; bestand vor Eintritt der Versicherungspflicht keine Versicherung, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei einer nach § 173 wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Versicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte Krankenkasse zu unterrichten. Für die Fälle, in denen eine Mitgliedsbescheinigung nach Satz 1 nicht vorgelegt wird und keine Meldung nach Satz 2 erfolgt, legt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Regeln über die Zuständigkeit fest."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html


Im Falle einer Jobaufnahme ist der Arbeitgeber die zur Meldung verpflichtete Stelle; eine fehlende Krankenversicherung stellt für die Jobaufnahme keinen Hindernisgrund dar.

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Beitragvon tomjones99 » 17.06.2011, 00:29

Dipling hat geschrieben:ALG 2 gibt es erst ab Antragsdatum, nicht für den ganzen Monat (anders als z.B. beim Wohngeld).


Das ist seit dem 1.1.2011 nicht mehr so!
und das wissen sogar manche Arge-MA nicht mal.
Keine Ahnung wo es steht, wurde mir bei der ARGE vor paar Wochen so gesagt.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.06.2011, 23:31

Nun denn, nu plaudere ich mal aus meinem Nähkästchen.

Vielfach kennen die Jobcenter weder die neuen Bestimmungen der Rückwirkung eines Antrages (vgl. § 37 SGB II) noch die Bestimmungen des § 175 Abs. 3 SGB V.

Es wird hier vielfach einfach nur stumpf nach den Bauchgefühlen entschieden und hat mit dem materiellem Recht nicht viel zu tun.

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 04.07.2011, 00:49

Ein weiters Update von mir:
Mittlerweile konnte ich die meisten meiner obengenannten Probleme schon mal lösen bzw. auf den richtigen Weg bringen.

- ALG2 wurde bewilligt auch rückwirkend für den April
- nachdem ich die SB der Leistungsabteilung auch noch mal auf § 175(3) SGB V hingewiesen habe, hat sie mich bei der zuständigen KV angemeldet.
- Tage später kam dann auch meine Krankenversicherungskarte und das Begrüssungsschreiben

So weit so gut, ehrlich ein gutes Gefühl Stück für Stück sein LEben wieder zu ordnen, hab auch nächste Woche schon 2 Vorstellungsgespräche.:)

Jetzt bleibt eigentlich nur noch eine Sorge.
Wie ich schon erwartet habe, kam dann letzte Woche ein weiteres Schreiben von der KV.
Wortlaut kurz gefasst: Arge hat mich bei ihnen angemeldet...Sie haben aber noch keine Beitrittserklärung von mir erhalten und sie legen mir ein Formular bei, damit die Mitgliedsschaft wirksam wird.
Das Formular beginnt mit den Worten: "Ich möchte Mitglied der BKK ... werden" und es wurde von der Kassenmitarbeiterin die Punkte vorherige Krankenkasse und Datum sowie Unterschrift farblich hervorgehoben.
Pharagraphen-technisch waren dann noch folgende Hinweise auf dem Formular: "Ich erteile meine Zustimmung zur Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG" sowie "Damit wir ihren Antrag bearbeiten können, bitte in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung der bish. KV beifügen! Die Angaben sind erforderlich zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses §§ 5, 284 SGB V"

Ich habe mich dann heute nochmal sehr ausgiebig mit diesem wirklich hilfreichen Forum befasst und alle Beiträge der letzten 2 Jahre im Unterforum"Allgemeines GKV" durchgelesen, die sich mit meinem Problem ähneln.
An dieser Stelle möchte ich mich auch erstmal ganz herzlich bei Rossi, Dipling, Virgil, Czauderna und allen bedanken die hier wirklich schon viele Hilfestellungen gegeben haben.:)
Hier ein paar Zitate von Rossi aus den jeweiligen Threads die mir u.a. weitergeholfen haben:

"Beantrage am besten sofort Hartz IV. Über den ALG II-Bezug bist Du dann wieder sofort Mitglied der Solidargemeinschaft.

Die letzte Kasse wird vermutlich Zicken machen und Dir sagen, dass Du die Anzeige zur Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V zuvor für die Zeit vom 01.04.2007 - bis zur Beantragung von Hartz IV einreichen musst. Jenes ist derzeit noch gängige Praxis der Kassen. Damit ist natürlich auch eine Nachzahlungspflicht in der Zeit vom 01.04.2007 - bis zur Beantragung von Hartz IV verbunden.

