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Bin AU, jetzt 2. AU

Verfasst: 20.05.2011, 11:11
von gelenk
Hallo,
lt. Versicherung bin ich nicht "völlig" AU, seit Anfang Mai durch 2. AU. Die PKV zahlt bei 1. AU nicht (da nicht völlig AU), da jetzt
wirklich völlig AU, tritt dann eine neue Karenz ein oder zählt die 1. AU
(Lohnfortzahlung erhalten) und das Krankengeld wird ab Datum der 2. AU vom ersten Tag gerechnet( also für die 1. AU).
Wer weiß etwas?

Verfasst: 20.05.2011, 16:06
von DKV-Service-Center
Hallo das erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung, bzw.können es in Ihren Versicherungsbedingungen für das Krankentagegeld nachlesen.
Wir wissen nicht in welchen Tarif und zu welchen Bedingungen Sie versichert sind.
Gruß

Verfasst: 20.05.2011, 21:07
von gelenk
Hallo,
meine Krankenversicherung schreibt mir, daß ich für die 2. AU gemäß Vertrag ab 43. Tag Krankentagegeld erhalte. 'Die 1. AU läuft seit 11.2.11 und wird als "nicht völlig" AU eingestuft lt.
Gutachten( Widerspruch über Fachanwalt läuft).
Zwischenzeitl. hat der AG zum 29.4.11 gekündigt
(Kündigungsschutzklage eingereicht).
Zählt in einem solchen Fall auch die 43 Tage-Frist oder muß die KV in Vorlage treten und ggf. vom AG dann zurückfordern? Jedenfalls sagt der Facharzt, ich wäre seit dem 11.2.11 völlig AU.
Habe also weder Gehalt noch Krankentagegeld erhalten, die KV sagt mir nicht, was ich tun soll,arbeiten geht wohl nicht,Arbeitsamt ist derzeit auch nicht zuständig. Ich kann das alles nicht nachvollziehen.

Verfasst: 21.05.2011, 11:46
von Roland Gutsch
Hallo gelenk,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist zu komplex, als dass Sie hier einen konkreten Rat erwarten dürfen. Sie sind ja bereits anwaltlich vertreten. Nur ein Rechtsanwalt darf hier beraten (und der würde das in einem öffentlichen Forum auch nicht tun!)

Viel Erfolg
RG

Verfasst: 21.05.2011, 13:38
von gelenk
Hallo RG,
danke für Reaktion. Ich hoffte, daß vielleicht ein
"Leidensgenosse" ähnliche Erfahrung gemacht hat.
mfg Gelenk