Aber genau für diese Problematik gab es schon zahlreiche Gespräche zwischen den beteiligten Trägern (ARGE / Agentur für Arbeit / optierende Träger für das ALG II).

Derzeitiges Ergebnis ist, dass Du im Rahmen des ALG II-Bezuges wieder Mitglied wirst und keine vorherige Anzeige zur Versicherungspflicht (verbunden mit gleichzeitiger Nachzahlung) erforderlich ist.

Die Praxis der Kassen ist natürlich derzeit noch anders, sie entspricht aber nicht der aktuellen Entwurfsverfassung der beteiligten Partner.

Den Kassen ist natürlich die Entwurfsverfassung des neuen GR noch nicht bekannt und somit natürlich auch nicht bindend, aber ich würde es so erst einmal probieren.

Ich hatte bei mir letzens auch so einen Fall; da hatte sich die Kasse mit Händen und Füßen auch dagegen gewehrt.

Nach langen hin und her ging es dann doch! "


„Also, immer schön ruhig bleiben.

Von der rechtlichen Seite bist Du natürlich von der sog. Kralle ab dem 01.04.2007 erwischt worden. Damit ist natürlich auch ein Nachzahlungsanspruch verbunden.

Am besten bei der alten Kasse durch den Arbeitgeber anmelden lassen.

Es gibt derzeit noch ein Schreiben des Bundesversicherungsamtes, dass ohne eine Anzeige von Dir zur Versicherungspflicht die sog. Kralle nicht zu stande kommt. D.h., wenn Du explizit diesen berüchtigten Anzeigebogen zur Kralle nicht einreichst, kann Dir die Kasse bei Beitragsnachberechnung übersenden.

Die Praxis zeigt aber, dass einige Kassen dann die neue Mitgliedschaft (Arbeitsaufnahme) teilweise ablehnen. Aber für diese Ablehnung muss es eine konkrete Rechtsgrundlage geben. Es gibt aber im SGB V keine konkrete Rechtsgrundlage, wonach eine neue Pflichtversicherung von der vorherigen Anzeige der Pflichtversicherung zur Kralle abhängig ist. Leider betreiben die Kassen hier noch Wunschdenken! „"



"„Nun denn vergil postet hier aus der Sicht der Kasse.

Das Bundesversicherungsamt stellt klipp und klar fest, dass die sog. Kralle (Versicherungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) nur zustande kommt, wenn man mitwirkt. D. h., nur wenn Du den Bogen ausfüllst und die Kreuzchen machst.

Angesichts der kurzen Lücke und sofern Du nicht beim Artz gewesen bist, würde ich nix machen.

Ich habe es bislang noch nicht in der Praxis erlebt, dass die Kasse ein Bußgeld deswegen erhoben hat. Mag natürlich sein, dass vergils Kasse so etwas macht, ich habe es aber noch nicht erlebt.

Du hast es doch in der Hand; mache erst einmal nix und warte ab was kommt. Vielleicht gibt die Kasse nach dem 1. oder 2. Versuch auf; jenes ist zumindest meine bescheidene Erfahrung. „

„Für die ALG II-Empfänger gibt es nunmehr einen Entwurf eines neuen Rundschreibens der Spitzenverbände der Kassen, der genau Deine Problematik behandelt.

Der Entwurf sieht klipp und klar, dass Du ohne die vorige Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (und natürlich auch ohne Nachzahlungspflicht) aufgenommen wirst. „!

viewtopic.php?t=3790

viewtopic.php?t=3790&postdays=0&postorder=asc&start=0



Ich hätte jetzt dennoch ein paar Fragen zur weiteren Vorgehensweise.

Nachdem ich heute so umfangreich durch dieses Forum fortgebildet wurde, würde ich einschätzen, dass ich dieses Formular der KV nicht ausfüllen sollte(weil ich ja keine Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB V möchte)
Soll ich das Schreiben einfach ignorieren, auch wenn es unhöflich ist?
Ich will da wirklich mit Fingerspitzengefühl vorgehen.

Was hat es nun eigentlich mit diesen ominösen GR der Spitzenverbände der Kassen auf sich, ist das nun offiziell?

Vielen Dank nochmal und eine gute Nacht!

Edit: Wenn möglich bitte ins "Allgemeines GKV" verschieben, wenn möglich.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.07.2011, 18:16

Nun denn,

Arge hat mich bei ihnen angemeldet...Sie haben aber noch keine Beitrittserklärung von mir erhalten und sie legen mir ein Formular bei, damit die Mitgliedsschaft wirksam wird.
Das Formular beginnt mit den Worten: "Ich möchte Mitglied der BKK ... werden" und es wurde von der Kassenmitarbeiterin die Punkte vorherige Krankenkasse und Datum sowie Unterschrift farblich hervorgehoben.


Jenes scheint wohl nur eine regulärer Mitgliedsantrag zu sein. Den sollstest Du ausfüllen und der Kasse einreichen.

Du solltest derzeit definitiv nicht den sog. Anzeigebogen zu Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V ausfüllen.

Guckst Du hier, so sieht das Teil aus:

http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf

In der Anlage 1 des Rundschreibens ist dieser Bogen.

Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter Dich bei der Kasse auch angemeldet hat, wo Du zuletzt GKV versichert gewesen bist, richtig?

Das Rundschreiben ist immer noch nicht veröffentlicht. Keine Ahnung, wie lange es noch dauert.

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Beitragvon Alwin :) » 05.07.2011, 16:40

Hallo Rossi,

ja, ich hatte dem Jobcenter meine Krankenkasse benannt, in der ich zuletzt über eine Familienversicherung versichert war. Die haben mich dann dort angemeldet und mir das dann auch schriftlich bestätigt.

Danke für den Link zu dem betreffenden Kralle-Anzeigebogen. Ich habe auch bei meiner zuständigen KV das betreffende Formular gefunden, dass sie mir zum Ausfüllen zugeschickt haben. Würde mich freuen, wenn Du da nochmal drüberschaust: http://www.bkk-thev.de/index.php?id=78

Viele Grüße
Alwin

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Beitragvon Rossi » 05.07.2011, 17:59

Tja, trage dort das letzte Datum der Familienversicherung ein.

Und dann mal abwarten, was so kommt.

Ich ahne jedoch jetzt schon, die Kasse wird Dich ohnen Mullen und Knullen nicht so ohne weiteres nehmen.

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Beitragvon Alwin :) » 18.08.2011, 21:42

Hallo Leute, bei mir geht es weiter voran, wenn es alles klar geht sollte ich ab 1.Oktober ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben:)
Heute habe ich zum ersten Mal mit meiner Krankenkasse telefoniert, die sehr freundliche SB muß sich jetzt aber erstmal erkundigen, wie denn in meinen Fall vorzugehen ist. Ich habe wie Rossi empfohlen, den normalen Mitgliedsantrag ausgefüllt und mich heute dann beim Telefonat erklärt, bezüglich meiner nichtversicherten Zeit. Ich bin gespannt wie es jetzt da weiter geht.
Jetzt hätte ich aber noch eine Frage, wie ich schon oben gesagt habe, gibt und gab es bei mir keine Krankheitsfälle in den Jahren der Nichtversicherung. Allerdings würde ich jetzt schon gerne auch die zwei mehr als wackeligen Zahnfüllungen ersetzen lassen, ehe das schlimmer wird. Sollte ich jetzt die Zeit noch abwarten bis es eine Regelung gibt, oder sollte ich die ALG2-Zeit noch nutzen, in dem nach Euren Aussagen ja eine Vollversorgung eh gewährleistet wird. Ich will halt wirklich ein gutes Bild für die KK abgeben, dass sie sehen das sie mit mir ab jetzt ein gutes Mitglied haben, dass brav seinen Beitrag zahlt und nicht krank ist.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.08.2011, 20:07

Wenn Du schon eine KV-Karte hast, dann würde ich auch zum Arzt gehen und alles machen lassen.

Alwin :)
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Beitragvon Alwin :) » 26.08.2011, 14:18

Hab meinen Thread jetzt mal hierher viewtopic.php?t=4374 "verschoben"


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